Wirtschaft

«Eine Völkerwanderung, die nicht aufzuhalten ist»

Von Bernhard Fischer. Aktualisiert am 19.04.2012 160 Kommentare

Die Ventilklausel ist unter Schweizer Gemüsebauern umstritten. Die Landwirte sind auf die Arbeitskräfte angewiesen und befürchten Engpässe. Tagesanzeiger.ch/Newsnet hat sich bei ihnen umgehört.

Erdbeerpflücker aus Osteuropa werden händeringend gesucht: Ernte am 18. Juni 2008 in Berg.

Erdbeerpflücker aus Osteuropa werden händeringend gesucht: Ernte am 18. Juni 2008 in Berg.
Bild: Keystone

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So wird die Zuwanderung eingeschränkt

Die im Freizügigkeitsabkommen vorgesehene Ventilklausel erlaubt es der Schweiz, bis ins Jahr 2014 einseitig die Kontingente für Personen aus den EU-8-Ländern einzuschränken. Voraussetzung hierfür ist, dass die Anzahl der ausgestellten Aufenthalts- bzw. Kurzaufenthaltsbewilligungen an Erwerbstätige aus den EU/EFTA-Staaten in einem Jahr um mindestens zehn Prozent über dem Durchschnitt der vorangegangenen drei Jahre liegt. Im Falle der an Staatsangehörige der EU-8 erteilten Aufenthaltsbewilligungen B waren die genannten Voraussetzungen für die Periode Mai 2011 bis April 2012 erfüllt, nicht jedoch für die Kurzaufenthalter (Bewilligungen des Typs L). Die Kontingentierung auf rund 2000 B-Bewilligungen wird, wie im Freizügigkeitsabkommen vorgesehen, per 1. Mai 2012 in Kraft gesetzt und soll für ein Jahr gelten. Vor Ablauf dieses Jahres muss der Bundesrat die Situation erneut beurteilen und über eine allfällige Weiterführung bis 31. Mai 2014 entscheiden. (red)

Warum sich die EU ärgert

Das Wirtschaftswachstum in der Schweiz wurde durch die Zuwanderung von zumeist gut qualifizierten Fachkräften aus der EU begünstigt, heisst es von den EU-Vertretern in Bern. Die Befürchtungen von Massenimmigration, höherer Arbeitslosigkeit oder Lohndumping haben sich hingegen nicht bestätigt. Auch in der Schweiz ist aufgrund der Wirtschaftskrise seit Ende 2008 ein Rückgang der Zuwanderung zu verzeichnen. Sowohl die Entwicklungen innerhalb der EU wie jene zwischen der EU und der Schweiz lassen erkennen, dass sich die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Selbstständigen selbst reguliert und die dringend benötigte Flexibilität in beide Richtungen geht: Arbeitskräfte gehen dorthin, wo sie gebraucht werden, und viele kehren wieder in ihr Herkunftsland zurück, wenn die Beschäftigungsbedingungen ungünstiger werden. Wanderungsbewegungen hängen somit von den Konjunkturbedingungen ab und sind gemessen an der Bevölkerungszahl begrenzt: Nur rund 4 Prozent der EU-Bevölkerung nehmen die Möglichkeiten des freien Personenverkehrs in Anspruch (davon ist wiederum jeder Zwanzigste – oder 0,2 Prozent der EU-Gesamtbevölkerung – in die Schweiz gekommen). In der Schweiz ist die Situation ähnlich: Die Zahl der Schweizerinnen und Schweizer, die in den EU-Raum ausgewandert sind, macht etwas mehr als 5 Prozent der Bevölkerung aus. (red)

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Die Schweizer Gemüsebauern sind mit der Ventilklausel nicht glücklich. Vor allem deshalb, weil die Umsetzung im Detail noch nicht ganz klar sein dürfte. Tatsache ist: Ab dem 1. Mai sollen nicht mehr wie bisher 6000 Osteuropäer in die Schweiz dürfen, sondern nur noch 2000. Konkret betroffen sind Zuwanderer aus acht Ländern Osteuropas: den drei baltischen Staaten, Polen, Tschechien, der Slowakei sowie Ungarn und Slowenien. Aus diesen Ländern kommt der grösste Teil der Erdbeerpflücker, Spargelstecher oder der Radieschenerntehelfer in die Schweiz.

Kaum einer will länger bleiben

Peter Kellermann vom Produzenten Thurgauer Gemüse geht davon aus, dass es unter dem Strich eine Verschlechterung des Status quo sein wird. «Wir haben in unserem Betrieb viele Polen und Slowaken.» In seinem Betrieb hatte er eine Umfrage gestartet, wer von diesen Mitarbeitern eine B-Bewilligung wolle. «Von zwanzig war es einer.» Der Grund: «Die Menschen wollen mit dem hier verdienten Geld zu Hause etwas aufbauen. Sie denken sehr familiär und heimatverbunden.» Von einer Ventilklausel hält er daher wenig: «Es handelt sich um eine moderne Völkerwanderung, die nicht aufzuhalten ist.» Zumindest die Kurzaufenthalter sollten seiner Ansicht nach nicht kontingentiert werden, dann würde es auch kein wirtschaftliches Problem geben, meint Kellermann.

Auch Kurzaufenthalter betroffen

Allmählich sickern aus Bern die Einzelheiten durch, wie es mit der Ventilklausel weitergeht. So soll das Kontingent für Kurzaufenthalter derweil nicht eingeschränkt werden. Womit Gemüseproduzenten und temporäre Arbeitskräfte für den Moment aufatmen können. Unklar ist nur, wie mit längerfristigen B-Bewilligungen (für mehr als ein Jahr) umgegangen wird. Und ob künftig mehr L-Bewilligungen für Kurzaufenthalter (unter einem Jahr) statt B-Bewilligungen vergeben werden. «Sollte das dazu führen, dass das Kontingent für L-Bewilligungen ausgeschöpft wird, müsste bis spätestens April 2013 allerdings auch für L-Bewilligungen die Ventilklausel beschlossen werden», sagt Informationschefin Christine Stähli vom Justizdepartement.

Gemüsebauer Alois Beerstecher befürchtet, dass die Rekrutierung durch die Ventilklausel erschwert werden könnte, wie er jüngst im Schweizer Fernsehen sagte. Das habe Folgen, denn: «Viele Schweizer sind sich für diese Arbeit zu schade, daher stellen wir am liebsten Polen ein. Bei uns sind die Mitarbeiter aus Osteuropa sehr wichtig. Viele haben einen landwirtschaftlichen Hintergrund. Man muss ihnen nicht erklären, wie ein Traktor funktioniert und wie man Gemüse erntet.»

Know-how geht verloren

Stefan Britschgi, Gemüsebauer aus Diepoldsau, sagt: «Solange die Beschränkungen nicht auf Kurzaufenthalter angewendet werden, können wir damit leben.» Er hat die Erfahrung gemacht, dass Mitarbeiter aus den genannten osteuropäischen Ländern im Schnitt nie länger als drei Jahre in der Schweiz bleiben. «Sie kommen her, um Geld zu verdienen, und gehen dann wieder heim.» Durch weitere Einschränkungen gehe der Schweiz nur noch mehr Know-how verloren, kritisiert Britschgi. «Man muss sehen, wie die Ergebnisse der Umsetzung im Detail aussehen werden.» (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 19.04.2012, 13:56 Uhr

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160 Kommentare

peter müller

19.04.2012, 14:01 Uhr
Melden 190 Empfehlung 0

tja, da haben sich unsere svp freunde selbst an bein ge.....!! immer schön auf die arbeitsamen ausländer draufhauen und dann doch ausbeuten, wenns geht. sollen doch die svpler und die bauern selber, mal die arbeit machen! Antworten


Josh Bridges

19.04.2012, 14:03 Uhr
Melden 187 Empfehlung 0

Liebe Landwirte
Zahlt doch einfach einen Lohn, der den Namen verdient. Dann werdet Ihr mit oder ohne V-Klausel genügend Pflücker, Stecher und Helfer finden.
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