Wirtschaft
«Es gibt UBS-Angestellte, die eine Klage prüfen»
Von Matthias Chapman. Aktualisiert am 07.02.2011 52 Kommentare
Das neue Bewertungssystem der UBS
Vorgesetzte der UBS haben es derzeit schwer. Sie müssen die Leistung ihrer Mitarbeiter nach einem neuen Bewertungssystem beurteilen. Und das sieht die Einteilung in fünf Stufen vor: «Hervorragende Leistung», «aussergewöhnliche Leistung», «gute Leistung», «verbesserungsbedürftig» und «ungenügende Leistung». Sämtliche Angestellten werden gemäss einer statistischen Normalverteilung in die Gruppen eingeteilt. Im Klartext: Auch wenn ein Vorgesetzter mit allen Mitarbeitern zufrieden ist, muss er für einige schlechte Bewertungen vergeben. Auch das Umgekehrte könnte der Fall sein. Bei der Belegschaft sorgt dieses System seit Wochen für Unmut. «Wir von der Arbeitnehmervertretung haben schon bei der Lancierung auf mögliche Schwächen aufmerksam gemacht», sagte Dieter Biegger, oberster Arbeitnehmervertreter bei der UBS, bereits Mitte Januar zu Tagesanzeiger.ch/Newsnetz (siehe Artikel zum Thema «Chefs vermieden Ärger vor Weihnachten»). Mit Schwächen meinte Biegger den Umstand, dass durch das neue System eine relative Bewertung zu den Arbeitskollegen entsteht und so ein verstärktes Konkurrenzverhältnis innerhalb von Abteilungen provoziert wird.
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Beim Schweizerischen Bankpersonalverband (SBPV) geht man neue Wege. Die Gewerkschaft der Bankangestellten hat prominent auf ihrer Website einen Aufruf lanciert. «Wie beurteilen Sie die UBS? (UBSN 11.15 -0.89%) Der SBPV nimmt Stellung zum Beurteilungssystem der UBS und fordert Bankangestellte auf, ihre Erfahrung zu melden», heisst es da auf der Homepage. «Wir haben schon Umfragen gemacht. So etwas ist für uns aber neu», erklärt Zentralsekretärin Denise Chervet gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnet.
Am letzten Donnerstag aufgeschaltet, sind bereits 30 Reaktionen von unzufriedenen UBS-Mitarbeitern eingegangen. «Und es kommen laufend noch mehr rein.» Angesichts der Verschwiegenheit in der Branche sei das viel, so Chervet. «Die Banken sind geschlossene Systeme. Die Leute sind mit ihren Problemen beschäftigt und sind es nicht gewohnt, damit nach aussen zu treten.»
Vorgesetzte weigern sich
Nach aussen tritt jetzt aber bald der Bankpersonalverband. «Wir werden über die Entwicklung unserer Bemühungen informieren», heisst es beim SBPV. Was da alles an Reaktionen hereinkam, will Chervet noch nicht verraten.
Nur soviel: «Von den 30 Reaktionen kamen die meisten von der UBS Schweiz. Es haben sich aber auch Angestellte von anderen Banken gemeldet, laut denen angeblich Bewertungssysteme wie dasjenige der UBS angewendet würden.» Zwar habe es unter den eingegangenen Reaktionen keine von Vorgesetzten. Sie wisse aber von UBS-Kadern, die diese Art von Benotung ganz klar ablehnen würden. Einzelne hätten sich sogar geweigert, 10 Prozent ihrer Mitarbeiter wie vorgegeben als «ungenügend» zu qualifizieren.
Zuerst zur Ombudsstelle
Für Chervet ist völlig klar, dass dieses System so nicht tragbar ist und ersetzt werden muss. Der SBPV ist auch von Leuten angegangen worden, die mit dem Rechtsweg liebäugeln: «Es gibt UBS-Angestellte, die eine Klage prüfen.» Der Verband bietet seine Hilfe an. Man hat Anwälte beigezogen, welche das Bewertungssystem der UBS auf seine Rechtmässigkeit überprüfen. Und: «Wir haben eine Rechtsschutzversicherung.» Will heissen, Mitglieder, die klagen, können auch auf Rechtshilfe vom SBPV zählen.
Damit es nicht soweit kommen muss, gibt es bei der Bank eine Ombudsstelle, wie Arbeitnehmervertreter Roger Bartholi gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnet erklärt. Wer unzufrieden sei mit seiner Bewertung, soll gemäss Dienstweg zwar zuerst seinen Vorgesetzten kontaktieren. «Klar, dass auf diesem Weg eine Einigung in gewissen Fällen schwierig erscheint. Dann gibt es aber noch den Weg zur Ombudsstelle.»
Andere Gesetze in Deutschland und Frankreich
Wie zahlreich die Beschwerden bei der Arbeitnehmervertretung sind, kann Bartholi noch nicht sagen. Man sei noch an der Auswertung. Immer noch kämen neue Reaktionen rein. Die meisten Mitarbeitergespräche hätte ja erst im Januar stattgefunden. Kenntnis hat die Arbeitnehmervertretung auch von Fällen, wie sie in Medienberichten vom Wochenende beschrieben wurden. In der «SonntagsZeitung» hiess es, ältere Mitarbeiter, Teilzeiter, Frauen im Mutterschaftsurlaub sowie Angestellte mit gesundheitlichen oder psychischen Problemen seien überdurchschnittlich oft als «ungenügend» eingestuft worden. Auch dazu aber hat Bartholi noch keine Zahlen.
Für zusätzlichen Zündstoff bei der UBS könnte die Tatsache sorgen, dass das neue Bewertungssystem offenbar nicht konzernweit genau gleich angewendet werden kann. «In bestimmten Ländern wie zum Beispiel Frankreich oder Deutschland gibt es veränderte Umsetzungen», erklärt Bartholdi. Chervet sagt dazu: «Ich hatte Kontakt zu meinen Kollegen in Frankreich. Die wussten von dem Bewertungssystem bei der UBS nichts.» Dem Vernehmen nach sollen Gesetze in den betreffenden Ländern einer genau gleichen Anwendung im Wege stehen.
Weitere Reaktionen, wenn Boni verteilt werden
Die Medienstelle der UBS lässt sich «zur Situation in Deutschland und Frankreich» schriftlich verlauten: «Gestützt auf Diskussionen mit den Arbeitnehmervertretungen wurde die Umsetzung des Beurteilungssystems in diesen Ländern leicht angepasst.» Und: «Der Prozess sieht auch dort eine relative Beurteilung vor - mit der Ausnahme, dass die Mitarbeiter der Vergleichsgruppe ihren Arbeitsplatz innerhalb des jeweiligen Landes haben müssen.»
Unabhängig von der möglicherweise unterschiedlichen Anwendung innerhalb des UBS-Konzerns will der SBPV nun vorerst den Druck auf die Bank erhöhen, damit diese das umstrittene Bewertungssystem nochmals überdenkt. Dazu will Chervet die erhaltenen Reaktionen publik machen. Ende dieser, Anfang nächster Woche soll es soweit sein. Und damit ist das Pulver noch lange nicht verschossen: «Mit der Verteilung der Boni erwarten wir weitere Reaktionen», erklärt Chervet. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 07.02.2011, 14:50 Uhr
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52 Kommentare
Bei zwei Teams welche dieselbe Arbeit zu erledigen haben, kann der schlechteste von Team A im Team B unter Umständen der Beste sein. Weil er aber im "falschen" Team ist, wird er schlecht bewertet und erhält somit keinen Bonus. Sowas kann nicht fair sein und führt zwangsläufig zu Unmut. Antworten
@Attila Radasits: Und genau diese 2 Top-Mitarbeiter werden nächste Woche einen Wechsel beantragen oder gar eine Kündigung hinlegen! Aus solchen Gründen hole ich mir externe Referenzen wie Fachzertifikate, die belegen, dass ich in dieser Zeit nicht nichts getan habe. Bin kein UBS-Angestellter. Antworten
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