Wirtschaft
Ethos bekämpft Entlastung von Ospel und Co.
Aktualisiert am 22.03.2010 2 Kommentare
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Die Anlagestiftung Ethos will Marcel Ospel und Co. noch keine Absolution erteilen. Die Stiftung, zu der vor allem Pensionskassen gehören, will den früheren UBS-Managern an der Generalversammlung die Entlastung verweigern. «Die früheren Manager tragen einen grossen Teil der Verantwortung für die Verluste der Vergangenheit und die nach wie vor juristisch instabile Lage der Bank», heisst es in einer Ethos-Mitteilung vom Montag. Ethos empfiehlt, den Organen die Entlastung für die Jahre 2007, 2008 und 2009 zu verweigern.
Ethos lehnt auch den Bericht zu den Vergütungen für das Management ab. Der Bericht weise wesentliche Mängel auf. Das Vergütungssystem, das an der letzten Generalversammlung zur Abstimmung vorgelegt worden sei, werde nicht respektiert. So sei 2009 neben dem bestehenden Bonusplan und dem langfristigen Beteiligungsplan ein zusätzlicher Plan zur Aktienzuteilung eingeführt worden.
Gegen Wolfgang Mayrhuber
Mit dem aktuellen Vergütungssystem seien die Lehren aus der Vergangenheit nicht gezogen worden, kritisiert Ethos weiter. So kassiere der Co-Chef der Investmentbank in den USA 13,2 Millionen Dollar. Davon entfielen 95 Prozent auf variable Vergütungen. Dabei habe die Investmentbank einen Verlust von 6 Mrd. Fr. ausgewiesen.
Auf Distanz geht Ethos auch zu Wolfgang Mayrhuber, der gemäss dem Antrag des UBS-Verwaltungsrats neu in das Aufsichtsgremium gewählt werden soll. Neben seiner Funktion als Lufthansa-Chef sei Mayrhuber bereits in den Verwaltungsräten wichtiger Unternehmen wie BMW, Munich Re, Fraport und Heico. (vin/sda/ddp)
Erstellt: 22.03.2010, 09:04 Uhr
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2 Kommentare
Frage: hat FINMA/EBK den Herren Ospel, Wuffli etc. die Gewähr für einwandfreie Geschäftsführung attestiert ja oder nein. Oder anders herum: dürften diese Herren nochmals in eine leitende Stellung einer Bank mit FINMA-Aufsicht eintreten? Wenn nein, ist für mich der Fall klar, dass eine Strafklage gute Aussichten hat und die Dechargeerteilung unter keinen Umständen erfolgen darf. Antworten
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Hans Inauen
Die Vergangenheit hat es doch gezeigt, Strafklagen gegen ehemalige Top-Manager haben nicht den Hauch einer Chance. Diese Herren fahren mit einer Anzahl Spitzenanwälten auf, dies ist die Garantie für einen Freispruch und horrende Kosten für den Prozessverlierer, das heisst dann: "und die Kosten trägt der .....". Antworten