Wirtschaft

Ethos klagt gegen die UBS

Aktualisiert am 17.10.2010 14 Kommentare

Schweizer Aktionäre der Grossbank wollen für die Schäden der Finanzkrise entschädigt werden: Sie schliessen sich einer Sammelklage in den USA an – und sind damit in guter Gesellschaft.

«Treuhänderische Pflicht»: Ethos-Direktor Dominique Biedermann, UBS-Signet in New York.

«Treuhänderische Pflicht»: Ethos-Direktor Dominique Biedermann, UBS-Signet in New York.

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Bereits im Juli 2008 hat eine Pensionskasse der Kleinstadt Pontiac im US-Bundesstaat Michigan eine Sammelklage gegen die UBS (UBSN 11.15 -0.89%) eingereicht. Sie wirft der Schweizer Grossbank vor, ihren Aktionären in den Jahren 2007 und 2008 das wahre Ausmass der faulen Anlagen im US-Hypothekenmarkt verschwiegen zu haben. Das habe zu Milliardenverlusten und einem Kurszerfall der UBS-Aktie geführt. Somit sei sie als Aktionärin geschädigt worden.

Nun beteiligen sich auch die Schweizer Anlagestiftungen Ethos und Actares an der Sammelklage, wie die «NZZ am Sonntag» und die «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens berichten. Er erachte dies als «treuhänderische Pflicht», sagte Ethos-Direktor Dominique Biedermann gegenüber der «NZZ am Sonntag».

Seine Anlagestiftung dürfe nicht schlechter gestellt werden als jene Aktionäre, die aufgrund ihrer Teilnahme an der Sammelklage möglicherweise eine Entschädigung von der UBS erwirken könnten. Biedermann ist selber ebenfalls der Ansicht, dass die UBS-Aktionäre manche Informationen zu spät erhalten hätten. «Ospels Erklärungen im Jahr 2007 waren ungenügend», zitiert ihn das Blatt.

Aktionäre können über Verantwortlichkeitsklage befinden

Der Kreis der Kläger wird offenbar immer grösser. Auch weitere Anleger aus den USA, Deutschland und Dänemark schliessen sich der Klage an, wie die «NZZ am Sonntag» weiter schreibt. Laut dem Blatt geht es dabei um Entschädigungsforderungen in der Höhe eines «dreistelligen Millionenbetrags».

Die UBS selber hat am Donnerstag bei der Präsentation ihres Transparenzberichts zur Finanzkrise bekräftigt, dass sie auf eine Verantwortlichkeitsklage gegen ihre damalige Unternehmensspitze verzichtet – weil eine solche der Bank mehr schaden als nützen würde. Allerdings haben die Aktionäre selber die Möglichkeit, eine solche Klage an ihrer nächsten Generalversammlung im Frühjahr 2011 zu beschliessen.

Anders als bei der Sammelklage gegen die UBS müssten im Falle einer Verantwortlichkeitsklage die damaligen Manager für den möglichen Schaden gerade stehen. Eine potenzielle Entschädigung im Rahmen der Sammelklage hingegen müsste die Bank als Institution ausrichten. (oku)

Erstellt: 17.10.2010, 19:36 Uhr

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14 Kommentare

Peter Zindel

18.10.2010, 10:22 Uhr
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Wahrscheinlich werden am Ende wieder die Steuerzahler zur Kasse gebeten, um den Aktionären nochmals 40 Mrd. Fr. zu schenken, und die Regierung wäre korrupt genug um so etwas erneut zu ermöglichen. Tatsächlich sollte es ungekehrt sein. Die ursprünglichen 40 Mrd. Fr. müssen vollständig zurückbezahlt werden, und zwar zu Lasten der Aktionäre! Antworten


Franz Nembrini

18.10.2010, 10:57 Uhr
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Der Aktionär, auch Pensionskassen, sind Eigentümer der UBS AG. Nun sollen sie gegen sich selbst klagen ??Und ihre Aktien nehmen dadurch an Wert ab. Wo hat Herr Biedermann nur seinen Verstand ?Und durch das Veröffentlichen des Klagevorhabens nimmt der Aktienwert noch mehr ab ! Soll der Aktionär den Werteverlust der durch die Klage entsteht, anschliessend klageweise bei Herrn Biedermann einklagen ? Antworten



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