Wirtschaft
Fall UBS: USA schüren Unsicherheit
Von Andreas Flütsch. Aktualisiert am 09.10.2009
Die Schweiz muss das grösste Amtshilfeverfahren ihrer Geschichte bewältigen, und dies im Eiltempo. Innert Jahresfrist will Amerika im Fall UBS die Daten aus 4450 Dossiers von UBS-Kunden auf dem Tisch haben, um ihnen den Steuerprozess zu machen. Bisher hatte die Schweiz pro Jahr jeweils einige wenige Fälle zu beurteilen. Gemessen an der im Staatsvertrag mit den USA vom 23. September vereinbarten Aufgabe, Tausende von Fällen in dieser kurzen Zeit durch zwei Instanzen zu peitschen, ist es in Bern bemerkenswert ruhig. Hinter den Kulissen wird aber intensiv gearbeitet.
Der personelle Aufwand für die Suche nach mutmasslichen Steuerbetrügern aus der UBS-Kundschaft ist gigantisch. Bei der UBS sind dem Vernehmen nach um die 100 Leute mit der Aufarbeitung und Klassifizierung der Kunden-dossiers befasst, unterstützt von Angestellten der Beratungsfirma Deloitte. Dem Bund dienen rund 30 Spezialisten der Firma PricewaterhouseCoopers zu. Wenn man all die involvierten Anwälte, Gutachter und anderen Spezialisten hinzuzähle, seien insgesamt 70 bis 100 Personen am Werk, heisst es. Hinzu kommen fünf zusätzliche, auf zwei Jahre befristete Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht.
Erhellend ist, welche Seite in den Verhandlungen im August darauf gedrängt hat, dass ein Teil des Staatsvertrags Schweiz–USA zum Fall UBS bis November geheim bleibt: Es waren die USA, die befürchteten, die Veröffentlichung könnte ihre Kampagne, die Selbstanzeigen anstrebt, sabotieren. Der Geheimteil nennt Kriterien für die auslieferungsfähigen Fälle von Steuerbetrug und ähnlichen Delikten. Die Kriterien seien so konkret formuliert, dass UBS-Kunden daraus ablesen könnten, ob sie darunter fallen – und der Auslieferung ihrer Daten mit einer Selbstanzeige zuvorkommen würden.
Weniger Anzeigen als erwartet
Umgekehrt erhoffen sich die USA offenbar, dass die Ungewissheit über die Auslieferungskriterien auch in Fällen zu Selbstanzeigen führt, die nicht auslieferungsfähig sind. Auch darum werde der geheime Teil erst im November öffentlich. Die USA haben jüngst die Frist für Selbstanzeigen bis 15. Oktober verlängert. Eine weitere Verlängerung bis November wäre keine Überraschung. Denn die Zahl der Selbstanzeigen liege bisher deutlich unter den Erwartungen der USA, ist in Bern zu hören.
Für betroffene UBS-Kunden ist die Lage ungemütlich. Werden ihre Daten über das Schweizer Verfahren an die USA ausgeliefert, riskieren sie Gefängnis. Zeigen sie sich selbst an, kommen sie dagegen mit einem Zivilverfahren davon. Um Selbstanzeigen zu fördern, sind die USA in der Wahl der Mittel nicht zimperlich. So rückten sie in die Vereinbarung mit der UBS einen Passus ein, der so verstanden werden kann, dass UBS-Kunden, die sich gegen die Herausgabe ihrer Daten mit einem Rekurs wehren, damit rechnen müssen, dass ihr Name umgehend der US-Justiz gemeldet wird.
Vage Kann-Vorschrift
Diese vage Kann-Vorschrift habe in einem Schweizer Verfahren keinerlei Bedeutung, heisst es in Bern: Daten würden erst ausgeliefert, wenn eine rechtskräftige Verfügung vorliege und alle Rechtsmittel ausgeschöpft seien. Hier sei es den USA nur darum gegangen, die Unsicherheit der UBS-Kunden zu schüren. In dieses Bild passt, dass bei der UBS 1000 Dossiers für die Steuerverwaltung bereitliegen, aber unklar ist, ob die UBS diese inzwischen übergeben und die betroffenen Kunden informiert hat.
Etwas klarer ist heute, wie die Schweiz die 4450 Fälle innert Jahresfrist abarbeiten will. Diese müssen in der kurzen Zeit von der Eidgenössischen Steuerverwaltung beurteilt und allfällige Beschwerden dagegen vom Bundesverwaltungsgericht entschieden werden. Dieses Husarenstück möglich machen sollen zwei Strategien, die im Sommer in den Staatsvertragsgesprächen mit den USA ausgehandelt wurden. Bern wollte eine neue Notfallübung wie im März vermeiden, als 255 Dossiers den USA via Notrecht übergeben werden mussten, weil die Mühlen der Schweizer Behörden zu langsam gemahlen hatten.
Mehr Tempo dank Musterfällen
Eine speditive Erledigung des US-Amtshilfegesuchs soll diesmal zum einen über eine Schematisierung der Fälle sichergestellt werden – zum anderen über Pilotentscheide des Bundesverwaltungsgerichts. Die von der UBS und ihren US-Kunden gewählten Praktiken und Vehikel zur Steuervermeidung lassen sich in den meisten Fällen auf einige wenige Muster reduzieren.
Ursprünglich hatte die US-Steuerbehörde IRS die Herausgabe von 52'000 UBS-Kundendossiers verlangt. In den Verhandlungen mit der Schweiz willigten die USA dann ein, 4450 Fälle herauszufiltern, die sich mehrheitlich auf zwei Vorgehensweisen – im Fachjargon: «modus operandi» genannt – reduzieren lassen. Die grösste solche Kategorie umfasst dem Vernehmen nach 4000 bis 4200 Fälle, also die ganz grosse Mehrheit. Der Rest falle mehrheitlich in eine zweite Kategorie von Fällen, die punkto Steuerumgehung ähnlich seien wie die 255 Dossiers, die im Frühling an die USA ausgeliefert wurden.
500 Fälle bis November
Dank der Klassifizierung könne die Steuerverwaltung die Flut von Fällen schematisch beurteilen. Bis Ende November sollen die ersten 500 Fälle von der Steuerverwaltung entschieden sein. Bis die Rechtsmittelinstanz entschieden hat, dauert es aber. Pilotentscheide des Bundesverwaltungsgerichts werden frühestens Ende Februar 2010 erwartet.
Wie gross ist die Gefahr, dass die Schweizer Justiz auch diesmal zu langsam ist? Nicht allzu gross, heisst es in Bern. Denn den USA ist vor allem eines wichtig: dass die Schweizer Justiz innert Jahresfrist zumindest einige Leitentscheide gefällt hat. Amerika will ein klares Signal von Schweizer Gerichten, dass Steuerbetrüger nicht mehr geschützt werden – egal, bei welcher Bank sie Kunden sind. Ein Signal aus der Schweiz, auch an die Banken anderer Länder.
Für den in Bern als eher unwahrscheinlich eingestuften Fall, dass das Bundesverwaltungsgericht speziell in der grössten Kategorie mit über 4000 Fällen sich gegen die Auslieferung der Daten von UBS-Kunden entscheidet, müsste die Schweiz allerdings zügig Nachverhandlungen mit den USA aufnehmen, um zu vermeiden, dass die UBS erneut ins Visier der US-Justiz gerät.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 09.10.2009, 04:00 Uhr
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