Wirtschaft

Finma findet Hinweise für Verfahren gegen UBS-Manager

Aktualisiert am 26.11.2010 13 Kommentare

Gegen Verantwortliche unterhalb der obersten Führungsebene könnte ein Gewährsverfahren eröffnet werden, so die Behörde. Das soll geschehen, falls diese wieder einen hohen Posten übernehmen.

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Für die oberste Führungsebene gibt es laut Finma keinen Anlass für ein Verfahren: UBS.

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«Bei verschiedenen Verantwortlichen unterhalb der obersten Führungsebene hätte die Finma bereits aufgrund der vorliegenden Informationen Anlass, ein Verfahren zu führen», hält die Finanzmarktaufsicht in einer Mitteilung von heute Freitag fest. Sie «würde dies auch tun, sofern diese in den nächsten Jahren eine Gewährsposition (...) anstreben».

Gewährsverfahren sollen klären, ob eine Person als Mitglied der Führungsebene Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bietet. Es handelt sich also nicht um ein Strafverfahren, sondern um ein aufsichtsrechtliches Verfahren. Mögliche Folgen solcher Verfahren könnte das Verbot einer Tätigkeit in leitender Stellung sein.

Die Finma reagiert mit ihrer schriftlichen Erklärung auf den im Frühjahr veröffentlichten Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) zur UBS-Affäre. Die GPK hatten darin auch Forderungen an die Finma gerichtet. Sie empfahlen ihr, angesichts der Tragweite der Affäre vertieft abzuklären, wie viel die oberste Leitung der UBS (UBSN 11.15 -0.89%) von den Verletzung amerikanischer Vorschriften wusste.

Die obersten Chefs müssen schriftlich Stellung beziehen

Im Gegensatz zur zweiten Ebene wird die oberste Führungsriege der Bank nun entlastet. Die Finma hält fest, die Vorgänge seien untersucht worden. Die damalige Eidgenössische Bankenkommission (EBK) sei zum Schluss gekommen, dass kein Anlass bestehe, gegen die ehemaligen Verantwortlichen vorzugehen. Dazu bestehe auch heute kein Anlass, schreibt die Finma. Es sei denn, ihr würden bislang unbekannte Beweise für eine schwere Pflichtverletzung der ehemaligen UBS-Verantwortlichen zugetragen.

Die Finma verlangt darum von der ehemaligen Bankspitze ein schriftliches Bekenntnis. Wollen die ehemaligen Verantwortlichen der UBS erneut eine wichtige Position bei einer Bank einnehmen, müssen sie in einer schriftlichen Erklärung festhalten, dass sie nichts wussten von den rechtswidrigen Geschäften der Bank in den USA.

Sollte sich herausstellen, dass diese Erklärung unwahr ist, würde dies eine Strafverfolgung nach sich ziehen, schreibt die Finma in einer Mitteilung vom Freitag. Mit der Forderung nach einer schriftlichen Erklärung reagiert die Finma

(oku/sda)

Erstellt: 26.11.2010, 12:41 Uhr

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13 Kommentare

Rolf Schumcher

26.11.2010, 13:17 Uhr
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Ospel-Kurer-Ebner-Blocher haben die Fusion bewusst gewollt. Sie kannten die Risiken, welche eine Grossbank vom Ausmass der UBS für die CH mit sich bringt. Und dass das US-Geschäft sehr heikel ist. Wenn die Kontrolle versagt und US Gesetz massiv verletzt wird, dann ist das ganz klar die Schuld der UBS Chefs und VR. Ospel-Kurer haben über Jahre US-Präsidentenkassen massiv gefüllt, man kennt sich. Antworten


Daniel Hofer

26.11.2010, 13:31 Uhr
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Da lachen aber die Hühner. Wird jetzt die oberste Führungsriege einer Bank deshalb so fürstlich entschädigt, weil sie nicht weiss, was die zweite Führungsebene den lieben Tag lang so macht, bzw. machte? Antworten



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