Wirtschaft
Halten Joghurts, was sie versprechen?
Von Angela Barandun. Aktualisiert am 17.10.2009
Konsumentenschützer verliehen Danone jüngst einen Schmähpreis.
Was sind Probiotika?
Probiotika sind lebende Mikroorganismen, die Nahrungsmitteln zugegeben werden. Per Definition sollen sie einen positiven Effekt auf den menschlichen Organismus haben. Probiotisch heisst übersetzt aus dem Griechischen etwa so viel wie «für das Leben». In probiotischen Joghurts und Drinks landen vor allem zwei Grundtypen von Keimen: Bifidobakterien und Laktobazillen. Von diesen beiden Typen existieren zahlreiche Stränge, die sich zum Teil stark voneinander unterscheiden. Bifidobakterien findet man meist in Joghurts, welche die Verdauung anregen und verbessern sollen.
Laktobazillen – zu Deutsch Milchsäurebakterien – kommen häufiger in Drinks vor, die angeblich das Immunsystem stärken. Beide Keime kommen auch natürlich in Nahrungsmitteln vor. Milchsäurebakterien (etwa der Lactobacillus helveticus) werden auch benötigt, um Käse herzustellen.
Das tägliche Joghurt soll die Verdauung fördern und Blähungen bekämpfen, der tägliche Milch-Shot das Immunsystem stärken. Werbeversprechen, mit denen die Nahrungsmittelindustrie jedes Jahr Millionen verdient. Und die einen Markt antreiben, dessen Wachstum sonst längst ins Stocken geraten wäre.
Allein in der Deutschschweiz und im Tessin wurden in den letzten zwölf Monaten probiotische Joghurts im Wert von 71 Millionen Franken verkauft, knapp 20 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Gesamtmarkt erzielte einen Umsatz von 482 Millionen Franken. Mengenmässig ist bereits jedes zehnte verkaufte Joghurt probiotisch, wie die Zahlen der Marktforschungsfirma Nielsen zeigen. Dabei kostet ein Becher Activia von Danone auf 100 Gramm gerechnet über 50 Prozent mehr als ein Hirz-Joghurt.
Noch deutlicher ist es bei den Drinks, den sogenannten Milchmischgetränken. Bei einem Gesamtmarkt von 157 Millionen Franken machen die probiotischen mit 50 Millionen bereits knapp ein Drittel aus. Der Gesamtmarkt schrumpft, während die probiotischen Drinks wie Actimel von Danone und Aktifit von Emmi weiter zulegen.
Danone kassierte Schmähpreis
Dieser Erfolg steht auf tönernen Füssen. Und zwar nicht nur, weil die EU die Werbeversprechen auf ihre Richtigkeit überprüft. So veröffentlichte etwa die Universität Wien im letzten Jahr eine Studie, in der die Wirkung von normalem und probiotischem Joghurt verglichen wird. Sie kommt zum Schluss, dass der Effekt auf das Immunsystem vergleichbar ist.
Seither steht insbesondere Danone mit den beiden Produkten Activia und Actimel unter Beschuss. Im Frühling verliehen die deutschen Verbraucherschützer von Foodwatch dem französischen Lebensmittelkonzern den Goldenen Windbeutel – einen Publikumspreis für die dreisteste Werbelüge. Zudem musste sich Danone in den USA vor kurzem dem Druck durch eine Sammelklage beugen und einem Vergleich zustimmen. Darin verpflichtet sich der Konzern zu verschiedenen Änderungen an der Verpackung der Produkte Activia und Actimel in den USA. Unter anderem muss Danone das Wort «Immunität» entfernen, das prominent auf den Actimel-Fläschchen prangte.
Der jüngste Rückschlag ist das Urteil der britischen Werbeaufsicht ASA. Sie hat Danone die Ausstrahlung eines Werbespots verboten, der allerdings seit gut einem Jahr nicht mehr läuft. Der Entscheid ist trotzdem relevant. Gemäss der ASA konnte Danone trotz zahlreicher Studien das Werbeversprechen nicht untermauern, es sei «wissenschaftlich bewiesen», Actimel stärke «die Abwehrkräfte Ihrer Kinder». Die Organisation beurteilte die Studien, die Danone vorlegte, um das Werbeversprechen zu stützen, als zu wenig relevant.
Droht Verbot in der Schweiz?
Theoretisch könnten Werbeversprechen wie «Actimel aktiviert die Abwehrkräfte» in der Schweiz schon in wenigen Monaten verboten sein. Selbst wenn in der EU bis dahin noch nichts entschieden ist. Die Schweiz plant, per 1. April 2010 ihr System auf das europäische Gemeinschaftsregister abzustellen, das sämtliche zulässigen Werbeversprechen enthalten wird. Im Moment sieht es allerdings nicht danach aus, als ob dieses rechtzeitig fertig würde. In diesem Fall müsste die Schweiz auf ihre eigene Version zurückgreifen. Und darin kommen Anpreisungen für probiotische Keime derzeit nicht vor. Folglich wären die Werbeversprechen probiotischer Joghurts ab dem 1. April 2010 per sofort verboten.
Praktisch dürfte es dazu aber kaum kommen. Gemäss Elisabeth Nellen-Regli, welche den zuständigen Bereich beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) leitet, könnte das Ende der Übergangsfrist auch einfach so lange hinausgeschoben werden, bis das europäische Gemeinschaftsregister publiziert ist. Ein Entscheid sei aber noch nicht gefällt: «Wie wir in diesem Fall vorgehen würden, ist noch völlig offen.» (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 17.10.2009, 09:36 Uhr
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