Wirtschaft
Heimliche Aktienkäufe: Börse schiesst gegen Finma
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Wer mehr als 3 Prozent der Stimmrechte einer in der Schweiz börsengehandelten Gesellschaft hält, muss dies offenlegen. Auch bei weiteren Schwellen besteht eine Meldepflicht für Aktionäre, beispielsweise bei 10 und 15 Prozent. Seit Anfang 2009 sind auch fahrlässige Verletzungen der Meldepflicht strafbar. Diese würden von den Behörden bislang aber nicht, beziehungsweise nicht konsequent verfolgt und geahndet, heisst es in der Mitteilung der Börsenbetreiberin SIX vom Donnerstag.
Die Finanzmarktaufsicht (Finma) weise in ihrem Jahresbericht 2009 diesbezüglich nur eine Anzeige an das Finanzdepartement (EFD) aus. Sanktionen seien der SIX keine bekannt. Die Finma erstattete im 2009 Strafanzeige beim EFD wegen des Einstiegs der österreichischen Investoren Ronny Pecik und Georg Stumpf beim Industriekonzern Sulzer.
Die Problematik könnte sich noch verschärfen, befürchtet die SIX. Die Revision des Börsengesetzes sehe tiefere Bussen für fahrlässige und vorsätzliche Meldepflichtverletzungen vor. Die geplanten Maximalstrafen von 150'000 respektive 500'000 Fr. sind aus Sicht der Börsenbetreiberin viel zu tief und ohne abschreckende Wirkung.
Weniger Offenlegungsmeldungen
Bei der Offenlegungsstelle der SIX legten im vergangenen Jahr 1143 Aktionäre ihre Beteiligungsverhältnisse an kotierten Unternehmen offen. Im 2008 waren noch 1400 Offenlegungsmeldungen eingegangen, die hohe Zahl hat allerdings einen Zusammenhang mit der Einführung der Meldeschwelle von 3 Prozent in jenem Jahr.
Die Börsenbetreiberin sah die Meldepflicht 2009 öfters verletzt: Sie brachte 106 Verletzungen bei der FINMA zur Anzeige, im Vorjahr waren es 101 gewesen. Gesuche zu den Offenlegungspflichten gingen 24 ein, beispielsweise der Wunsch nach Ausnahmen oder Erleichterungen (Vorjahr 78), wie es weiter heisst. (sda)
Erstellt: 10.06.2010, 12:30 Uhr
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