Wirtschaft

Heitz klagt gegen Novartis

Aktualisiert am 18.02.2013 97 Kommentare

Die umstrittene 72-Millionen-Zahlung an Daniel Vasella hat ein juristisches Nachspiel: Der Zürcher Rechtsanwalt Hans-Jacob Heitz reicht Strafanzeige gegen den Basler Pharmakonzern ein.

Sein Abgang wurde teuer entschädigt: Daniel Vasella. (Archivbild)

Sein Abgang wurde teuer entschädigt: Daniel Vasella. (Archivbild)
Bild: Keystone

Artikel zum Thema

Setzt sich für Kleinanleger ein: Der Zürcher Anwalt Heitz. (Archivbild) (Bild: Keystone )

Teilen und kommentieren

Die Redaktion auf Twitter

Folgen Sie dem Ressort auf dem Kurznachrichtendienst

Korrektur-Hinweis

Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.

Werbung

Die Zahlung von 72 Millionen Franken des Pharmakonzerns Novartis an ihren abtretenden Verwaltungsratspräsidenten Daniel Vasella wird zum Fall für die Strafverfolgungsbehörden. Der Zürcher Rechtsanwalt und Kleinanleger-Verteidiger Hans-Jacob Heitz reicht Strafanzeige ein.

In der am Montag vor Journalisten per Post an die Basler Staatsanwaltschaft abgeschickten Strafanzeige wirft Heitz dem Unternehmen Novartis, den Mitgliedern des Vergütungsausschusses und Daniel Vasella ungetreue Geschäftsbesorgung und unwahre Angaben in kaufmännischem Gewerbe vor.

Die Zahlung sei womöglich «vorwirkend» mit Blick auf ein Verbot für Abgangsentschädigungen durch die Annahme der Minder-Initiative begangen worden. Heitz beantragt eine Sicherungsmassnahme, damit die 72 Millionen nicht durch die Generalversammlung von Novartis vom Freitag beim Traktandum Vergütungsbericht abgesegnet werden können.

Wenig Chancen

Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern, sieht dagegen kaum Möglichkeiten, dass sich der Vertrag auf dem Rechtsweg bekämpfen lässt. Eine Strafanzeige nütze gar nichts in Bezug auf eine Rückerstattung, sagte Kunz in einem Interview mit den Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Der Bund» vom Montag.

«Selbst wenn sich Vasella und die anderen Verwaltungsräte der ungetreuen Geschäftsbesorgung strafbar gemacht hätten, bliebe der Vertrag in Kraft. Vasella müsste höchstens eine Busse an den Staat zahlen», erläuterte Kunz.

Er hält den Vertrag weder für rechts- noch für sittenwidrig: «Soweit bekannt, haben die Parteien nichts Illegales vereinbart. Und allein die Geldsumme, um die es geht, macht einen Vertrag nicht sittenwidrig – vor allem bei einem Grosskonzern wie Novartis, für den 72 Millionen nicht wirklich viel Geld sind.»

Abgangsentschädigung muss offengelegt werden

Es dränge sich aber der Verdacht auf, dass es sich zumindest bei einem Teil um eine Abgangsentschädigung handle. Denn ein Konkurrenzverbot über sechs Jahre habe er noch nie gesehen. Eine Abgangsentschädigung sei zwar gemäss geltendem Recht zulässig, «Novartis hätte diese allerdings offenlegen müssen», sagte Kunz.

Zudem denke er, Vasella und Novartis würden von sich aus auf den Vertrag zurückkommen. «Der öffentliche Druck ist zu gross.» Vasella hat allerdings bereits angekündigt, den «Nettobetrag aus dieser Vereinbarung» vollständig für gemeinnützige Zwecke zu spenden. (mrs/sda)

Erstellt: 18.02.2013, 10:30 Uhr

97

Kommentar schreiben

Verbleibende Anzahl Zeichen:

No connection to facebook possible. Please try again. There was a problem while transmitting your comment. Please try again.

97 Kommentare

Jens Fluri

18.02.2013, 11:39 Uhr
Melden 344 Empfehlung 22

Wenn 72 Millionen für Novartis nicht wirklich viel Geld ist, können ja die Saläre der untersten um 300 bis 400 Franken angehoben werden. Dann wäre vielen geholfen, auch der Wirtschaft. Antworten


Hans Inauen

18.02.2013, 10:44 Uhr
Melden 331 Empfehlung 53

Eines ist mir nun klar, soweit ich dies persönlich beinflussen kann, werde ich Novartis-Produkte boykottieren. Einfach rein für meinen Seelenfrieden. Schon alleine der Gedanke auch nur ein Rappen fliesst zu Vasella... Antworten



Wirtschaft

Populär auf Facebook Privatsphäre

Immobilien

Marktplatz
Wohnung/Haus suchen

Weitere Immo-Links
homegate TV
Hypotheken vergleichen
Umzug
Immobilie inserieren
Inserat erfassen

Verzeichnis- & Serviceportal

Marktplatz

Umfrage

Eine volle Rente soll nur noch erhalten, wer zu 80 Prozent invalid ist. Sind Sie mit dem Entscheid des Ständerats einverstanden?




Abopreise vergleichen

Der Handy-Abovergleich mit Ihrem gewünschten Mobiltelefon und Prepaid-Angeboten.