Wirtschaft
Hundert UBS-Aktionäre wollen klagen
Aktualisiert am 30.08.2010 3 Kommentare
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Um frühere Top-Banker wie Marcel Ospel oder Peter Kurer vor Gericht zu bringen, braucht die Gruppe einen Investor.
Actares führe Gespräche mit Institutionen wie Pensionskassen, sagte der Direktor der Organisation, Roby Tschopp. Je mehr Zeit aber verstreiche, desto schwieriger werde eine Klage, sagte er gegenüber Nachrichtenagentur SDA: «Wir denken realistisch, verlieren aber nicht die Hoffnung.»
Actares trommelt zusammen mit dem Brüsseler Investorendienstleister Deminor seit Ende Juni unzufriedene UBS-Aktionäre zusammen, um die ziemlich sicher hohen Kosten für eine Klage decken zu können. Eine erste Frist, die sie sich bis zum 15. August gesetzt hatten, verstrich wegen mangelnder Unterstützung durch institutionelle Anleger ohne Ergebnis.
Für 2007 gab es keine Décharge
Nun setzt sich die Organisation eine neue Frist bis zum 15. September, um die grösseren Anleger doch noch ins Boot zu holen. Die Zeit drängt: Nachdem die UBS-Aktionäre an der Generalversammlung im April der Bank-Führung für 2008 und 2009 die Entlastung («Décharge») erteilt hatten, müssten die Aktonäre bis zum 15. Oktober handeln.
«Falls wir keinen Erfolg haben, überlegen wir uns, auf Basis des Jahres 2007 zu handeln», sagte Tschopp. Für jenes Jahr, das der UBS (UBSN 11.15 -0.89%) die ersten Milliardenverluste wegen der US-Hypothekenkrise einbrockte, haben die obersten Verantwortlichen im April keine Décharge erhalten. Damals war Marcel Ospel oberster Chef der UBS.
Actares erhofft sich Erfolge durch Kontakte zu Zürcher Rechtsanwälten, die sich für UBS-Aktionäre engagieren und will auch weiter mit dem heutigen UBS-Verwaltungsrat das Gespräch suchen. «Wir haben Anzeichen, dass die Verwaltungsräte mit uns sprechen wollen», sagte Tschopp. (mt/sda)
Erstellt: 30.08.2010, 13:08 Uhr
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3 Kommentare
Es ist doch ein trauriges Zeichen der Zeit, der Armut einer Gesellschaft und der Ungerechtigkeit, wenn die Aufklärung von Verbrechen vom Geld bzw. Investoren abhängig ist. Zudem gibt diese Situation nicht einmal der angeschuldigten Partei die Möglichkeit, ihre Unschuld zu beweisen, was in diesem Fall wohl schwierig wäre. Sicher ist, der Ruf der Schweiz als Rechtsstaat wird in Frage gestellt! Antworten
Es wäre traurig, käme aus monetären Gründen keine Klage gegen Ospel & Co. zustande. Bis jetzt war die Argumentation der Strafgerichte bei den abgewiesenen Klagen gegen die ehemaligen UBS-Verantwortlichen sehr fragwürdig. Anscheinend will sich an Ospel & Co. niemand die Finger verbrennen. Wie heisst es doch so schön: Die Kleinen hängt man und die Grossen lässt man laufen. Oder: Too big to jail Antworten
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