Wirtschaft

In 18 Monaten zum Teilzeit-Lokführer

Aktualisiert am 08.08.2011

Den SBB droht ein Personalmangel in den Führerständen. Aus diesem Grund setzen sie in einem Pilotprojekt auf Teilzeitkräfte. An Bewerbungen mangelt es nicht.

Traumberuf Lokführer: Im Führerstand eines Güterzugs der SBB.

Traumberuf Lokführer: Im Führerstand eines Güterzugs der SBB.
Bild: Keystone

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Angehende SBB-Lokführerinnen und -Lokführer können ab Oktober erstmals ihre Ausbildung in Teilzeit absolvieren. Die SBB bekämpfen mit dem neuen Angebot einen drohenden Personalmangel in den Führerständen. Die Ausbildung dauert 18 Monate.

Nach der Ausbildung arbeiten sie mit einem Pensum von 60 bis 80 Prozent, wie SBB-Mediensprecher Christian Ginsig gegenüber der Nachrichtenagentur sda sagte. Er bestätigte einen entsprechenden Artikel der «Neuen Zürcher Zeitung». Die Ausbildung startet im Oktober in Zürich-Altstetten.

Frauenquote soll erhöht werden

Die künftigen Lokführer müssen an drei Tagen pro Woche anwesend sein. Sie sind im Grossraum Zürich auf dem S-Bahn-Netz und im Regionalverkehr im Einsatz. Für ihr Teilzeit-Pensum erhalten sie am Anfang einen Jahreslohn von rund 26'700 Franken (Vollzeit: rund 44'000), wie Ginsig sagte. Das Personal werde rekrutiert, um den zunehmenden Verkehr auch künftig bewältigen zu können.

Mit dem Angebot will die SBB unter anderem auch ihre Frauenquote erhöhen: Gegenwärtig arbeiten 76 Frauen als Lokführerinnen, was 2,5 Prozent des SBB-Personenverkehr-Lokpersonals entspricht. Das geht aus der aktuellen Ausgabe des SBB-Mitarbeitermagazins «Info Operating» hervor.

Grosser Andrang auf Angebot

Für die zwölf Stellen hat die SBB gemäss Mediensprecher Ginsig insgesamt 120 Bewerbungen erhalten. 10 Personen haben ihren Arbeitsvertrag schon unterschrieben, darunter 4 Frauen. Bei zwei weiteren Personen laufen die Bewerbungsgespräche noch.

Neben der Begeisterung für den öffentlichen Verkehr müssen die künftigen Lokführerinnen und Lokführer auch medizinische Eignungstests bestehen und eine gute Allgemeinbildung haben. Zudem verlangt das Bundesamt für Verkehr, dass die Mitarbeitenden spätestens ein Jahr nach Anstellungsbeginn ein Sprachzertifikat in Französisch oder Italienisch vorweisen können. (jak/sda)

Erstellt: 08.08.2011, 12:49 Uhr

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