Wirtschaft
Irrwege einer Strafanzeige gegen Kurer
Von Bruno Schletti. Aktualisiert am 21.01.2010 3 Kommentare
Der Berufsstand des Mannes, der die Strafanzeige eingereicht hat, lässt aufhorchen. Philippe Weissenberger ist nicht nur Jurist mit Doktorwürde. Der Sozialdemokrat ist Richter am Bundesverwaltungsgericht.
Aufgeschreckt hat ihn die Antwort des Bundesrats auf eine Anfrage des Aargauer FDP-Nationalrats Philipp Müller im letzten November. Die UBS (UBSN 11.15 -0.89%) habe «zweckmässig» kommuniziert, zitierte die Landesregierung aus einem Bericht der Finanzmarktaufsicht (Finma). Hätte der damalige UBS-Präsident Peter Kurer an der Generalversammlung aufgedeckt, wie es um die Grossbank tatsächlich stand, wäre sie «über ein tolerierbares Mass destabilisiert» worden.
Erfolgreich durch Turbulenzen manövriert
Kurer hatte am 2. Oktober 2008 an einer ausserordentlichen Generalversammlung in Basel versichert, die UBS sei «eine der am besten kapitalisierten Banken». Weiter erklärte er: «Wir konnten die UBS recht erfolgreich durch diese Turbulenzen manövrieren.» Zwei Wochen später musste die Bank mit Milliarden vom Staat gerettet werden.
Für Weissenberger heisst das: «Es besteht der Verdacht, dass Dr. Peter Kurer und allfällige weitere Beteiligte an der ausserordentlichen Generalversammlung wissentlich und öffentlich die Unwahrheit gesagt und damit gegen Art. 152 StGB verstossen haben.» Ob dies gerechtfertigt oder entschuldbar war, müsse vertieft abgeklärt und durch ein Gericht beurteilt werden. Artikel 152 des Strafgesetzbuches droht Unternehmensverantwortlichen Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren an für den Fall, dass «unwahre oder unvollständige Angaben von erheblicher Bedeutung» gemacht werden. Wenn einer um die Bedeutung dieses Artikels weiss, ist es Strafrechtler Weissenberger. Im Basler Kommentar zum Strafgesetzbuch hat er diesen Artikel kommentiert.
Von Zürich . . .
Da in der Bevölkerung die Meinung weit verbreitet sei, dass man die kleinen Fische fängt, die grossen aber laufen lässt, schritt Weissenberger zur Tat. «Als Bürger und Mitglied der SP ist es mir ein besonderes Anliegen, dass die Strafverfolgungsbehörden bei Offizialdelikten ungeachtet der betroffenen Personen vorgehen.» Er reichte bei der für Wirtschaftsdelikte zuständigen Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich «Strafanzeige gegen Herrn Dr. iur. Peter Kurer et al.» ein.
Damit blitzte er in Zürich aber ab. Der Leitende Staatsanwalt Peter Pellegrini begründet dies damit, dass Kurer seine Rede in Basel gehalten habe. Es gebe «keinen Tatort in Zürich». Die örtliche Zuständigkeit sei damit nicht gegeben. Jurist Weissenberger wundert sich: «Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich wirft ein Schlaglicht auf die Frage, ob die Strafverfolgungsbehörden Hinweisen auf Wirtschaftsdelikte mit dem gleichen Einsatz nachgehen, wie sie dies bei geringfügigeren Delikten und weniger prominenten Personen zu tun pflegen.»
. . . via Basel . . .
Mit Brief vom 30. November schickte Weissenberger seine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt. Dort musste er sich belehren lassen, dass die St.-Jakobs-Halle, in der Kurer seine Rede gehalten hatte, auf basel-landschaftlichem Territorium liegt. Im Gegensatz zu dem Zürchern leiteten die Basel-Städter die Anzeige immerhin an die zuständigen Behörden in Basel-Landschaft weiter. «Jeder Fall, den wir nicht haben, ist ein Fall weniger», kommentiert ein Sprecher der Behörden in Basel die Weiterleitung.
. . . und Arlesheim . . .
Weissenbergers Anzeige ging nach Arlesheim, wo das basel-landschaftliche Statthalter- und Untersuchungsrichteramt beheimatet ist. Auch dessen Vertreter fühlten sich aber nicht zuständig und schickten die Anzeige in die Kantonshauptstadt, nach Liestal. «Ja, die Anzeige ist schon an diversen Orten gewesen», meint der Statthalter-Stellvertreter in Arlesheim, Roland Hochuli. «Es isch en heisse Härdöpfel.»
. . . nach Liestal
Ob Weissenbergers Post in Liestal die Endstation erreicht hat, ist möglich, aber nicht sicher. János Fábián, Amtsleiter des Besonderen Untersuchungsrichteramts, bestätigt den Eingang der Anzeige und sagt: «Wir sind am Prüfen, was wir mit der Anzeige machen.» Geprüft wird, ob ein Verfahren eröffnet wird oder nicht. Und geprüft wird auch die Zuständigkeit. Zwar habe Kurer seine Rede in der St.-Jakobs-Halle und damit auf basel-landschaftlichem Boden gehalten. Die Rede sei aber auch über das Internet verbreitet worden. Nach Fábián könnte somit ein anderer Kanton zuständig sein, etwa «Zürich als Hauptsitz der UBS». Man wolle den Fall aber nicht nach Zürich abschieben.
Dass diese in der Öffentlichkeit bisher unbekannte Strafanzeige gegen UBS-Verantwortliche von einem Richter des Bundesverwaltungsgerichts stammt, entbehrt nicht einer gewissen Brisanz. Weissenberger räumt ein, dass man sich als Richter «in verschiedener Hinsicht zurückzuhalten» habe. Er fügt aber bei: «Strafanzeigen, die ein Richter als Privatperson gegen eine Privatperson einreicht, sind meines Erachtens grundsätzlich bedenkenlos.» (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 21.01.2010, 08:27 Uhr
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3 Kommentare
So ist das eben in einem Land, in dem die Banken und Versicherungen schon immer machen durften , was sie wollen. Vielleicht wählen wir demnächst einmal etwas mehr unabhängige Leute ins Parlament. Aber gibt es die überhaupt ? Und falls ja, kommen sie auch auf die Wahllisten ? Antworten
Wie heisst es doch so schön: Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich, doch einige sind etwas gleicher, denn sie sind etwas reicher. Nur nicht die Finger verbrennen, das Recht ist immer auf der Seite des Stärkeren. Im schlimmsten Falle kann der Steuerzahler doch abermals zur Kasse gebeten werden - christliche Staatsbürgerpflicht. Antworten
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