Wirtschaft

Klage gegen CS abgeschmettert

Von Hans Galli, Bern. Aktualisiert am 26.08.2010 15 Kommentare

Das Handelsgericht verneint Fehler der Grossbank und wirft Kläger Hugo Rey vor, er habe seine antiamerikanische Haltung zu wenig konsequent vertreten.

Hugo Rey scheiterte vor dem Berner Handelsgericht.

Hugo Rey scheiterte vor dem Berner Handelsgericht.
Bild: Foto: Urs Baumann («Berner Zeitung»)

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Credit Suisse (CSGN 19.09 -1.39%) hat sich mit rund 3700 Opfern der Lehman-Pleite aussergerichtlich geeinigt. Eine Handvoll Fälle sind noch offen – darunter bis gestern jener des Berners Hugo Rey. Mit einer Klage zielte er auf persönliche Genugtuung ab: Er hoffte auf die Bestätigung durch die Richter, dass die Bank ihn schlecht beraten habe. Für die Schutzgemeinschaft der Lehman-Anlageopfer war es wohl die letzte Chance, dass die Grossbank wegen des Verkaufs von Lehman-Papieren doch noch verurteilt würde.

Kläger wenig glaubwürdig

Nach dem Urteil stehen beide mit leeren Händen da: Das Berner Handelsgericht hat die Klage in allen Punkten abgewiesen. Nicht nur das: Es hat Aussagen von Kläger Rey als wenig glaubwürdig dargestellt. Rey, Grafiker und Organisator von Marathonreisen, war ab 1995 Kunde von CS und hatte eine beachtliche Summe in mehrere Anlageformen investiert. Viele dieser Anlagevehikel wiesen ein erhöhtes Risiko auf.

Gerichtsvorsitzende Danièle Wüthrich-Meyer wollte Reys Argumentation nicht folgen, er habe nichts von seinem erhöhten Anlagerisiko gewusst. Alle drei Handelsrichter kamen zum Schluss, der Kauf von Lehman-Papieren im Wert von 50'00 Franken am 2. November 2007 habe dem Anlegerprofil Hugo Reys entsprochen. Der Kundenberater von CS habe keinen Fehler begangen.

Reys Antiamerikanismus

Eingehend befasste sich das Gericht mit dem Antiamerikanismus Reys. Nach dem Ausbruch des Irak-Kriegs im Jahr 2003 verzichtete er aus Protest auf die Organisation von Marathonreisen in die USA. Auch bei seinen Geldanlagen wollte er «0,0 Prozent USA». Das machte er seinem neuen Kundenberater bei einem Treffen am 24. Februar 2005 klar. Dieser bestätigte die Aussage Reys.

Die Richter mutmassten jedoch, wie Reys Anliegen verstanden werden musste. In der globalisierten Welt gebe es kaum Anlageprodukte ohne einen minimalen Anteil USA. Das Gericht warf Rey denn auch vor, inkonsequent gehandelt zu haben. Zwar habe er im Februar 2005 ein von seinem Anlageberater vorgeschlagenes Produkt wegen des zu hohen US-Anteils zurückgewiesen. Am selben Treffen habe er jedoch einen Fonds mit einem Anteil von 8,2 Prozent US-Wertschriften gekauft.

Rey trage die Verantwortung selber

Auch am 6. Juni 2006 erwarb Rey ein Papier mit einem US-Anteil. Am 21. Juni 2006 schliesslich kaufte er eine Anlage von J. P. Morgan. Emittentin war zwar J. P. Morgan auf der Kanalinsel Jersey. Aber es sei offensichtlich gewesen, dass es sich dabei um eine Tochter der US-Bank handle, meinten die Richter.

Aus all diesen Käufen könne geschlossen werden, dass Rey nicht alle US-Anlagen abgelehnt habe. Seine Argumentation, er habe die Unterlagen der Bank nicht studiert, überzeuge sie nicht, so die Oberrichterin. CS könne zwar nicht beweisen, dass sie Rey alle Factsheets zugestellt habe. Aber spätestens bei der Abrechnung hätte dieser merken können, dass er US-Anlagen gekauft habe. Rey habe selbst entschieden und trage deshalb auch die Verantwortung. Sie könne sich kaum vorstellen, dass Rey, der oft in die USA gereist sei, Lehman nicht als US-Bank gekannt habe, sagte Oberrichterin Wüthrich-Meyer.

Hohe Kosten statt Vergleich

Das Gericht kam einstimmig zum Schluss, dass Rey zwar seinen Antiamerikanismus seinem CS-Berater eindeutig kundgetan habe. Seine Forderung «0,0 Prozent USA» habe jedoch nur beim ersten Kundengespräch gegolten – und auch nur für Aktien und Obligationen. Es habe in Reys Verantwortung gelegen, seinen Antiamerikanismus bei jedem weiteren Anlageentscheid umzusetzen.

Mit dieser Argumentation lehnte das Gericht Reys Klage ab. Es verpflichtete ihn zudem zur Übernahme der Gerichtskosten von 8000 Franken. Zudem muss er CS Anwaltskosten in der Höhe von rund 13'000 Franken entschädigen. Ohne die Kosten für den eigenen Anwalt hat Rey somit 21'000 Franken Prozesskosten zu tragen. Hätte er dem von CS angebotenen Vergleich zugestimmt, hätte er dagegen 60 Prozent seines Lehman-Guthabens oder 30'000 Franken zurückerhalten.

Trotz dieser hohen Kosten zeigte Rey gestern keine Reue, dass er die Klage eingereicht hatte. Er liess offen, ob er das Urteil ans Bundesgericht weiterziehe. Credit Suisse nahm das Urteil mit Befriedigung zur Kenntnis.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 25.08.2010, 22:56 Uhr

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15 Kommentare

Hansueli Zürcher

26.08.2010, 09:01 Uhr
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Banken in der Schweiz, die heiligen Kühe. Da zählt normales Recht nicht mehr! Antworten


Heinz Fahrni

26.08.2010, 08:37 Uhr
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Für all diejenigen, welche am 02.06.10 und an der gestrigen Urteilsverkündung teilnahmen, ist klar: Es handelt sich hier um ein Skandalurteil erster Güte. Wenn ein CS–Zeuge vor Gericht lügen und sich der CS-Anwalt in Widersprüche verheddern kann, wie kann ein Gericht zu einem solchen Urteil kommen? Warum hat es sich nicht an die Aussagen im Protokoll vom 02.06.10 gehalten? Was braucht es noch? Antworten



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