Wirtschaft
Kreditkarte der Migros – mit neuer Gebühr durch die Hintertür
Aktualisiert am 05.08.2010 23 Kommentare
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«Aus der 2006 lancierten M-Budget-Mastercard bzw. M...Mastercard wird ab 9. August neu eine CUMULUS-MasterCard», heisst es in einer Mitteilung der Migros. Wie der Internetvergleichsdienst Comparis herausgefunden hat, wurde aber nicht nur der Name angepasst – neu sind auch einige Vertragskonditionen. Dies nicht nur zum Vorteil der Konsumenten.
Wer künftig mit der neuen Karte Einkäufe vor Ort im Ausland tätigt, die in Schweizer Franken abgerechnet werden, muss einen Bearbeitungszuschlag von 1,5 Prozent zahlen, so Comparis. In der heutigen Medienmitteilung der Migros wird diese Gebühr indes nicht erwähnt. «Gelinde ausgedrückt, ist dies ein sehr unübliches Vorgehen und für die Kundinnen und Kunden von Nachteil», kritisiert Martin Scherrer, Bankenexperte bei comparis.ch.
GE Moneybank allein auf weiter Flur
Im Gegensatz dazu seien Online-Einkäufe in Schweizer Franken bei ausländischen Unternehmen, zum Beispiel Amazon, gemäss Auskunft der GE Money Bank davon nicht betroffen.
Kein anderer Schweizer Kreditkartenanbieter würde diese Praxis anwenden. Comparis will ausserdem in Erfahrung gebracht haben, dass nirgendwo eine solche Gebühr geplant sei. «Trotz Reduktion des Bearbeitungszuschlags von 2 auf 1,5 Prozent, bedeutet der neue Abrechungsmodus eine Preiserhöhung, sobald mehr als ein Viertel aller Auslands-Transaktionen in Schweizer Franken abgerechnet wird», rechnet Comparis-Experte Scherrer vor.
Positiv: Zinsen erst ab Rechnungsdatum verrechnet
Immerhin: Bei Teilzahlungen werden die Zinsen erst ab Rechnungsdatum verrechnet und nicht bereits ab Verbuchungsdatum der Transaktion. «Aus Konsumentensicht ist dies ein Schritt in die richtige Richtung», so Scherrer. (rek)
Erstellt: 05.08.2010, 16:52 Uhr
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23 Kommentare
Was mich auch ärgert ist der Umstand, dass man nicht 30 Tage Zeit hat zur Begleichung der Rechnung. Als Rechnungsdatum ist immer der 23. angegeben, erhalten tun wir die Rechnung aber erst ganz am Ende des Monats. Bezahlen muss man sie bis am 13., wenn man also 3 Wochen in den Ferien ist, erhält man bereits Verzugszins aufgebrummt. Antworten
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