Wirtschaft
Lohn von der UBS, Boni von der CS
Von Bruno Schletti. Aktualisiert am 06.05.2010
Boni sind gedacht als goldene Fesseln. In allen Dokumenten der Credit Suisse (CSGN 19.09 -1.39%) ist das seit Jahren nachzulesen, etwa im Geschäftsbericht 2007: «Die Vergütungspolitik zielt darauf ab, ausgewiesene, hoch qualifizierte Führungspersönlichkeiten anzuziehen und ans Unternehmen zu binden.» Je höher der Bonus – so die Überlegung –, desto geringer ist die Gefahr, dass ein Manager zur Konkurrenz abspringt.
Körners Bonus-Paket
Konzernchef Brady Dougan musste fünf Jahre ausharren, um das 71 Millionen schwere Bonus-Paket aus dem PIPI-Programm ins Trockene zu bringen. Denn die Vergütungsberichte halten als Zuteilungsbedingung eine «ununterbrochene Anstellung innerhalb der Gruppe während der Laufzeit von fünf Jahren» fest. Damit entsteht der Eindruck, dass den Bonus verliert, wer die Bank vor Ablauf der Sperrfrist verlässt.
So ist es aber nicht, wie der vom «Sonntags-Blick» aufgedeckte Fall Ulrich Körner zeigt. Der 47-Jährige war bei der Credit Suisse Chef der Region Schweiz und Mitglied der Geschäftsleitung. Am 22. August 2008 teilte die Bank überraschend mit, dass der Posten neu mit dem Ex-UBS-Mann Hans-Ulrich Meister besetzt worden sei. Körner verliess die CS und wurde – ebenso überraschend – per Anfang April 2009 vom neuen UBS-Chef Oswald Grübel angeheuert.
Laut «Sonntags-Blick» hat Körner von der Credit Suisse ein Bonus-Paket von über 20 Millionen Franken mitgenommen. Weder CS noch UBS (UBSN 11.15 -0.89%) bestätigen dies. Sie stellen es auch nicht in Abrede. Ein CS-Sprecher bekräftigt aber den Grundsatz, dass, wer die Bank verlässt, «jene Bonus-Anteile verliert, die noch nicht gevestet sind».
CS sagt: «Alles regelkonform»
Vesting-Periode nennt man bei den Vergütungsplänen die Laufzeit beziehungsweise die Dauer, während der die zugeteilten Bonus-Anteile noch gesperrt sind. In der Regel geht aber trotz Sperrfrist der am Anfang zugeteilte Bonus tranchenweise in den Besitz des Empfängers über. Beim PIP I der Credit Suisse erhielt der Bonus-Empfänger nach jedem Jahr Laufzeit die Rechte an einem Fünftel der Vergütungseinheiten – auch wenn erst am Ende der Laufzeit abgerechnet worden ist.
Für Körner bedeutete dies, dass er bei seinem Abgang 2008 Anrecht auf drei Fünftel der PIP-I-Einheiten hatte. Das entspricht 46'233 von total 77'055 Einheiten, die ihm gemäss Geschäftsbericht 2007 zugeteilt worden sind. Ende März 2010 wurden pro PIP-Einheit 4,8 CS-Aktien zugesprochen. Statt Aktien im Wert von gut 12 Millionen Franken nahm Körner aber offenbar solche im Wert des Gesamtpakets von über 20 Millionen mit.
Bei der Credit Suisse legt man Wert darauf, dass alles regelkonform abgelaufen sei. Nur will man die internen Regeln nicht öffentlich machen. Klar ist, dass es Ausnahmen gibt. Geht jemand in Pension und verlässt damit die Bank, verfallen die Bonus-Anrechte nicht. So war es im Fall Grübel. Obwohl er als Konzernchef der Credit Suisse im Mai 2007 in Rente ging, musste er sich seine PIP-Anrechte nicht ans Bein streichen. Auch im Todesfall oder bei plötzlicher Arbeitsunfähigkeit verfallen die Boni-Einheiten nicht.
Unter dem Deckel gehalten
Körner ist quicklebendig Ulrich Körner ging aber weder in Pension noch ist er gestorben. Als Konzernleitungsmitglied bezieht er heute bei der Konkurrenz den Lohn und partizipiert am neuen Bonus-Programm der UBS. Solange ein Mitarbeiter nicht von sich aus kündigt, stehen seine Karten gut. Es sei denn, dass ihm wegen eines Vergehens gekündigt wird – zum Beispiel, weil er aus einem Besprechungszimmer ein Bild mitlaufen lässt oder weil er Vorschriften verletzt. Solange er aber Opfer einer Entwicklung ist, etwa eines Stellenabbaus, kann er sein ganzes Bonus-Paket mitnehmen.
Was zum Abgang Körners führte, wird unter dem Deckel gehalten. Zusammenreimen lässt sich, dass ihm Meister vor die Nase gesetzt worden ist, dass er einen ihm neu angebotenen Job nicht annehmen wollte, sich aber – die gesperrten PIP-Einheiten vor Augen – hütete, von sich aus zu kündigen. Alles andere war Verhandlungssache. Statt einen Rechtsstreit und damit Schlagzeilen zu riskieren, wird die CS die Millionen herausgerückt haben.
Es bleibt die Seite der UBS. Beim Antritt Grübels als Konzernchef beschloss der UBS-Verwaltungsrat, ihm die aus dem PIP-Programm stammenden CS-Aktien abzukaufen – um keinen Verdacht eines Interessenkonflikts aufkommen zu lassen. Im Fall des Konzernleitungsmitglieds Körner entschied der Verwaltungsrat anders – weshalb, vermag der Sprecher der Bank nicht zu erklären. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 06.05.2010, 09:01 Uhr
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