Maestro-Karte verweigert Geld bei leerem Konto
Von Olivia Kühni. Aktualisiert am 24.12.2008 7 Kommentare
Das KKG
Das Konsumkreditgesetz schreibt bei Konsumkrediten unter gewissen Umständen eine Meldung an die Informationsstelle für Konsumkredit IKO vor. Gemäss Artikel 25-27 des KKG gilt dies bei Konsumkrediten oder Leasingverträgen beim Vertragsabschluss sowie wenn mindestens 10 Prozent eines Konsumkredits oder mehr als drei Leasingraten offen sind.
Für Kreditkarten oder Maestro-Karten muss eine Meldung gemacht werden, wenn während drei Abrechnungsperioden mindestens 3000 Franken überzogen wurde.
Für insgesamt 1,8 Millionen Kunden der Raiffeisen-Gruppe und der ZKB kommt mit dem neuen Jahr ein neues Regime. Sie bekommen am Automaten kein Geld mehr, wenn ihr Konto leer ist. Auch die Migrosbank prüft die Massnahme. Das berichtete «10vor10» des Schweizer Fernsehens gestern Abend. Statt einer festen Limite können Kunden also immer genau das beziehen, was sie auch auf dem Konto haben.
Die Maestro-Karte sei keine Kreditkarte, begründet die ZKB den Schritt. «Wird sie regelmässig für Kontoüberzüge missbraucht, muss sie gesperrt werden, da sie ansonsten theoretisch dem Konsumkreditgesetz untersteht».
Grosser Aufwand für die Banken
Mit dem neuen Konsumkreditgesetz von 2001 ist der Aufwand bei Kontoüberzügen mit der Maestro-Karte für die Banken gross. Sie müssten verschuldete Kunden regelmässig bei der IKO, der schweizerischen Informationsstelle für Konsumkredit, melden, wie Franz Würth, Pressesprecher der Raiffeisen-Gruppe, sagt.
In erster Linie aber führe man die neue Regelung ein, weil sie für einen Grossteil der Kunden Verbesserungen bringe: Weil die Limite nicht starr ist, sondern vom Kontostand abhängig, sei sie «gegen oben flexibel».
Bei Banken Standard, bei der Postfinance nicht
Ausserdem, so Würth, sei diese Regelung inzwischen Banken-Standard. Tatsächlich hat sie die Credit Suisse bereits 2004 als erste Bank eingeführt. Auch bei der UBS spuckt der Automat kein Geld aus, wenn das Konto leer ist.
Die Postfinance behält vorerst die alte Regelung bei. Hier dürfen Kunden bis zu 1000 Franken im Monat überziehen. Das ist auch der Raum, den das Konsumkreditgesetz säumigen Schuldern und ihren Banken lässt: Eine Meldung an die IKO muss gemacht werden, sobald das Konto während drei Monaten mehr als 3000 Franken überzogen wird.
Mit leerer Karte an der vollen Kasse
Eine plötzlich gesperrte Maestro-Karte kann im Alltag – beispielsweise an der Kasse – Probleme bereiten. Darum fordert die Stiftung für Konsumentenschutz die Möglichkeit eines einmaligen Limitenüberzugs. Danach würde der Kunde gewarnt, dass die Karte ab jetzt nicht mehr funktioniert.
(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 24.12.2008, 07:57 Uhr
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7 Kommentare
Das neue Regime ist begrüssenswert. Allerdings kommt es im völlig falschen Moment. Man muss die Leute nicht jahrelang mit Plakaten zu Schulden verführen, um in der Kriesensituation die Wirtschaft noch völlig abzuwürgen. Wir befinden uns aber in bester Gesellschaft. In den überhitzten 70er-Jahren machte unser Staat schon Riesenschulden. In der Rezession kann dies nicht abgebaut werden. Antworten
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