Wirtschaft
Managerlöhne dürften trotz Minders Sieg ansteigen
Von Andreas Flütsch. Aktualisiert am 05.03.2013 112 Kommentare
Deutsche Politiker reagieren auf die Abzockerinitiative (Video: Reuters )
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Ein Thema spricht die mit überwältigendem Mehr angenommene Abzockerinitiative von Thomas Minder mit keinem Wort an: wie viel die Topmanager, Präsidenten und Verwaltungsräte von börsenkotierten Schweizer Firmen künftig maximal verdienen dürfen. Sind deren Chefs also auch künftig völlig frei, wie hoch sie die einzelne Gesamtentschädigung ansetzen? Das sei «korrekt», sagt der Vergütungsexperte Urs Klingler von Klingler Consultants in Zürich: «Minder untersagt zwar bestimmte Zahlungen, sagt aber beispielsweise nichts zur Höhe der Entschädigung.»
Die 240 börsenkotierten Schweizer Firmen müssen ihre Aktionäre künftig jedes Jahr über die Cheflöhne abstimmen lassen. Dadurch werde zwar «volle Transparenz hergestellt», sagt Klingler. Transparenz habe indes einen von Minder kaum beabsichtigten Nebeneffekt – sie wirke speziell bei global tätigen Firmen lohntreibend: «Die Gesamtentschädigung von Topleuten wird daher künftig weiter zunehmen, da die Pakete viel besser vergleichbar werden.»
Verlagerung von Boni
Neu in ihren Statuten regeln müssen Börsenfirmen die Erfolgs- und Beteiligungspläne der Chefs und Verwaltungsräte, die in den letzten Jahren so viel zu reden gaben. Diese Vorschrift könnte indes zu einer Verlagerung führen: Variable Anteile wie Boni oder Optionen werden gesenkt, die fixen Grundlöhne dagegen deutlich angehoben – so, wie dies etwa die UBS bereits vorgemacht hat.
Die Gesamtentschädigung würde also in vielen Fällen kaum geringer und kann in anderen Fällen sogar steigen. Ohne dass dies Konsequenzen hätte. «Ein Problem entsteht eigentlich nur, wenn ein Lohnpaket von den Aktionären bachab geschickt wird, was wohl nur selten der Fall sein wird», sagt Klingler.
Viele Kassen delegieren Stimme
Als Gegengewicht gegen allzu krasse Lohnexzesse kann eine andere Bestimmung der Minder-Initiative wirken, die mit der Annahme Teil der Bundesverfassung wird. Danach müssen Pensionskassen an GVs in Lohnfragen abstimmen und offenlegen, wie sie stimmten. «Die Kassen müssen zukünftig die Stimmrechte der von ihnen gehaltenen Aktien von kotierten Schweizer Firmen ausüben», sagt Stephan Hostettler von der Beratungsfirma Hostettler Kramarsch.
Doch viele Pensionskassen, vorab auch die kleineren, verfügen gar nicht über die nötigen Spezialisten, um sich ein qualifiziertes Urteil über die immer komplexeren Cheflohnsysteme zu bilden. «Dazu fehlen den meisten wohl die nötigen Ressourcen», sagt Hostettler, der im Nebenamt an der Universität St. Gallen Vorlesungen zu Corporate Governance hält. «Die meisten Pensionskassen dürften die Ausübung ihrer Stimmrechte an Stimmrechtsvertreter delegieren», rechnet Hostettler: «Das führt zu einer Machtverschiebung hin zu Stimmrechtsberatern wie Ethos, ISS und Glass Lewis, die Abstimmungsempfehlungen für Generalversammlungen als Dienstleistung anbieten.» Ob eine solche «Machtballung» bei den grossen Stimmrechtsberatern die Aktionärsdemokratie stärke, sei «mehr als fraglich».
Verbote liefern Parlament Stoff
Das Parlament hat jetzt ein Jahr Zeit, Minders Vorschlag umzusetzen. Positiv sei, dass der Verwaltungsrat von Börsenfirmen die Cheflöhne «sauber, marktgerecht und nachvollziehbar regeln muss», sagt Klingler. Jetzt sei «keine Hektik, aber solide Vorbereitung» angesagt in betroffenen Firmen, sagt Hostettler.
Im Parlament zu reden geben dürfte etwa die Frage, wie weit das Verbot bestimmter Zahlungen reicht. Wenn beispielsweise «ein Ausgleich für Ausfälle, die ein Manager durch einen Stellenwechsel erleidet», künftig untersagt wäre, könnte dies laut Hostettler dazu führen, dass gewisse Topleute künftig absagen, weil sie eine solche Millioneneinbusse nicht hinnehmen wollen. Unklug wäre laut Vergütungsexperten auch, wenn Manager in Aussicht gestellte Entschädigungen verlieren, bloss weil ihre Firma den Besitzer wechselt.
Klar ist dafür, dass Minders Sieg Beratern und Anwälten viel Arbeit verschafft. Bereits bieten Anwaltskanzleien, Berater und grosse Buchprüferfirmen im Dutzend ihre Dienste an und werben bei betroffenen Unternehmen für entsprechende «Roundtables» und Seminare. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 05.03.2013, 08:55 Uhr
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112 Kommentare
Der Headhunter mit schwedischem Namen meinte in einem anderen, kommentarlosen, Interview auf tagi.ch, dass es nun schwieriger werde, Führungskräfte zu vermitteln. Ich sage nur: Ja, Hoffentlich! Die Gierigen wollen wir ja gar nicht mehr! Antworten
Wer den Sinn der Initiative verstand, der hat gesehen um was es geht. Es geht nicht darum die Manager in die Armut zu drängen, sondern den Selbstbedienungsladen etwas unattraktiver zu gestalten und gewisse Auswüchse zu verhindern vor oder nach der vereinbarten Leistung! Falls nun die Löhne dadurch unanständig steigen sollten, sei aber gewarnt! Dies könnte zu Veränderungen führen die niemand will. Antworten
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