Wirtschaft

Mercedes muss Kunden 482'000 Dollar zahlen

Aktualisiert am 05.03.2010 2 Kommentare

Weil er mit seinem Mercedes unzufrieden war, verklagte ein Geschäftsmann den Autohersteller - und bekam auf lukrative Weise Recht.

Startprobleme: Weil sein Mercedes E 320 nicht richtig starten wollte, ging ein Geschäftsmann vor Gericht.

Startprobleme: Weil sein Mercedes E 320 nicht richtig starten wollte, ging ein Geschäftsmann vor Gericht. (Bild: Keystone)

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Der Geschäftsmann Marco Marquez aus Wisconsin hat Mercedes-Benz verklagt, weil sein E 320 Startprobleme hatte. Trotz mehrere Reparaturen liess sich das Problem nicht beheben.

Marquez' Anwalt setzte der Daimler-Tochter schliesslich eine Frist von 30 Tagen, um das Fahrzeug zurückzunehmen und seinem Mandaten den Kaufpreis zurückzuzahlen oder ihm einen neuen Wagen zur Verfügung zu stellen. Mercedes erklärte sich letztlich damit einverstanden, konnte aber die Frist nicht einhalten.

Gesetz schützt Autokäufer

Der Richter sprach nun Marquez als Entschädigung rund 168'000 Dollar zu, was der doppelten Summe des Kaufpreises plus Zinsen entspricht. Zusätzlich muss Mercedes seine Anwalts- und Gerichtskosten von 314'000 Dollar übernehmen.

Grundlage des Urteilspruchs ist ein Verbrauchergesetz, das Käufer pannenbehafteter Autos schützen soll. Gesetze dieser Art gibt in nahezu allen US-Staaten, Wisconsin hat allerdings eines der schärfsten.

Mercedes-Sprecherin Donna Boland äusserte sich über das Urteil enttäuscht. Das Unternehmen erwäge eine Anfechtung des Schuldspruchs. (pfs/ddp)

Erstellt: 05.03.2010, 21:35 Uhr

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2 Kommentare

ralph duevel

08.03.2010, 12:12 Uhr
Melden

Ich finde es nicht schlecht -so etwas sollte es auch in der Schweiz geben. Ich habe sehr grosse probleme mit einem neuen Land -Rover - Sport Antworten


Hans Berger

08.03.2010, 14:50 Uhr
Melden

Ich kondoliere Herr Duevel: Mein Vater hatte früher auch einen Land-Rover. Nach 2 Jahren hat er das Vehikel verkauft, da er die ewigen Probleme und Reparaturen satt hatte. Antworten



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