Wirtschaft

Neue Vorgaben der UBS für alle Angestellten

Die UBS hat für ihre 69'000 Mitarbeiter einen neuen Verhaltens- und Ethikkodex herausgegeben, der sich auch auf Steuergesetze bezieht – unter Androhung von Sanktionen für Fehlverhalten.

Künftig im Einklang mit dem Gesetz: Die UBS am Bundesplatz in Bern.

Künftig im Einklang mit dem Gesetz: Die UBS am Bundesplatz in Bern.
Bild: Reuters

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Der neue Verhaltens- und Ethikkodex ist für alle bindend, auch für den Verwaltungsrat. Verstösse werden mit Disziplinarmassnahmen bis hin zur Entlassung geahndet. Die UBS (UBSN 12.9 -0.23%) will damit zeigen, dass sie die Lehren aus den Fehlern der Vergangenheit gezogen hat. Der Kodex verpflichtet unter anderem dazu, Gesetze, Vorschriften und Reglemente der Länder einzuhalten, in denen die UBS tätig ist, ebenso wie die internen Weisungen, Richtlinien und Verfahren.

In Bezug auf Steuerfragen hält die UBS fest, dass alle geltenden Gesetze und Vorschriften zu Steuernachweisen und Tax-Reporting-Produkten einzuhalten sind. Den Kunden darf keine Unterstützung bei Handlungen geboten werden, die der Umgehung ihrer Steuerpflichten dienen. Bei der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit müssen sich die Mitarbeiter der Grossbank verpflichten, sowohl in den Ländern, in denen ihre Kunden ansässig sind, wie auch in den Ländern, in denen sie selbst tätig sind, die jeweils geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten.

Vertraulichkeit gewährleisten

Der Bankkonzern bekräftigt zudem, dass er die Vertraulichkeit gegenüber den Kunden wahren und die Kundendaten schützen will. «Eine Offenlegung von Informationen ist nur mit Autorisierung des Kunden möglich oder wenn dies zur Einhaltung geltender Gesetze, Vorschriften oder Reglemente notwendig ist», heisst es dazu.

Die UBS bekennt sich in den Richtlinien auch zu fairem Wettbewerb: Man verschaffe sich Wettbewerbsvorteile durch überdurchschnittliche Leistung und nicht durch unfaire Geschäftspraktiken, heisst es im Kodex. «Wir verschaffen uns auf Kosten anderer keine unfairen Wettbewerbsvorteile durch die falsche Darstellung und das Verschweigen von Tatsachen oder die Manipulation, die Verschleierung oder den Missbrauch privilegierter Informationen.» Die Grossbank verpflichtet sich ausserdem, bei der Bekämpfung von Geldwäscherei, Korruption und Terrorismusfinanzierung mitzuwirken.

Sanktionen bei Verstössen

Die UBS hält weiter fest, dass sie keine Verstösse gegen den Kodex oder andere interne und externe Vorschriften toleriere. Andernfalls drohen Disziplinarmassnahmen vom Verweis über eine Abmahnung oder eine Versetzung auf eine niedrigere Position bis hin zur Entlassung.

Die UBS-Mitarbeiter werden verpflichtet, noch diesen Monat zu bezeugen, dass sie den Text gelesen und verstanden haben. Im Mai dieses Jahres sollen Onlinetrainings und das Bestehen eines Onlinetests hinzukommen. Zudem müssen sie im Rahmen der jährlichen Leistungsbeurteilung jeweils nachweisen, dass ihre Handlungen und Entscheidungen im Einklang mit dem Kodex stehen.

Klare Formulierungen gewählt

Der Kodex wurde vom Verwaltungsrat und der Konzernleitung der Schweizer Grossbank verabschiedet. Er soll die Basis für alle geschäftlichen Aktivitäten der UBS bilden, ebenso für den Umgang mit Kunden, Kollegen, Aktionären, Aufsichtsbehörden und Geschäftspartnern. Im Vergleich zu den bisherigen Leitplanken enthält der neue Kodex zusätzliche Elemente, wie etwa die Richtlinien zum grenzüberschreitenden Geschäft oder die Disziplinarmassnahmen. Zudem ist er klarer und deutlicher formuliert. (raa/ddp)

Erstellt: 12.01.2010, 08:33 Uhr

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