Wirtschaft
Ospel & Co. sind nicht aus dem Schneider
Von Martin Vetterli. Aktualisiert am 18.10.2008
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Fehler, die das UBS-Debakel herbeiführten
Versäumnisse, Unvermögen, etwas Pech und viel Blindheit bezüglich der Risiken: Das hat laut der Bankenkommission (EBK) zu den Milliardenverlusten bei der UBS geführt. Hier die grössten Fehlleistungen, die der Bericht – ohne Namen zu nennen – aufzeigt:
- Fatale Wachstumsstrategie: Die UBS wollte mit ihrer Investmentbank zur Weltspitze aufschliessen. Gleichzeitig gab die Bank die Devise heraus, das Risiko nicht zu erhöhen. Von der EBK befragte Personen haben auf den Widerspruch zwischen Wachstumsstrategie und eingeschränktem Risikoappetit hingewiesen. Offenbar schuf aber der Druck, die Konkurrenz zu schlagen, ein Klima, das Fehlentwicklungen begünstigte: Noch kurz vor dem Platzen der Blase setzten die Banker an der Front auf die einträglichen, aber eben heiklen Geschäfte mit Hypothekenpapieren.
- Keine Limiten in der Bilanz: Die Bank nahm zunehmend Wertpapiere in die eigenen Bücher. Offenbar gab es Warner. Zumindest wurde im oberen Management bereits vor drei Jahren diskutiert, ob Limiten einzuführen seien. Doch geschehen ist dies erst im Sommer 2007, als die Krise ausbrach. Die EBK wertet «die fehlende Aufmerksamkeit für die mit dem Bilanzwachstum verbundenen versteckten Risiken – als schwerwiegendes Versäumnis».
- Zu billiges Geld: Der Investmentbank gab man fast gratis Spielgeld. Deren Manager durften das gute Image der Gesamtbank nutzen und damit Geld zu günstigen Konditionen erwerben. Das kurbelte das Geschäft mit den vergifteten Hypothekenpapieren zusätzlich an.
- Risiken nicht im Griff: Die Bank verliess sich auf die Rating-Agenturen. Weder die Frontmitarbeiter noch die Kontrolleure analysierten die Risiken genügend. Die Organe der Bank hätten sich «zu wenig intensiv mit den verwendeten Stressszenarien auseinandergesetzt», schreibt die EBK. Zur Vorsicht mahnende Signale auch der hauseigenen Analysten – bereits 2006 – seien nicht aufgenommen worden.
Die Bankenaufsicht wertet den Umgang mit den Risiken insgesamt als «Verletzung des bankengesetzlichen Erfordernisses einer einwandfreien Geschäftstätigkeit». (mba)
Die alte UBS-Spitze hat den Risiken, die mit ihrer radikalen Wachstumsstrategie verbunden waren, zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Und sie vertraute unkritisch ihrem eigenen Riskmanagement. Dies taxiert die Bankenkommission in ihrem UBS-Bericht als «schwerwiegendes Versäumnis».
Im gleichen Bericht bieten die Bankenaufseher Ex-Präsident Ospel und der damaligen Konzernspitze bestes Material, um sich gegen mögliche Straf- und Zivilklagen zu wehren. Sie schreibt: Die Untersuchung habe keine Hinweise ergeben, dass UBS-Manager die Bank «gezielt hätten schädigen wollen oder allein um hoher Boni willen bewusst unkalkulierbare Risiken eingegangen wären». Und: Einzelne Entscheide von Management und Verwaltungsrat hätten «im Rückblick in die falsche Richtung» geführt. Bis Anfang August 2007 habe sie «das Ausmass und die Natur der Risiken» ihrer Ramschpapiere nicht erkennen können und sei «daher ausser Stande gewesen», rechtzeitig Gegenmassnahmen einzuleiten.
Das klingt nach Freispruch. Der Zürcher Wirtschaftanwalt Peter Nobel sagt deshalb schon mal: «Ich glaube nicht, dass die Sache genügend Fleisch am Knochen hat für eine erfolgreiche Zivilklage.» Und Christian Weber, scheidender Staatsanwalt der auf Wirtschaftsdelikte spezialisierten Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich, meint: «Ich sehe auf Grund des Berichts der Bankenkommission keinen Anlass, eine Untersuchung einzuleiten.»
In den USA wirds für Ospel gefährlich
Dass die alte UBS-Führung nun zur Tagesordnung übergehen könne, wäre «eine gefährliche Fehleinschätzung», sagt der Zürcher Wirtschaftsanwalt und Sarbanes-Oxley-Spezialist Daniel Fischer. Er hält es für möglich, dass es in den USA zu Verantwortlichkeitsklagen gegen Ex-UBS-Präsident Marcel Ospel und seinen Finanzchef Clive Standish kommen könnte – auf Grund des Mitte 2005 in Kraft getretenen US-Bundesgesetzes.
Die beiden mussten damals mit ihrer Unterschrift bezeugen, dass die Risikoüberwachungssysteme ihrer Bank funktionieren. Ein wunder Punkt, sagt Fischer. Denn in ihrem Bericht weist die Bankenkommission gleich mehrmals darauf hin, dass das Risikomanagement mit rosaroter Brille betrieben wurde und gleich in mehrfacher Hinsicht versagt habe.
Mangelnde Risikoüberwachung könnte in den USA laut Fischer gar strafrechtliche Konsequenzen haben. «Ich rate Herrn Ospel, diese Geschichte nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und die Frage sehr detailliert abzuklären», sagt Fischer. Persönlich lehnt der Zürcher Wirtschaftsanwalt solche Prozesse auf Grund der Sarbanes-Oxley-Gesetzgebung jedoch ab.
Möglich wären Zivilklagen geschädigter Aktionäre auch in der Schweiz – trotz EBK-Bericht», sagt Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht der Universität Bern. Die Bankenkommission habe darin nur der aktuellen Konzernspitze die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit gegeben. Über ausgeschiedene Personen wie Ex-Präsident Ospel schweige sie sich aus. Schadensersatzklagen seien von daher nicht prinzipiell chancenlos.
Die Bankenkommission sei mit ihrem Bericht zu weit gegangen, kritisiert Kunz. Sie habe sich unnötigerweise zu strafrechtlichen Fragen geäussert. In zwei Passagen schwinge sie sich zur Richterin auf: Erstens, dass Fehlentscheide des Verwaltungsrats zum Zeitpunkt, als sie gefällt wurden, vertretbar gewesen seien. Und zweitens, dass es keine Hinweise darauf gebe, dass das Riskmanagement die eingegangenen (zu) grossen Risiken zwar erkannt, aber bewusst ein Auge zugedrückt habe. «Das könnte für die Staatsanwaltschaft eine bequeme Ausrede sein, weiterhin untätig zu bleiben», sagt Kunz. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 18.10.2008, 06:35 Uhr
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