Richter gibt der UBS bei Bedarf noch mehr Zeit

Drei Wochen erhält die Bank, um sich mit den USA zu einigen. Jetzt sagt der Richter, er sei «nicht abgeneigt», auf Anfrage sogar weiteren Aufschub zu gewähren.

1/16 Kontrahenten: Der amerikanische Justizminister Eric Holden und Bundespräsident Hans-Rudolf Merz.
Bild: KEYSTONE/AP

Der amerikanische Bundesbezirksrichter Alan Gold setzte den Prozess über die Zivilklage der Steuerbehörde IRS gegen die UBS am Montag aus, um den Parteien Zeit für einen aussergerichtlichen Vergleich zu geben. «Ich dränge auf diese Art von Kommunikation. Ich bin nicht abgeneigt, auf Anfrage weiteren Aufschub zu gewähren. Ganz im Gegenteil», sagte der Richter.

Er folgte einer vom Bundesrat unterstützten gemeinsamen Eingabe der US-Regierung und der UBS vom gestrigen Sonntag. Die für Montag geplant gewesene Anhörung über die Beweisaufnahme wurde damit auf den 3. August verschoben. Der Richter setzte zugleich auf den 29. Juli eine Telefon-Konferenz mit den Parteien an, um sich einen Überblick über die Situation zu verschaffen.

Vergleich angestrebt

Die Sistierung des Verfahrens war beantragt worden, um den Regierungen beider Länder Diskussionen über eine Lösung des Konflikts zu ermöglichen. Beide Regierungen hatten am gestrigen Sonntag erstmals bestätigt, dass Verhandlungen über einen aussergerichtlichen Vergleich bereits im Gang sind. Auf Schweizer Seite sind die Departemente für Justiz, Äusseres und Finanzen beteiligt. Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die die Rechtsordnungen beider Staaten akzeptiert, wie es in Bern hiess.

US-Staatsanwalt Eugene Stearns verwies vor dem Gericht auf das juristische «Minenfeld», in dem die Schweiz mit ihrem jahrhundertalten Bankgeheimnis gegen die Herausgabe der Identität von reichen Amerikanern argumentiere, die der Steuerhinterziehung verdächtigt würden. Laut Angaben des US-Justizdepartements vom Sonntag sind sich die Parteien einig, dass jede alternative Lösung die Offenlegung einer bedeutenden Zahl von Inhabern von UBS-Konten gegenüber der Steuerbehörde IRS beinhalten muss. Zu diesem Punkt wollten sich weder die UBS noch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) äussern.

Die Anleger reagieren positiv

Die Herausgabe zusätzlicher Informationen über jene 52'000 UBS-Konten, deren Inhaber die Bankbeziehung der IRS nicht offen gelegt hatten, gilt als Knackpunkt in den Verhandlungen. Der Bundesrat hatte letzte Woche klar gemacht, dass er jede weitere Herausgabe von Informationen durch die UBS an den US-Fiskus durch Beschlagnahmung der fraglichen Unterlagen unterbinden würde. Nun sei Kreativität gefragt, sagte der in den USA lehrende Schweizer Finanzprofessor Alfred Mettler im Schweizer Radio DRS. Martin Naville, Direktor der Schweizerisch-Amerikanischen Handelskammer, hält es für möglich, dass man sich auf einer anonymisierten Basis auf einen Austausch vieler Daten einigen könnte, wie er in der «Tagessschau» des Schweizer Fernsehens sagte.

Die Verhandlungen und der Einbezug der Politik wurden in der Schweiz von den Parteien und der Schweizerischen Bankiervereinigung begrüsst. Positiv reagierten auch die Anleger. Die UBS-Aktie legte an der Schweizer Börse vorübergehend um vier Prozent zu. Eine Stunde vor Handelsschluss notierte sie bei 13,03 Franken oder 3,2 Prozent höher als Ende letzter Woche. (oku/ap)

Erstellt: 13.07.2009, 17:03 Uhr

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