Wirtschaft

SBB-Kunden erhalten Geld für Verspätungen

Aktualisiert am 02.01.2011 12 Kommentare

Die Bahn muss rund 20'000 Passagiere entschädigen, weil wegen des Schnees oder anderer Zwischenfälle Züge aus dem Ausland zu spät in der Schweiz angekommen sind. Die EU macht dies möglich.

Sie erhalten keine Entschädigung: Passagiere im Bahnhof von Lausanne, die auf einen verspäteten Zug aus Genf warten.

Sie erhalten keine Entschädigung: Passagiere im Bahnhof von Lausanne, die auf einen verspäteten Zug aus Genf warten.
Bild: Keystone

RailAway über 2 Millionen Mal verkauft

Der öffentliche Verkehr wird nicht nur von Pendlern, sondern auch von Freizeitsportlern und Ausflüglern immer reger genutzt. Im Jahr 2010 hat die SBB zum ersten Mal über 2 Millionen Ausflugsbillette des Kombiangebots «RailAway» verkauft.

«Das ist ein neuer Rekord», sagte SBB-Sprecher Christian Ginsig auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Im Vergleich zum Jahr 2009 sei der Umsatz um 15 Prozent gewachsen. Besonders beliebt sei «RailAway» bei Tagesausflüglern aus dem Inland. «»Am besten verkaufte die SBB im vergangenen Jahr die Kombi- Angebote für Skigebiete, Messen und Weihnachtsmärkte, wie der SBB-Sprecher erklärte. (sda)

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Das Winterwetter der letzten Wochen hat sich nicht nur negativ auf die Fahrpläne ausgewirkt, sondern hat auch Konsequenzen für das Portemonnaie der SBB. Gemäss Recherchen der «NZZ am Sonntag» sind im vergangenen Jahr bei der Bahn mehr als 20'000 Forderungen wegen Verspätungen eingegangen. Denn dank einer EU-Verordnung über Fahrgastrechte, die seit einem Jahr wirksam ist, können verärgerte Passagiere Geld zurückfordern.

Dieses Recht haben auch Schweizer Bahnkunden, die von Verspätungen im grenzüberschreitenden Verkehr betroffen sind. Sie erhalten 50 Prozent des Billettpreises zurück, wenn der Zug zwei Stunden verspätet ist, 25 Prozent sind es bei mehr als 60 Minuten. Beim TGV kann man gar schon bei einer Verspätung von 30 Minuten Geld einfordern. Diese Regelung werde rege genutzt, sagt SBB-Sprecher Christian Ginsig der Sonntagszeitung.

Konsumentenschutz will ähnliche Regelung fürs Inland

Wie viel dies die SBB kostet, konnte Ginsig aufgrund von Ferienabwesenheiten nicht sagen. Bei einem durchschnittlichen Betrag von 100 Franken könnten sich die Entschädigungen aber auf rund 2 Millionen Franken belaufen. Zumindest teilweise holen die SBB das Geld von den ausländischen Bahnen zurück. Doch zunächst muss jene Bahngesellschaft zahlen, welche die Billetts verkauft hat. Bei Schweizer Kunden sind das in der Regel die SBB.

Nicht zahlen muss die Bahn dagegen bei Verspätungen im Inlandverkehr. Und dies stösst beim Konsumentenschutz auf Kritik. «Wir würden es begrüssen, wenn die SBB im Inland die gleichen Rechte gewähren würden», sagt Sara Stalder, Geschäftsführerin der Stiftung Konsumentenschutz, gegenüber der «NZZ am Sonntag.» Tatsächlich steht der Ausbau der Fahrgastrechte bei den SBB zur Diskussion, wie Peter Vollmer, Direktor des Verbands öffentlicher Verkehr, sagt. Doch die Situation sei nicht mit jener im Ausland vergleichbar: Weil die Fahrpläne hierzulande viel dichter seien, gebe es selten Verspätungen von über einer Stunde. (miw)

Erstellt: 02.01.2011, 16:09 Uhr

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12 Kommentare

Roland Meuwly

27.07.2011, 11:57 Uhr
Melden 1 Empfehlung

kürzlich war meine Tochter von Fribourg - Romont ohne Billet in ein Zug, von eine Tarif von 9.80 schickte die eine Rechnung von 179.80 ich finde das eine skantal 170.-- gebühren und Spesen, die SBB kann so oder so bezahlen als wir Autofahrer die ihre Löcher zustopft. Antworten


Hansueli Albers

02.01.2011, 16:26 Uhr
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Das Dumme an der ganzen Situation ist nicht eine Entschädigung an sich sondern die Quersubventionierung. Autofahrer in Randregionen, welche auf ihren fahrbaren Untersatz angewiesen sind, aber auch Pendler die nie ins Ausland fahren subventionieren so den schlechten Service der "europäischen Eisenbahnen" Antworten



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