Wirtschaft
SP blitzt auch mit zweiter UBS-Klage ab
Dossiers
UBS-USA
Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich will definitiv kein Strafverfahren wegen der UBS-Steueraffäre durchführen. Sie hat auch eine zweite Strafanzeige der SP Schweiz gegen die ehemaligen UBS-Manager abgewiesen.
Die zweite Eingabe der SP vom 15. Januar dieses Jahres habe keine neuen Erkenntnisse gebracht, teilte die Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte am Mittwoch mit. Sie stellt sich weiterhin auf den Standpunkt, dass kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten der ehemaligen Führungscrew der UBS vorliegt.
Die kritische Lage der UBS sei von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (Finma) bereits im Februar 2009 offen kommunziert und von der Staatsanwaltschaft III damals entsprechend berücksichtigt worden, heisst es in der Mitteilung. Die Entwicklung werde aber weiterhin «ergebnisoffen» verfolgt.
SP: Jetzt muss PUK her
Die SP Schweiz bezeichnete den Entscheid der Zürcher Justiz in einer Mitteilung als unverständlich. Offenbar sei der Staatsanwaltschaft die Beweisführung zu kompliziert. Die Vorwürfe der ungetreuen Geschäftsbesorgung und der Gehilfenschaft zum Steuerbetrug stünden damit noch immer im Raum.
Es sei nun klar, dass eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zur Untersuchung der Vorfälle rund um den Fast-Bankenkollaps um so dringlicher sei. Ansonsten blieben die Anstiftung und Beihilfe zur Verletzung von Steuerrecht und Höchstrisiko-Strategien bis zum Beinahe-Konkurs der UBS weiterhin im Dunkeln. Die UBS wollte den Entscheid der Zürcher Justiz nicht kommentieren.
Die SP war bereits mit einer ersten Strafanzeige bei der Zürcher Justiz abgeblitzt. Im vergangenen Dezember entschied diese, die ehemalige Führungsspitze der UBS könne nicht strafrechtlich belangt werden.
Kein strafbares Verhalten nach Schweizer Recht
In ihrem jüngsten Entscheid erinnert die Staatsanwaltschaft daran, dass sie schon vor der Strafanzeige der SP von sich aus die UBS-Steueraffäre untersucht habe. Ab Februar 2008 seien insbesondere auch die grenzüberschreitenden Bankdienstleistungen der UBS für amerikanische Kunden analysiert worden.
Im Dezember kam die Zürcher Justiz zum Schluss, dass mangels eines Verdachts auf ein nach Schweizer Recht strafbares Verhalten» keine Strafanzeige eröffnet werde.
Oberstaatsanwalt Andreas Brunner verteidigte damals den Entscheid damit, die Staatsanwaltschaft dürfe nicht auf öffentlichen Druck hin eine Untersuchung eröffnen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt seien.
Im Januar dieses Jahres doppelte die SP dann mit einer weiteren Stafanzeige nach. Anlass dazu gab das Bundesverwaltungsgericht, das zum Schluss gelangt war, die Herausgabe der UBS-Bankkundendaten an die US-Behörden sei rechtswidrig gewesen.
Die SP machte geltend, die UBS sei in eine existenzbedrohliche Situation hineinmanövriert worden. Verursacht worden sei diese offensichtlich durch das Missmanagement der damaligen UBS-Spitze. (sam/sda)
Erstellt: 17.02.2010, 17:07 Uhr
Wirtschaft
- 20:38Novartis-Präsident Vasella kritisiert die Einwanderungspolitik
- 16:29Swisscom-Chef: «Den Meisten sind Roaming-Gebühren egal»
- 13:17So günstig zum Eigenheim wie nie
- 22:09Bund prüft Abschottung des Schweizer Kapitalmarkts
- 12:15Das sind die demokratischsten Firmen der Schweiz
- 10:16UBS verliert bis zu 30 Millionen Dollar bei Facebook-Börsengang
Live @ Sunset
11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!
Familie, Beruf und Studium
Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.



