Wirtschaft
Schweiz und USA fordern drei Wochen Zeit für UBS-Vergleich
Aktualisiert am 12.07.2009 2 Kommentare
Hier sollte der Prozess morgen beginnen: Gerichtsgebäude in Miami. (Bild: Keystone)
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Die Zeit soll für Vergleichsverhandlungen genutzt werden. Diese sind bereits im Gang. Die UBS und das US-Justizdepartement beantragten am Sonntag, das Verfahren zu verschieben. Mit dem Aufschub sollen die Regierungen der USA und der Schweiz mehr Zeit für weitere Verhandlungen erhalten, wie es in der gemeinsamen Erklärung heisst. Damit wird die Angelegenheit vorderhand auf eine diplomatische Ebene verlagert.
Für den Fall, dass in den Gesprächen keine Einigung gelingt, haben beide Seiten den 3. und 4. August als Termin für die Anhörung erbeten. Eine Reaktion des Richters lag am Sonntagabend noch nicht vor.
UBS begrüsst Verhandlungen
Die UBS begrüsste in einer Mitteilung die Ankündigung, wonach die USA und die Schweiz Verhandlungen vereinbart haben. Dies habe zu dem Aufschubbegehren, ein so genanntes «Joint Motion for a Stay», geführt. Die Eingabe soll am morgigen Montag von beiden Parteien und der Schweizer Regierung vor Gericht präsentiert werden.
Die offizielle Schweiz ist keine Prozesspartei in Miami. Sie hat aber als so genannter «Amicus Curiae» das Recht, Stellung zu nehmen, das Gericht über Sachverhalte zu informieren und darf sich auch im Interesse der UBS äussern.
Der Zivilprozess um die Herausgabe von 52'000 Kundendaten vor dem Bundesbezirksgericht in Miami sollte am Montag um 9 Uhr (15 Uhr MESZ) Ortszeit in die erste Runde gehen. Die US-Steuerbehörde (IRS) will so US-Bürger ausfindig machen, die mutmasslich mit Hilfe der Bank ihr Vermögen vor dem Fiskus versteckt haben.
Die UBS lehnt dies unter Verweis auf das Schweizer Bankgeheimnis ab. Der Bundesrat hatte seinerseits klargestellt, «alle notwendigen Massnahmen» zu ergreifen, um einen Bruch des Bankgeheimnisses zu verhindern.
Druck bleibt bestehen
Mit dem Gesuch um Sistierung des Prozesses ist die Angelegenheit für die UBS aber noch lange nicht ausgestanden. Die US-Behörden machten auch am Sonntag deutlich, dass sie den Druck auf die UBS aufrechterhalten werde.
So haben die Parteien laut einer Mitteilung des US- Justizministeriums vereinbart, dass «jede alternative Lösung notwendigerweise eine Klausel umfassen» müsse, mit der die UBS der IRS eine «bedeutende Zahl von Kontoinhabern zur Verfügung stellen» werde.
Sollte keine alternative Lösung erreicht werden, werde das Justizdepartement vor Gericht «energisch an der Durchsetzung der Klage» festhalten.
Verhandlungen laufen bereits
Die Verhandlungen über einen Vergleich sind bereits im Gang. Dies geht aus einer Stellungnahme des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) zum Sistierungsgesuch über die US- Zivilklage hervor. Das EJPD und das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) führten auch die Vorgespräche für den «Joint Motion for a Stay».
EJPD und EDA begrüssten den gemeinsamen Antrag der UBS und der US- Regierung, den Prozess zu verschieben. Die beiden Departemente hatten die entsprechenden Vorgespräche geführt. (sam/ap)
Erstellt: 12.07.2009, 21:49 Uhr
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2 Kommentare
Wer milliarden Beträge Steuern hinterzieht oder bösartig unterstützt, der muss Busse tun! Wir als Arbeitnehmer werden auch bestraft, wenn wir Steuern hinterziehen oder wissentlicht nicht angeben. Ich weiss nicht, warum man die Grossen laufen lassen sollte. Vor dem Gesetz sind alle gleich zu behandeln. Die UBS und CS haben viele millionen Arbeitslose/Obdachlose auf dem Gewissen. Antworten



Sandro Bossi
Lieber Herr Zimmerli, ich glaube nicht das sie da ganz im Bild sind was überhaupt läuft. Sie schreiben die CS und die UBS habe MILLIONEN auf dem Gewissen? Sie solten froh sein das es auf dem Finananzplatz Schweiz noch 2 Grossbanken gibt! Antworten