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Schweizer sind klar gegen die Entlastung der UBS-Spitze
Aktualisiert am 12.04.2010 47 Kommentare
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Quelle: SF
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Zwei Drittel der Schweizerinnen und Schweizer sind gegen eine Entlastung der UBS-Spitze, wie eine Umfrage des Schweizer Fernsehens zeigt. Ein beträchtlicher Teil der Befragten findet den Rücktritt von UBS-Präsident Kaspar Villiger angemessen, sollte die Décharge an der bevorstehenden UBS-Generalversammlung verweigert werden.
Nur 10 Prozent sind dafür, dass Marcel Ospel und andere UBS-Topmanager der Jahre 2007 bis 2009 aus ihrer Verantwortung entlassen werden sollen, wie eine am Montag veröffentlichte Umfrage des TV-Wirtschaftsmagazins «Eco» unter 1000 Personen deutlich macht. 22 Prozent zeigten sich unentschieden.
Mehrheit für die Décharge unsicher
An der UBS-Generalversammlung vom kommenden Mittwoch in Basel sollen die Aktionäre über die Entlastung der Manager abstimmen. Gemäss zahlreichen Medienberichten ist eine Mehrheit für die Décharge unsicher, da in den letzten Wochen auch grössere Aktionäre wie Pensionskassen dagegen ausgesprochen haben.
Sollte die Décharge scheitern, halten rund 40 Prozent der Befragten einen Rücktritt von Verwaltungsratspräsident Villiger für angemessen. 35 Prozent finden, Villiger könne in diesem Fall bleiben, während 25 Prozent keine Meinung äusserten.
Die telefonische Meinungsumfrage wurde zwischen dem 6. und 9. April durchgeführt. Befragt wurden 1000 Personen aus der Deutsch- und der Westschweiz. Die Fehlerquote liegt bei 3,1 Prozent. (sam/sda)
Erstellt: 12.04.2010, 15:14 Uhr
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47 Kommentare
Als Aktionär habe ich gegen die Decharge gestimmt. Wie kann eine Führung wissentlich so lange Richtung Wand fahren und nicht mal den Fuss vom Gas nehmen? Ich habe genug Verluste mit UBS-Aktien, jetzt sollen die "Topshots" mal bluten. Von mir aus kann man die Herren in einen Kerker werfen, wo das Sonnenlicht zwei Wochen braucht, um hinzukommen. Antworten
Wenn es zur Decharge von Ospel usw. bei der UBS kommt, verliert diese Bank noch den Rest an Glaubwürdig- keit. Es ist eindeutig, dass diese verwantwortlichen Herren der Geschäftsführung mindestens grobfahrlässig gehandelt haben, indem sie Geschäfte eingingen, die sie selbst gar nicht verstanden und gewissen Geschäfts- praktiken mindestens laufen liessen. Der Imageschaden wird nachhaltig sein. Antworten
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