Seco gewinnt im Kampf gegen Adressbuchschwindel

Aktualisiert am 29.10.2009

Eine Luzerner Firma vermittelte ausländischen Inserenten offensichtliche Gratiswerbung, forderte dann aber jeweils 3200 Euro ein. Nun unterlag das Unternehmen vor Bundesgericht.

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Das Bundesgericht verurteilte die Adressbuchfirma NovaChannel AG wegen unlauteren Wettbewerbs, wie das Seco am Donnerstag mitteilte. Gegen die in Luzern ansässige NovaChannel AG hat das Seco eine Flut von Beschwerden von ausländischen Gewerbetreibenden erhalten. Diese haben ein Formular der NovaChannel unterzeichnet, weil im Begleittext der Eindruck erweckt wird, das Angebot sei unentgeltlich und der TouristDirectory die ideale Plattform, um neue Kunden zu gewinnen. Wer das Formular aber unterzeichnete, schloss einen mindestens dreijährigen Vertrag ab, der mit insgesamt über 3200 Euro Kosten verbunden war.

Das Seco hat am 28. Dezember 2006 im Namen der Schweizerischen Eidgenossenschaft beim Amtsgericht Luzern-Stadt Zivilklage wegen Verletzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb erhoben. Wie bereits das Amtsgericht Luzern-Stadt am 14. April 2008 und das Luzerner Obergericht am vergangenen 16. Januar hat nun auch das Bundesgericht die Klage gutgeheissen. Mit dem Urteil ist es der NovaChannel AG untersagt, weiterhin die täuschenden Formulare zu verwenden und Geldforderungen durchzusetzen, die im Zusammenhang mit den Formularen stehen.

Ferner wird das Seco ermächtigt, das Urteilsdispositiv auf Kosten der NovaChannel AG im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie in einer Tageszeitung in den folgenden Ländern zu publizieren: Belgien, China, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Indonesien, Irland, Italien, Kambodscha, Kanada, Kroatien, Lettland, Litauen, Niederlande, Norwegen, Peru, Portugal, Slowenien, Schweden, Spanien, Südafrika, Tschechien, Türkei, Ungarn und USA. Die genaue Urteilsbegründung stand laut Seco zunächst noch aus. (sam/ap)

Erstellt: 29.10.2009, 15:36 Uhr

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