Wirtschaft

So mies werden Temporärarbeiter behandelt

Aktualisiert am 04.07.2011 64 Kommentare

Fast die Hälfte der Temporärfirmen bezahlt keine Mindestlöhne. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund will das nun schnell ändern.

Temporärarbeit im Lebenslauf ist für die Jobsuche ein Nachteil: Mitarbeiterin eines Callcenters. (Archivbild)

Temporärarbeit im Lebenslauf ist für die Jobsuche ein Nachteil: Mitarbeiterin eines Callcenters. (Archivbild)
Bild: Keystone

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Die Temporärarbeit sei prekär und oft eine Quelle von Lohndumping, sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner in Bern. Mit 2,5 Prozent aller Beschäftigten in Temporärjobs habe diese Art der Arbeit sich innert 15 Jahren vervierfacht. Das sei auch eine Folge der Personenfreizügigkeit. Die Temporärfirmen könnten nun im Ausland rekrutieren.

Bei der Volksabstimmung zur Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien sei ein besserer Arbeitnehmerschutz auch im Temporärbereich versprochen worden. Das gelte es nun einzuhalten.

Dennoch haben vier von zehn Temporärbüros 2010 ihren Angestellten nicht die Mindestlöhne in Gesamtarbeitsverträgen bezahlt. Das müsse aufhören, verlangte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB). Alle Branchen müssten sich dem GAV für Temporärfirmen anschliessen.

Arbeitsmarkt-Integration überschätzt

SGB-Chefökonom Daniel Lampart erinnerte daran, dass 88 Prozent der Firmen Temporäre zur Überbrückung von Spitzen anstellen. 67 Prozent würden durch sie abwesendes Personal ersetzen. Der Integrationsfaktor der Temporärarbeit werde dabei überschätzt. Viel Temporärarbeit in einem Lebenslauf behindere eine Festanstellung.

Aus gewerkschaftlicher Sicht müssten die Temporärbeschäftigten in den Firmen gleichgestellt werden. Dieser Grundsatz sei auch in einer EU-Richtlinie festgehalten, die bis Ende Jahr umgesetzt sein muss.

Gleichbehandlung gesetzlich verankern

In der Schweiz gelte die Gleichbehandlung nur bei allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen. Diese Lücke schliesse der GAV der Temporärbranche, indem im Anhang andere Gesamtarbeitsverträge und Firmen angeführt sind, in denen die Gleichbehandlung gilt. Einige Branchen torpedierten das aber.

Auch ehemalige Regiebetriebe wie Swisscom und SBB hätten sich dem GAV für Temporäre nicht angeschlossen. Lampart verlangt vom Bundesrat, das zu ändern. Sollte sich ein wirkungsvoller GAV für die Temporärbranche nicht durchsetzen lassen, müsste die Gleichbehandlung gesetzlich verankert werden. (kpn/sda)

Erstellt: 04.07.2011, 11:59 Uhr

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64 Kommentare

Doris Doebeli

04.07.2011, 12:14 Uhr
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Diesen Artikel muss man nun parallel zum Artikel über das Antrittsgeld des neuen UBS Chefs lesen. Tja, fällt jemandem was auf ? Antworten


Ronnie König

04.07.2011, 12:58 Uhr
Melden 34 Empfehlung

Es ist eine Form von Feudalismus und Sklaverei! Die Temporärfirmen erdreisten sich sogar einen zu nötigen oder "verpetzen" dann die Leute beim RAV. Ein Temorärer über Jahre in der Falle bedeutet auch Ausfälle bei der Pension. Nachher geht dies im Alter zu Lasten der Allgemeinheit. Diese Firmen schliessen keine Lücken SIE REISSEN SIE ERST! Und wer den Mut hat sich zu wehren wird nicht vermittelt. Antworten



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