Wirtschaft

So unterscheiden sich die Regeln für Hildebrand und Draghi

Aktualisiert am 06.01.2012 8 Kommentare

Bei der Europäischen Zentralbank sind die Verhaltensvorschriften für die Spitze allgemeiner gehalten als bei der Schweizerischen Nationalbank. Devisengeschäfte sind nicht explizit erwähnt.

1/27 Die Affäre Hildebrand: Am 9. Januar 2012 tritt Philipp Hildebrand mit sofortiger Wirkung zurück. Die Affäre nimmt ihren Anfang mit Dollarkäufen im März und im August vergangenen Jahres.
Bild: Peter Klaunzer/Keystone

   

Vorsicht bei privaten Finanzangelegenheiten: Philipp Hildebrand und Mario Draghi. (Bild: AFP )

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Mitarbeiter der Europäischen Zentralbank (EZB) haben bei allen privaten Finanzangelegenheiten Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen. Sie dürfen sich nicht an wirtschaftlichen oder finanziellen Transaktionen beteiligen, die ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit beeinflussen könnten, wie es in den Dienstvorschriften der EZB heisst.

EZB-Mitarbeiter dürfen unveröffentlichte Informationen in Bezug auf die Tätigkeiten der EZB nicht verwenden, um ihren eigenen privaten Interessen oder die privaten Interessen von Dritten zu verfolgen. Den Mitarbeitern ist es insbesondere untersagt, diese Informationen zu ihrem Vorteil in Bezug auf finanzielle Transaktionen zu nutzen.

Keine Spekulationsgeschäfte

Die Mitarbeiter dürfen kurzfristige Geschäfte mit Vermögenswerten oder Rechten nur dann vornehmen, wenn vor diesen Transaktionen der Ethikbeauftragte vom nichtspekulativen Charakter dieser Transaktion überzeugt ist.

Allgemein beginnt auch das Reglement über Eigengeschäfte der Mitglieder des Erweiterten Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Die Richtlinien sollen jeglichem Eindruck entgegenwirken, dass die Mitglieder des Erweiterten Direktoriums aufgrund von vertraulichen Informationen Geschäfte zum eigenen Vorteil tätigen oder unter dem Einfluss von privaten Interessen notenbankpolitische Entscheide treffen.

Verboten sind ebenso wie bei der EZB Insidergeschäfte durch das Ausnützen von öffentlich nicht bekannten Informationen für Eigengeschäfte. Auch darf die SNB-Spitze keine Aktien, sonstige Beteiligungspapiere und Obligationen von Banken halten. Untersagt sind ebenfalls Derivate auf Finanzinstrumente.

Auch EZB-Mitarbeiter dürfen keine Aktien und damit verbundene Derivate von Banken, Pensionskassen und Versicherungen aus der EU besitzen. Nicht erlaubt sind auch sonstige Investmentfonds und Derivate, bei denen die Mitarbeiter Einfluss auf die Anlageschwerpunkte ausüben könnten. Hier unterscheiden sich die Vorschriften der SNB (SNBN 1089 2.06%) und EZB also wenig.

Differenzen bei Eigengeschäften

Differenzen gibt es indes bei den zulässigen Eigengeschäften. Bei der SNB unterliegen das Führen von Bankkonten, das Halten von Kassenobligationen sowie der An- und Verkauf von Devisen und fremden Noten für private Reisen wie auch für den persönlichen Erwerb von Nichtfinanzvermögen (z.B. Motorfahrzeuge, Antiquitäten) keinen Einschränkungen.

Für die Verwaltung ihres Vermögens haben die SNB- Direktoriumsmitglieder zwei Möglichkeiten: Entweder müssen sie ihre Portfolios an Aktien, Obligationen, Fremdwährungen oder Gold passiv verwalten, das heisst zwischen An- und Verkauf müssen mindestens sechs Monate liegen. Oder sie lassen die Portfolios von unabhängigen Dritten verwalten, die an keine Instruktionen gebunden sind.

EZB rät zum Portfoliomanager

Die EZB rät ihrer Spitze dagegen von der eigenen Verwaltung des Vermögens ab: Den Mitgliedern des EZB-Direktoriums wird «dringend empfohlen, ihre Anlagen unter die Aufsicht eines oder mehrere anerkannter Portfoliomanager mit uneingeschränktem Ermessen zu stellen».

Diese Empfehlung gilt nicht in Bezug auf Girokonten, Einlagekonten, Sparkonten und Geldmarktfonds oder vergleichbare kurzfristige Instrumente. Erlaubt ist auch, gelegentlich Mittel zum Kauf bestimmter Waren oder für Immobilien zu mobilisieren.

(kle/Johannes Brinkmann, sda)

Erstellt: 06.01.2012, 23:06 Uhr

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8 Kommentare

Anna Meier

07.01.2012, 05:01 Uhr
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Egal was das Reglement sagt, die Art der Devisenkäufe war einfach sehr unsensibel für einen Mann in seiner Position, das hätte auch seine Frau wissen müssen. Das ist in diesem Fall nun mal nicht Privatsache. Von dem her finde ich es gut, dass die Frage aufgeworfen wurde. Und bin gespannt wie es weiter geht mit der Transparenz und ob Herr Hildebrand wirklich 75'000CHF an die Berghilfe gespendet hat Antworten


Oskar Baumannn

07.01.2012, 00:23 Uhr
Melden 17 Empfehlung

Soso, also so viel "knallharter" als das SNB-Reglement liest sich das EZB-Reglement nun auch wieder nicht... Insbesondere die Möglichkeit, "gelegentlich Mittel zum Kauf (...) für Immobilien zu mobilisieren" wäre Herrn Hildebrand also auch bei der EZB erlaubt gewesen. Im Endeffekt ja egal, an die SNB-Reglemente hat er sich ja sowieso gehalten... Antworten



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