Wirtschaft

Stephan Schmidheiny drohen 20 Jahre Haft

Von René Lenzin, Mailand. Aktualisiert am 10.02.2012 23 Kommentare

Am Montag fällt in Turin das Urteil im Asbestprozess mit 3000 Opfern. Der frühere Schweizer Industrielle weist jede Schuld zurück.

«Eternit: Gerechtigkeit!»: Angehörige von Opfern und frühere Angestellte im Dezember 2009 beim Auftakt zum Prozess.

«Eternit: Gerechtigkeit!»: Angehörige von Opfern und frühere Angestellte im Dezember 2009 beim Auftakt zum Prozess.
Bild: Keystone

Asbestopfer in der Schweiz

In Turin steht der frühere Schweizer Industrielle Stephan Schmidheiny vor Gericht, weil er für Tausende Asbestopfer verantwortlich sein soll. Auch in der Schweiz hat es verschiedene Verfahren gegen Arbeitgeber gegeben, die ihre Angestellten zu wenig vor dem gefährlichen Asbeststaub geschützt haben sollen. Alle Verfahren endeten mit Freisprüchen aufgrund der Verjährungsfrist von 10 Jahren. Das Bundesgericht hat sowohl in strafrechtlichen als auch in zivilrechtlichen Verfahren abschliessend festgehalten, dass diese Verjährungsfrist mit der Verursachung von asbestbedingten Krankheiten eintritt und nicht mit dem Auftreten der ersten Symptome.

Da zwischen der Aufnahme des Staubs und dem Ausbruch der Krankheit in der Regel viele Jahre ver­gehen, ist eine Verurteilung faktisch ausgeschlossen. Anwälte von Asbestopfern haben die Urteile des Bundesgerichts beim Gerichtshof für Menschenrechte angefochten. Ein Entscheid steht noch aus. Parallel dazu hat der Bundesrat eine Gesetzesänderung in die Wege geleitet. Im August 2011 gab er den Vorschlag in die Vernehmlassung, die Verjährungsfrist auf 30 Jahre zu verlängern. Derzeit läuft die Auswertung dieser Vernehmlassung. In der zweiten Jahreshälfte dürfte der Bundesrat einen Beschluss fassen. (len)

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Absichtliche Unterlassung von Sicherheitsmassnahmen und absichtliche Verursachung eines Umweltdesasters – das sind die Delikte, die der Turiner Staatsanwalt Raffaele Guariniello dem Schweizer Stephan Schmidheiny und dem belgischen Baron Louis de Cartier vorwirft. Sie sollen die Angestellten der vier italienischen Eternitwerke zu wenig vor der gefährlichen Belastung mit Asbeststaub geschützt haben. Dafür verlangt Guariniello eine Haftstrafe von 20 Jahren. Im Dezember 2009 hat der Prozess in Turin begonnen, am Montag fällt dort auch das Urteil.

Nebst der Strafe verlangt der Staatsanwalt auch eine angemessene Entschädigung für die Asbestopfer. Rund 2000 Todesopfer und fast 1000 Erkrankte führt seine Anklageschrift auf. Der Grossteil von ihnen stammt aus dem piemontesischen Casale Monferrato, wo die grösste der italienischen Eternitfabriken stand. Wie hoch die Entschädigung wäre, müsste nach einem Schuldspruch in einem Zivilprozess festgelegt werden. Guariniello sprach einmal von einer Million Euro pro Opfer.

Die oberste Etage im Visier

Angesichts dieser Zahlen spricht der Winterthurer Anwalt Massimo Aliotta von einem «Fall mit grosser Tragweite». Symbolträchtig sei der Turiner Prozess auch, weil die Anklage nicht auf die operative Führung der italienischen Eternit ziele, sondern mit Schmidheiny und dem belgischen Baron die oberste Etage ins Visier nehme, sagt Aliotta, der Asbestopfer in der Schweiz vertritt (siehe Text rechts).

Ob diese «oberste Etage» tatsächlich für die Asbestopfer verantwortlich ist, ist die zentrale rechtliche Frage dieses Verfahrens. Guariniello geht sowohl für Schmidheiny als auch für Louis de Cartier von einer faktischen Führung der italienischen Eternit aus. Der Belgier war dort der grösste Einzelaktionär, bevor er 1973 im Rahmen einer Kapitalerhöhung von der Schweizer Eternit in dieser Funktion abgelöst wurde. 1976 übernahm Schmidheiny die Führung der Schweizer Eternit von seinem Vater. Er sei jedoch nie Mehrheitsaktionär in Italien gewesen, betont sein italienischer Anwalt Astolfo Di Amato. Und er habe dort auch keine Funktion im Verwaltungsrat oder im operativen Geschäft wahrgenommen. Nur schon deshalb könne er auch nicht für das operative Geschäft verantwortlich gemacht werden: «Das Konstrukt der faktischen Führung ist reine Fiktion», sagt Di Amato.

Casale weist Deal zurück

Zudem hätten Schmidheiny und die Schweizer Eternit am Italiengeschäft nichts verdient. Im Gegenteil, sie hätten bis zur Stilllegung der Fabriken im Jahr 1986 rund 73 Milliarden Lire − etwa 50 Millionen Franken − investiert, das meiste davon für besseren Schutz vor dem gefährlichen Asbeststaub. Guariniello hält dem entgegen, dass in Italien weniger für die Arbeitsplatzsicherheit gemacht worden sei als in der Schweiz. Auch das sei nicht Schmidheiny anzulasten, sondern lokalen Faktoren, antwortet Di Amato.

Stephan Schmidheiny war am Prozess nie anwesend, und er wird auch am Montag nicht dort sein. Er hat sich seit seinem Rückzug aus dem Industriellendasein auch nie öffentlich zur Asbestfrage geäussert. Diese soll ihn jedoch schon früh umgetrieben haben, sagen Vertraute. Über eine italienische Firma hat Schmidheiny italienischen Asbestopfern eine freiwillige Entschädigung angeboten, wenn sie nicht als Privatkläger am Prozess auftreten. Gut 1500 Personen haben diese Angebot bisher angenommen und insgesamt 40 Millionen Franken erhalten. Im vergangenen Dezember hatte auch der Gemeinderat von Casale Monferrato einem solchen Deal mit Schmidheiny zugestimmt. Vor einer Woche hat der Bürgermeister diesen Entscheid aber rückgängig gemacht. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 10.02.2012, 20:58 Uhr

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23 Kommentare

Andreas Kägi

10.02.2012, 21:16 Uhr
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Das ist einfach nicht fair.
1. Man wusste damals ja noch gar nicht, dass Asbest schädlich ist.
2. Wollte Stephan Schmidheiny schon in Jungen Jahren aus dem Asbestgeschäft mit Eternit heraus - sein Vater sagte ihm aber (zurecht), dass er das nicht einfach machen könnte - x Arbeitsstellen würden verloren gehen.
Und jetzt soll er zu 20 Jahren verurteil werden. Finde ich nicht ganz fair.
Antworten


Marcel Reiff

10.02.2012, 22:14 Uhr
Melden 10 Empfehlung

Es ist schon ein Armutszeugnis, dass sich Personen nicht zu Tatsachen stellen können. Ein Drama für viele Familien und Herr Schmidheiny tut offenbar so, als wüsste er und seine Manager nichts davon.
Hoffen wir, das Gesetz, wenn auch um Jahre zu spät, den Familienangehörigen endlich das Zuspricht, auf was Sie nicht ein Anrecht gehabt hätten, wäre nicht Habgier im Vordergrund gestanden!!
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