Wirtschaft

Steuerstreit: Die UBS wird nicht gebüsst

Aktualisiert am 02.08.2009

Im Steuerstreit mit den USA muss die UBS gemäss einem Zeitungsbericht keine Strafe zahlen – dafür tausende Kundendaten ausliefern.

1/14 Verschiedene Kundenberater sollen Gelder von der UBS zu anderen Banken gebracht haben, nachdem die USA 2008 gegen die Bank Ermittlungen aufgenommen hatten. (Bild: Banker am Paradeplatz)

   

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Anpassungen im DBA möglich

Bei dem im Grundsatz vereinbarten aussergerichtlichen Vergleich zwischen der Schweiz und den USA über die UBS-Steueraffäre muss möglicherweise das im Juni ausgehandelte neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) nochmals angepasst werden. Dies sagte Bundespräsident Hans-Rudolf Merz in einem Interview des «SonntagsBlicks».

Auf die Frage, ob das DBA nun nochmals verhandelt werden müsse, sagte der Finanzminister, dies sei nicht vorgesehen, fügte jedoch hinzu: «Dass aber Anpassungen vorgenommen werden, ist immer möglich, aber sie wären nicht fundamental.» Der Inhalt des am vergangenen 18. Juni von den Verhandlungsdelegationen paraphierten revidierten DBA ist bisher nicht bekannt.

Merz und andere Bundesräte hatten verschiedentlich damit gedroht, dass die Ratifikation des DBA in Frage gestellt wäre, falls keine Lösung im Fall UBS gefunden werde.

Wie die «SonntagsZeitung» nach eigenen Angaben erfahren hat, muss die UBS keine Busse für ihr Fehlverhalten zahlen. Der Vergleich sieht demnach weiter vor, dass die Schweiz bis zu 5000 Namen von amerikanischen Steuersündern liefern muss. Dabei handelt es sich um Kunden, die Kapitalerträge hinter Offshore-Strukturen verstecken. Die Auslieferung soll über ein Amtshilfeverfahren erfolgen.

Termin im September genannt

Die Eidgenossenschaft musste sich laut Bericht offenbar verpflichten, das Verfahren «speditiv» zu erledigen: Die Herausgabe der ersten Daten solle nach Ablauf der Selbstanzeigefrist am 23. September erfolgen. Bis dahin sollen sich möglichst viele US-Kunden freiwillig bei den Behörden melden und ihre Vermögensverhältnisse offenlegen.

Die UBS musste der «SonntagsZeitung» zufolge ausserdem das Versprechen abgeben, voll mit den Amerikanern zu kooperieren und künftig keine Gesetze mehr in den USA zu verletzen.

UBS und Behörden: Noch keine Details

Die UBS und die involvierten Departemente in Bern hatten sich bisland nicht zum Vergleich geäussert. Die Details sollten bis nächsten Freitag geregelt sein und Richter Alan Gold präsentiert werden.

Widmer-Schlumpf verhalten optimistisch

Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf ist zwar optimistisch, dass es im Steuerstreit zwischen der Grossbank UBS und den US-Steuerbehörden zu einer Einigung kommt. Doch Bedenken seien nicht unbegründet, sagte die Bundesrätin gegenüber der Zeitung «Sonntag».

Es gebe noch Einzelheiten zu klären, die für die Schweiz von einiger Bedeutung seien. «Sollten wir hier nicht eine Einigung finden, die unserem schweizerischen Recht entspricht, wäre ein Vergleich infrage gestellt», sagte die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), das für die Affäre zuständig ist.

Für die Gespräche blieben nur noch fünf Tage Zeit und das sei nicht sehr viel. Wenn es bis zur nächsten Telefonkonferenz am nächsten Freitag keine Einigung gebe, «dürfte es immer schwieriger werden», sagte Widmer-Schlumpf im Interview weiter.

Einfacher Verdacht reicht nicht

In einem Interview mit der «Südostschweiz am Sonntag» gab die Justizministerin bekannt, dass die USA gemäss der Grundsatzeinigung mit der Schweiz weitere Kundendaten der UBS erhalten, aber nur auf begründeten Verdacht. Ein einfacher Verdacht reiche nicht, sagte Bundesrätin Widmer-Schlumpf.

Widmer-Schlumpf machte deutlich, dass die erreichte Grundsatzeinigung ein neues Amtshilfegesuch der USA zur Herausgabe von Daten mutmasslicher Steuerbetrüger unter den UBS-Kunden umfassen dürfte.

Auf die Frage, ob die Einigung das Bankgeheimnis tangieren werde, sagte die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepatrtements (EJPD): «Das Bankgeheimnis in der heutigen Form, wie es für die Schweizerinnen und Schweizer gilt, ist dadurch nicht tangiert.» Aber das Bankgeheimnis dürfe nicht dazu dienen, Betrugsfälle zu schützen. Daran könne kein Land ein Interesse haben. Mit den Doppelbesteuerungsabkommen werde dem Rechnung getragen.

Widmer-Schlumpf sagte weiter, dass die Positionen zwischen der Schweiz und den USA zu Beginn der Verhandlungen diametral auseinander gelegen hätten. Beide Seiten hätten sich in Richtung Mitte bewegen müssen, damit ein Kompromiss habe gefunden werden können. (raa/bru/sda)

Erstellt: 02.08.2009, 10:56 Uhr

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