Wirtschaft
Swiss Re liegt mit US-Milliardär Warren Buffett im Streit
Von Robert Mayer. Aktualisiert am 06.12.2012 13 Kommentare
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Die Swiss Re (SREN 70.7 0.50%) liegt im Streit mit Berkshire Hathaway. Also mit eben jenem US-Konzern, der den Zürcher Rückversicherer 2009 mit einem 3-Milliarden-Franken-Kredit aus einer Notlage befreite, nachdem sich dieser im Jahr zuvor mit Kreditderivaten verspekuliert und einen Gesamtverlust von 8,3 Milliarden Dollar ausgewiesen hatte. Doch darum dreht sich die Auseinandersetzung nicht – 2011 hat die Swiss Re den Kredit zurückbezahlt. Ebenso wenig wird über den noch bis Ende Jahr laufenden Quotenrückversicherungsvertrag gestritten, der die Swiss Re verpflichtet, 20 Prozent ihres Sach- und Haftpflichtgeschäfts an Berkshire Hathaway abzutreten. Der breit diversifizierte US-Konzern, bei welchem der Milliardär Warren Buffett das Sagen hat, hält im Übrigen 3,1 Prozent des Kapitals der Swiss Re.
Gegenstand des Disputs ist vielmehr eine 2010 vereinbarte Retrozession in der Lebensversicherung. Von einer Retrozession wird dann gesprochen, wenn ein Rückversicherer – in diesem Fall die Swiss Re – einen Teil seines Portefeuilles wiederum rückversichert – hier bei Berkshire Hathaway. Die fragliche Retrozession betrifft jährlich erneuerbare Todesfallrisiken in den USA, welche die Swiss Re vor 2004 gezeichnet hatte. Berkshire ist dabei mit maximal 1,5 Milliarden Dollar exponiert.
Wer hat falsch kalkuliert?
Den Amerikanern liegt nun aber dieses Geschäft schwer auf dem Magen. Im Jahresbericht 2011 hatte Berkshire den aus dem Swiss-Re-Retrozessionsvertrag resultierenden Vorsteuerverlust auf 642 Millionen Dollar beziffert, wie die Agentur Bloomberg berichtete. Und laut «Wall Street Journal» verwies Buffett auf dem Aktionärstreffen von Berkshire im Mai auf die Möglichkeit seines Unternehmens, den Schweizer Rückversicherer zu einer preislichen Neufixierung der Retrozession zu zwingen. Berkshire wurde nach eigenem Bekunden zum Verhängnis, dass man die Todesfallraten (Mortalität) zu optimistisch kalkuliert hatte.
Die Swiss Re nahm in ihrem jüngsten Quartalsbericht erstmals Bezug auf den schwelenden Streit, wenngleich in sehr allgemeinen Formulierungen. Basierend auf den bisher aufgelaufenen Verlusten, so ist zu lesen, habe Berkshire Hathaway eine Reihe konkreter und genereller Anschuldigungen vorgebracht und einen Schaden von 0,5 bis 1 Milliarde Dollar geltend gemacht. Wie der Rückversicherer weiter betonte, entbehrten die Vorwürfe jeglicher Grundlage. Falls jedoch der Streit nicht gütlich beigelegt werden könne, käme ein Schiedsgerichtsverfahren in Betracht, und da bestehe keinerlei Garantie, dass die Position der Swiss Re gestützt werde.
Erhebliche nachteilige Auswirkungen
Vom Zürcher Versicherungskonzern waren gestern keine darüber hinaus gehenden Erklärungen erhältlich. Für weitere Informationen zum Streitfall wurde auf den Jahresbericht 2012 verwiesen, der Mitte März kommenden Jahres vorgelegt wird. Inoffiziell verlautete indes, Berkshire Hathaway werfe der Swiss Re vor, den fraglichen Bestand an US-Lebensversicherungspolicen nicht sachgerecht geführt und handwerkliche Fehler, etwa bei der Abwicklung von Schadensansprüchen, begangen zu haben.
Marktbeobachter sind nun besonders gespannt darauf, inwieweit diese Auseinandersetzung die von der Swiss Re geplante Ausschüttung einer Sonderdividende auf ihrem überschüssigen Kapital tangieren wird. In den besagten Ausführungen im Quartalsbericht hatte die Nummer zwei im weltweiten Rückversicherungsgeschäft bereits einschränkend darauf hingewiesen, dass ein allfälliger negativer Schiedsgerichtsspruch erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die finanzielle Verfassung und die operativen Ergebnisse haben könnte. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 06.12.2012, 09:05 Uhr
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13 Kommentare
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