Wirtschaft
Tausende SBB-Mitarbeiter rebellieren gegen neuen Arbeitsvertrag
Von Niklaus Bernhard. Aktualisiert am 07.11.2011 14 Kommentare
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Viele Mitarbeitende sind mit dem neuen Lohnsystem, das die SBB Mitte Jahr eingeführt haben, nicht einverstanden. Bis Mitte September hätten rund 27'000 SBB-Angestellte den für das neue Lohnsystem geltenden Arbeitsvertrag unterschreiben müssen. Doch bis Ende Oktober haben erst 83 Prozent der Mitarbeiter ihr Einverständnis zur neuen Gehaltsstruktur gegeben, wie die SBB auf Anfrage mitteilen. Kern der neuen Lohnstruktur ist, dass nicht mehr in erster Linie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, sondern die individuelle Leistung den Lohn bestimmt. Zudem gibt es neu statt 29 Lohnklassen nur noch deren 15.
Demzufolge mussten alle SBB-Mitarbeiter neu eingestuft werden. Und hier liegt das Problem: Rund 4000 Personen sind mit ihrer Zuordnung in die neue Lohnklasse nicht einverstanden und verweigern deshalb die Unterschrift. 3000 dieser Mitarbeitenden haben nun bei den SBB um eine Verfügung ersucht. Sie nehmen damit ein Recht wahr, das ihnen der Gesamtarbeitsvertrag zubilligt. Sie verlangen eine Überprüfung ihres Anforderungsniveaus. Die SBB müssen diesen Mitarbeitern nun ausführlich begründen, warum sie in eine tiefere Lohnklasse eingestuft wurden.
Nicht direkt weniger Lohn
Dabei müssten sich die SBB-Angestellten eigentlich nicht fürchten. Denn mit den Sozialpartnern wurden auch Garantien ausgehandelt. Einbussen erleiden die Angestellten wegen des neuen Lohnsystems also nicht. Beispiel: Ein Mitarbeiter verdiente nach altem System jährlich 100'000 Franken. Wegen der neuen Zuordnung würde er nun theoretisch «nur» noch 90'000 Franken verdienen. Dank der erwähnten Garantien verdient er aber trotzdem das bisherige Salär von 100'000 Franken, indem ihm 10'000 Franken als Garantie gewährt werden. Einen Nachteil gibt es allerdings. Wer im neuen System tiefer eingestuft wird, erhält bei künftigen Lohnerhöhungen nur noch die Hälfte der Erhöhung.
Knackpunkt Stellenbeschrieb
«Wir haben zum neuen Lohnsystem Ja gesagt und stehen auch dazu. Wir stören uns aber an der Umsetzung», sagt Manuel Avallone, Vizepräsident der Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV. Basis für die Zuordnung in das neue Lohnsystem ist der Stellenbeschrieb. «Ein solcher ist aber oft nicht vorhanden oder entspricht nicht der Realität», kritisiert Avallone. Dadurch seien viele Mitarbeiter verunsichert und frustriert. Denn nicht wenige hätten gehofft, dass sie bei der Neueinstufung in eine höhere Lohnkategorie kommen. Dies, weil die Anforderungen an die SBB-Angestellten in den letzten Jahren stark gestiegen sind.
Unzufriedene gibt es laut Avallone in allen Berufsgattungen und Regionen der Schweiz. Das Hauptproblem ortet er bei der Kommunikation und der Transparenz seitens der SBB. «Die Vorgesetzten waren vielfach nicht im Bild. Für die Mitarbeiter war es schwierig, an die richtigen Leute und Informationen zu kommen.»
Lange Verfahren möglich
Bei den SBB zeigt man sich nicht beunruhigt. «Es läuft ein ganz normaler Prozess ab», sagt ein SBB-Sprecher. Da die SBB ein öffentlich-rechtliches Unternehmen sei, sei dieser etwas anders gestaltet als bei anderen Unternehmen. Kommt es in der Privatwirtschaft zu Änderungen im Arbeitsvertrag, können Mitarbeiter freiwillig unterschreiben. Tun sie es nicht, erhalten sie eine Änderungskündigung. Bei einem öffentlich-rechtlichen Unternehmen können die Mitarbeitenden gegen eine Vertragsänderung Rekurs einlegen und den Entscheid bis vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.
Sollten sich also die SBB nicht mit all ihren Angestellten bezüglich der Einstufungen in die neuen Lohnkategorien einig werden, müssten am Schluss die Richter entscheiden. (Berner Zeitung)
Erstellt: 07.11.2011, 10:45 Uhr
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