Wirtschaft
Telefonfirma trickst Rentner aus
Von Angela Barandun. Aktualisiert am 28.12.2009
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Telefonverkäufe
Wie es geht – und was zu tun ist
Verträge können legal per Telefon geschlossen werden. Einzige Bedingung: Der Vertragsabschluss muss von einer unabhängigen Stelle bestätigt werden. Das Problem: Was vor- und nach der (oft) automatisierten Sequenz gesagt wird, spielt bei dieser Überprüfung keine Rolle. Einige Firmen gewähren den Konsumenten eine Widerrufsfrist von 7 Tagen wie bei Haustürverkäufen. Rechtlich ist das nicht vorgeschrieben.
Konsumentenschützer stellen sich aber auf den Standpunkt, dass für überrumpelte Opfer von Telefonverkäufen die gleichen Regeln wie für Haustürverkäufe gelten müssen. Da den meisten Opfern nicht bewusst ist, dass ein Vertrag zustande kam, lösen sie ihn auch nicht rechtzeitig auf. Wem es gegangen ist wie Herrn Hug, kann bei Talkeasy die Aufzeichnung des vollständigen Gesprächs einfordern.
Sie spricht mit angenehmer Stimme, ruhig und ausnehmend höflich. Auffallend oft spricht sie Herrn Hug* mit Namen an. Die Dame von der Telefonfirma Talkeasy – ganz offensichtlich eine Deutsche – will dem 67-Jährigen beim Sparen helfen. Sagt sie. Und dann verkauft sie ihm am Telefon ein neues Festnetzabonnement. Ohne dass er es merkt.
Herr Hug ist kein Einzelfall. Seit Oktober gehen bei Konsumentenschutzorganisationen, beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) und bei den Festnetzbetreibern immer wieder ähnliche Beschwerden ein. Am meisten Anrufe erhält die Swisscom. (SCMN 352 0.09%) Bei ihr beklagen sich jeden Monat 100 Kunden, die mehr oder weniger unfreiwillig zur neu gegründeten Firma Talkeasy gewechselt haben, wie das Magazin «Espresso» von Radio DRS berichtet.
«Talkeasy geht gezielt vor»
Die Vorwürfe sind immer dieselben: Entweder, die Betroffenen nahmen an, das Angebot stamme von der Swisscom. Oder, sie glaubten, sie hätten lediglich die Unterlagen bestellt, nicht aber einen Vertrag abgeschlossen. Oft beklagen sich die Konsumenten, die Anrufer hätten sie bedrängt oder gar genötigt. Betroffen sind vor allem ältere Menschen, sagt Swisscom-Sprecher Carsten Roetz. «Wir gehen davon aus, dass Talkeasy gezielt diese Altersgruppe angeht.»
Auch Herr Hug glaubte, die Dame sei von der Swisscom. Und er stellte unmissverständlich klar, dass er keinen Vertrag abschliessen will. Wie es trotzdem dazu kam, zeigt die Aufzeichnung des Gesprächs, die dem TA vorliegt. Sein Fehler: Als die Dame das Tonband für den automatisierten Vertragsabschluss laufen lässt, antwortet Hug auf Kommando mit «Ja», und «Ich bin einverstanden».
Ein Beispiel von vielen
Für die Swisscom ist das ein Beispiel von vielen. Sie hat Talkeasy schon im Oktober eine Abmahnung geschickt um «auf die unlautere Vorgehensweise bei der Kundenansprache» hinzuweisen, wie Roetz sagt. Nachdem die Firma nicht reagiert habe, habe die Swisscom nun eine zweite Abmahnung geschickt.
Talkeasy-Chef Fredy Scheucher weist sämtliche Vorwürfe zurück. «Die Swisscom verbreitet Unwahrheiten gegenüber Neukunden von uns.» Dagegen werde Talkeasy vorgehen. Scheucher sagt auch, er habe bisher keine Abmahnung der Swisscom erhalten. «Ich finde es etwas durchsichtig, dass die Ex-Monopolistin auf diese Weise reagiert, wenn ein neuer Telefonanbieter auf den Markt kommt, der deutlich tiefere Tarife bietet», sagt der Münchner. Die Swisscom wiederum kann sich diese Aussage nicht erklären: «Wir haben am 23. Dezember ein Gesuch um Fristerstreckung bis Ende Jahr vom Anwalt der Talkeasy erhalten», so Roetz. Zur Flut an unzufriedenen Kunden sagt Scheucher: «Die Zahl der Beschwerden ist in Anbetracht der 15'000 Kunden, die wir in kürzester Zeit für unsere Produkte gewinnen konnten, vergleichsweise tief.» Talkeasy sei bei Problemen gesprächsbereit und an zufriedenen Kunden interessiert.
Ärger auch in Österreich
Ein Blick ins Ausland legt nahe, dass das Vorgehen System hat – und nicht auf die Fehlleistung einzelner Telefonverkäufer zurückzuführen ist. Die Männer, hinter Talkeasy – darunter auch Scheucher – betreiben in Deutschland und Österreich weitere Firmen, denen ähnliche Praktiken vorgeworfen werden.
Der Bericht der Schlichtungsstelle der österreichischen Telecom-Aufsicht widmet dem österreichischen Ableger Myphone, der ebenfalls von Scheucher geleitet wird, zwei Seiten. Darin schreibt die Behörde: «Die Masse der Beschwerden führt zu dem Schluss, dass Myphone bei diesen Vertriebsgesprächen zu Methoden greift, die im Nachhinein zu Unstimmigkeiten und Verwirrung führen.» Die Konsumenten beklagten, es sei kein Vertrag abgeschlossen worden, oder aber die Telefonverkäufer hätten sich als Mitarbeitende eines anderen Anbieters ausgegeben.
Ob sich Talkeasy mit diesen Methoden in einer Grauzone bewegt oder gegen das Gesetz verstösst, wird voraussichtlich ein Richter entscheiden. Die Swisscom bereitet eine Klage vor für den Fall, dass Talkeasy die mit der zweiten Abmahnung verschickte Unterlassungserklärung bis Ende Jahr nicht unterzeichnet hat. Auch Herr Hug ist entschlossen, dem Treiben von Talkeasy ein Ende zu setzen. Er hat den Fall seiner Rechtsschutzversicherung übergeben und will ebenfalls klagen. Erst ein Gerichtsurteil liefert den Behörden die Mittel, gegen die Firma vorzugehen.
* Name von der Redaktion geändert. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 28.12.2009, 04:00 Uhr
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