UBS: Konfisziert der Bund die Kundendaten und schliesst sie ein?
Artikel zum Thema
- Berns Notfall-Plan für die UBS
- «Amerikaner sind bessere Pokerspieler als die Schweizer»
- UBS soll Steuerschulden in den USA bezahlen
Keine Daten an die USA
In einer neuen Eingabe an das US-Gericht, das sich mit der Zivilklage der US-Steuerbehörde IRS gegen die UBS befasst, macht der Bundesrat heute deutlich, dass er die Herausgabe weiterer Daten von US-Kunden der UBS unter keinen Umständen tolerieren wird. Für den Fall, dass der Richter in Florida die Klage zur Herausgabe der Unterlagen von 52'000 Konti gutheissen sollte, liegt im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eine Verfügung bereit. Sie würde es der UBS ausdrücklich verbieten, weitere Kundendaten herauszugeben. Zudem würden die fraglichen Bankunterlagen der Verfügungsgewalt der Grossbank entzogen, wie Folco Galli, Sprecher des Bundesamts für Justiz (BJ), auf Anfrage der AP sagte. Die Verfügung stützt sich auf einen Bundesratsbeschluss vom vergangenen 4. Juni, der nicht veröffentlicht wurde.
Wieder einmal steht ein Schweizer Unternehmen von US-Behörden unter Druck, Schritte zu unternehmen, welche dem hiesigen Gesetz zuwiderlaufen. Mit der UBS triffts diesmal einen der grösste Konzerne des Landes. Und wie schon in früheren Fällen stellt sich die Landesregierung vor das betroffene Unternehmen.
Fünf Tage vor dem Prozessbeginn in Miami hat der Bundesrat der US-Justiz noch einmal klar gemacht, dass die Herausgabe weiterer Kundendaten der UBS nicht in Frage kommt. Die fraglichen Unterlagen der Grossbank würden vielmehr beschlagnahmt, sollte das Gericht deren Herausgabe verfügen. Und wie funktioniert das konkret?
Unter dem Druck von Sanktionen
Auch bei der Auseinandersetzung zwischen der US-Justiz und dem in Zug ansässigen Rohstoffhändler Marc Rich in den 1980-er Jahren wurden die Akten der UBS gestützt auf eine Verfügung des Bundes beschlagnahmt. Die Bundesbehörden transportierten damals Firmenunterlagen von Rich mit Lastwagen ab, um zu verhindern, dass der des Steuerbetrugs beschuldigte und später von US-Präsident Clinton begnadigte Rohstoffhändler unter dem Druck von Sanktionen in den USA der Aufforderung nach Herausgabe von Akten ausserhalb des Rechtshilfewegs nachkommt.
Auf den Fall Rich verweist der Bundesrat auch in seiner Eingabe an das Gericht in Florida, um die Argumente der US-Behörden zu entkräften, dass die Herausgabe der gewünschten Unterlagen für die UBS in der Schweiz ohne strafrechtliche Folgen bleiben könnte, weil das Bankgeheimnis keinen absoluten Schutz biete.
Der Marcos-Fall und die Credit Suisse
Weiter erwähnt der Bundesrat die Beschlagnahmung von Akten bei der Credit Suisse, deren Herausgabe von einem kalifornischen Gericht im Streit um die Marcos-Gelder verlangt worden war. Der Eingabe des Bundesrats sind zudem das erst- und zweitinstanzliche Urteil der Basler Justiz beigelegt, mit denen ein Bankangestellter der Verletzung des Bankgeheimnisses schuldig gesprochen wurde, weil er Informationen über Kunden dem deutschen Fiskus zugespielt hatte.
Mit aller Deutlichkeit weist der Bundesrat schliesslich die Argumentation der US-Behörden zum Prinzip der so genannten Comity zurück, das von Gerichten die Respektierung ausländischer Rechtsordnung verlangt. Hierbei gehe es um ein Prinzip zwischen Regierungen und nicht zwischen der IRS und einer ausländischen Firma. Das Problem bestehe darin, dass die IRS versuche, Personen und Unternehmen in der Schweiz zur Verletzung von Schweizer Gesetzen zu nötigen.
Die von der UBS begangenen Gesetzesverletzungen in den USA seien vom Bundesrat nicht geduldet worden. Dies stelle aber keine Grundlage dar, um das Bankgeheimnis für jene Kunden aufzuheben, gegen die keine konkreten Beschuldigungen vorlägen. Die IRS versuche mit ihrem Zivilverfahren, auf unpassende Art einen internationalen Konflikt zu provozieren, heisst es in der Eingabe des Bundesrats. Die Argumentation der IRS laufe darauf hinaus, dass die Interessen der USA immer überwögen. (cpm/ap)
Erstellt: 08.07.2009, 12:33 Uhr
Wirtschaft
- 16:29Swisscom-Chef: «Den Meisten sind Roaming-Gebühren egal»
- 13:17So günstig zum Eigenheim wie nie
- 22:09Bund prüft Abschottung des Schweizer Kapitalmarkts
- 12:15Das sind die demokratischsten Firmen der Schweiz
- 10:16UBS verliert bis zu 30 Millionen Dollar bei Facebook-Börsengang
- 07:17«Deutschland sollte niemanden züchtigen»
Wirtschaft
- 16:29Swisscom-Chef: «Den Meisten sind Roaming-Gebühren egal»
- 13:17So günstig zum Eigenheim wie nie
- 22:09Bund prüft Abschottung des Schweizer Kapitalmarkts
- 12:15Das sind die demokratischsten Firmen der Schweiz
- 10:16UBS verliert bis zu 30 Millionen Dollar bei Facebook-Börsengang
- 07:17«Deutschland sollte niemanden züchtigen»
Meistgelesen in der Rubrik Wirtschaft
Internet auf dem Fernsehen: Der Trend geht klar in diese Richtung. Werden Sie sich einen Smart TV kaufen?
Ja, auf jeden Fall
Nein, interessiert mich nicht
Erst wenn die Geräte billiger geworden sind
Ich habe schon einen
3308 Stimmen













































































