Wirtschaft
UBS blitzt mit letztem Gesuch ab
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Richter Alan Gold lehnte das Gesuch ab, wonach der IRS offenlegen müsse, wieviele Kundendaten er bereits erhalten habe. Die UBS wollte damit aufzeigen, dass der Steuerbehörde andere Wege zur weitreichenden Datenbeschaffung offen stünden als allein durch das angestrebte «John Doe Summons»-Verfahren, das es auf 52'000 Kontodaten abgesehen hat.
Das von der US-Steuerbehörde IRS vorgebrachte Argument eines Präzedenzfalls von 1981 hat nun aber beim Richter des Bezirksgerichts Miami Anklang gefunden. Damals entschied ein Appellationsgericht, dass nicht auf das weitreichende Summons-Verfahren verzichtet werden könne, nur weil einige Daten bereits ausgehändigt worden seien.
Kein «alternativer Weg»
Die UBS argumentierte, der IRS könne durch freiwillige Meldungen der US-Kunden an die Daten kommen. Das überzeuge ihn nicht, schreibt Richter Gold. Dies sei in seinen Augen kein «alternativer Weg» für den IRS, «rasch und umfassend» die gesuchten Informationen zu erhalten. (cpm/sda)
Erstellt: 08.07.2009, 10:23 Uhr
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