Wirtschaft

UBS wirft strenge Bonus-Regeln über Bord

Von Bruno Schletti. Aktualisiert am 23.03.2010 79 Kommentare

Unter den Augen von Präsident Villiger hat die UBS ihre Vergütungsgrundsätze verwässert – die Anlagestiftung Ethos schlägt Alarm.

Ein Hin und Her: Peter Kurer (v.) verschärfte, Kaspar Villiger lockert die Regeln wieder.

Ein Hin und Her: Peter Kurer (v.) verschärfte, Kaspar Villiger lockert die Regeln wieder.
Bild: Keystone

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Peter Kurer, der sich als Nachfolger von Marcel Ospel genau ein Jahr an der Spitze der UBS (UBSN 11.15 -0.89%) halten konnte, hatte die neuen Regelungen initiiert. Unter seiner Führung arbeitete die Bank Vergütungsgrundsätze aus, die in der Branche Massstäbe setzten. Vor allem, weil das System den Bonus durch den Malus ergänzte für Fälle negativer Geschäftsentwicklung.

Kurer ging, und mit seinem Abgang wurden auch die Bonus-Grundsätze versenkt – ohne dass das je kommuniziert worden wäre. Erst wer die Details des letzte Woche veröffentlichten Vergütungsberichts studierte, stellte wesentliche Neuerungen fest – zum Beispiel:

Im alten Programm für Bonus-Aktien (Performance Equity Plan) blieben zugeteilte Aktien drei Jahre gesperrt. Bei gutem Geschäftsverlauf konnte sich ihre Zahl in dieser Zeit verdoppeln. Im schlechtesten Fall löste sich das Aktienpaket in Luft auf. Der neue Incentive Performance Plan – geschaffen für die Konzernleitung und andere Führungskräfte – sieht nur Gewinner: Im besten Fall verdreifacht sich das Aktienpaket während der Sperrfrist, im schlechtesten wird die zugeteilte Zahl der Bonus-Aktien ausgehändigt. Der Empfänger kann höchstens indirekt – mit einem allfällig während der Sperrfrist gesunkenen Aktienkurs – bestraft werden.

Zwei Drittel blieben gesperrt

Beim Cash Balance Plan, der die variablen Barvergütungen regelt, durfte gemäss den Vergütungsgrundsätzen nur ein Drittel sofort ausbezahlt werden. Zwei Drittel blieben gesperrt, um die Nachhaltigkeit des Erfolgs abzusichern. Neu können bis zu 60 Prozent der Vergütung, aber maximal 1 Million Franken, sofort ausgehändigt werden.

Kein Verständnis für diese Systemänderungen hat Dominique Biedermann, Direktor der Anlagestiftung Ethos. Die Vergütungsregeln seien vor einem Jahr der Generalversammlung vorgelegt worden. Da gehe es nicht an, im Nachhinein die Spielregeln zu ändern. Beim neuen System gebe es keinen echten Malus mehr, kritisiert Biedermann: «Die Aktienzuteilung kann nicht, wie in den Vergütungsgrundsätzen von 2009 vorgesehen, auf null fallen. Da gewinnt man auf jeden Fall.» Der neue Incentive Performance Plan sei nicht korrekt aufgebaut.

Ethos fordert Klage

Die UBS ihrerseits beruhigt: «Die Entlöhnung erfolgt nach denselben Grundsätzen, über welche die Aktionäre 2009 abgestimmt haben: aus einem fixen Grundlohn, einer variablen Barvergütung und einer variablen Aktienbeteiligung.» Im Übrigen hätten die Aktionäre an der Generalversammlung im April die Gelegenheit, konsultativ über den Vergütungsbericht und damit über das praktizierte System abzustimmen.

Hart ins Gericht geht Biedermann mit der UBS auch deshalb, weil diese die Entlastung der Führungsgremien auf die Traktandenliste der Generalversammlung gesetzt hat. Der heutige Verwaltungsrat ist bereits im Dezember zum Schluss gekommen, dass es keine rechtlichen Möglichkeiten gibt, erfolgreich gegen frühere Spitzenleute vorzugehen. Er will diese deshalb mit der Dechargeerteilung aus der Verantwortung entlassen und damit einen Schlussstrich unter die Wirrnisse um die UBS ziehen.

Ethos hält dagegen

Die Stiftung Ethos hält dagegen. Sie macht die ehemaligen Führungsleute verantwortlich «für die grossen Verluste der Vergangenheit und die nach wie vor juristisch unstabile Lage der Bank». Konsequenterweise müsse die Entlastung für die Jahre 2007, 2008 und 2009 verweigert werden. 2009 deshalb, weil Kurer noch bis im April an der Spitze der Bank gestanden habe.

Biedermann fordert eine Klage gegen die Ehemaligen – und zwar vom Verwaltungsrat. Ziel von Ethos sei es, «genug Gegenstimmen» gegen die Dechargeerteilung zu erwirken – «wenn möglich 50 Prozent». Der Ethos-Chef verweist auf den Januar 2008, als die Stiftung eine Sonderprüfung gegen die UBS-Organe erwirken wollte und dabei immerhin 44 Prozent der Aktienstimmen hinter sich scharen konnte. Biedermann zählt nicht zuletzt auf die Unterstützung ausländischer Aktionäre. Auch diese hätten mit ihren UBS-Aktien viel Geld verloren. «Wenn die UBS klagt, können die Aktionäre nur gewinnen.»

Gegen Mayrhubers Wahl

Schliesslich wird Ethos auch gegen die Wahl von Wolfgang Mayrhuber zum neuen Verwaltungsratsmitglied antreten. Der Lufthansa-Chef übe zu viele Ämter aus. Mayrhuber sitzt unter anderem in den Aufsichtsorganen von BMW, Münchener Rückversicherung, Fraport und Heico. Tatsächlich verstösst das gegen den deutschen Corporate-Governance-Kodex. Dieser verlangt, dass Aufsichtsratsmitglieder genügend Zeit für die Ausübung ihres Amtes haben müssen. Deshalb steht im Kodex: «Wer dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften wahrnehmen.»

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 23.03.2010, 04:00 Uhr

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79 Kommentare

heiner lauter

23.03.2010, 09:08 Uhr
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ist es den wirklich so schwierig! die leute welche nachweislich geld für die bank verdienen, sollen ihren bonus bekommen, die anderen sollen mit erfolgsabhängigen verträgen langfristig an die bank gebunden werden, so lange kein geld verdient wird kein bonus, bei erfolg beteiligung! kommunizieren was abläuft! leute die im voraus schon etwas wollen nicht anstellen, gute junge leute nachziehen Antworten


Kaspar Scheidegger

23.03.2010, 07:29 Uhr
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Die UBS ist die erfolgreichste und effizienteste Werberin für die Abzockerinitiative. Quasi die Annahmegarantie. Das Initiativkomitee kann in aller Ruhe das Werbebudget für Entwicklungshilfe in der dritten Welt einsetzen, die UBS übernimmt das schon. Antworten



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