Wirtschaft

UBS zeigte sich selbst bei der Weko an

Aktualisiert am 08.02.2012 16 Kommentare

Wegen möglicher Absprachen bei Zinssätzen und Derivaten führt die Wettbewerbskommission eine Untersuchung gegen mehr als zehn Banken. Jetzt ist klar, weshalb es zu diesem Kartellverfahren gekommen ist.

Flucht nach vorn: UBS-Filiale beim Bundeshaus in Bern.

Flucht nach vorn: UBS-Filiale beim Bundeshaus in Bern.
Bild: Keystone

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Der Libor

Wichtiger Referenzzinssatz

Bei der Untersuchung der Weko geht es unter anderem um den Referenzzinssatz Libor (London Interbank Offered Rate). Der Libor ist der Zinssatz, zu welchem Banken Gelder von anderen Banken aufnehmen oder angeboten bekommen. An ihm orientiert sich die Festlegung der meisten Kredite und Verpflichtungen. Nach dem Libor-Zinssatz richten Zentralbanken wie die Schweizerische Nationalbank ihre Geldpolitik. Nicht zuletzt ist der Libor Referenzzinssatz für viele Finanzprodukte wie zum Beispiel Derivate. Das an den Libor gekoppelte Marktvolumen beziffert die britische Bankenvereinigung, die den Libor täglich um 11 Uhr festlegt, auf die Summe von 350'000 Milliarden Dollar.

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Aufgrund einer Selbstanzeige hat die Wettbewerbskommission (Weko) eine Untersuchung gegen die Schweizer Grossbanken UBS und CS sowie gegen zehn ausländische Finanzinstitute eröffnet. Diese Banken sollen in den Jahren 2006 bis 2010 durch Absprachen Referenzzinssätze wie den Libor (siehe Infobox) sowie die Handelsbedingungen von Derivaten beeinflusst haben. Dank diesen Manipulationen sollen die Banken ihren Kunden überteuerte Finanzprodukte verkauft haben.

Hinter der Selbstanzeige steht die UBS, obwohl die Bank dies nicht bestätigen will, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet (Artikel online nicht verfügbar). Im gestern veröffentlichten Quartalsbericht zum vierten Quartal 2011 habe die UBS jedoch eine indirekte Bestätigung der Selbstanzeige geliefert.

Immunität und Strafmilderung bei Selbstanzeige

Die UBS gab bekannt, dass sie in diesem Verfahren vonseiten der Behörden in der Schweiz und den USA Immunität und Strafmilderung zugesagt erhalten habe. Anleger können daraus ableiten, dass auf die Bank keine hohen Bussgeldzahlungen aus diesem Verfahren zukommen werden. Immunität gibt es im Kartellverfahren nur für denjenigen, der sich als Erster bei der Weko selbst anzeigt. Dies bestätigte Weko-Vizedirektor Olivier Schaller gegenüber der «Aargauer Zeitung». Am Freitag hatte die UBS folgende Stellungnahme abgegeben: «Wir nehmen die Untersuchung sehr ernst und kooperieren vollumfänglich mit den Behörden.»

Von der Untersuchung sind neben UBS und CS zahlreiche ausländische Banken betroffen. Darunter befinden sich die Bank of Tokyo-Mitsubishi UFJ, Citigroup, Deutsche Bank, HSBC, JP Morgan Chase, Mizuho Financial, Rabobank, Royal Bank of Scotland, Société Générale, Sumitomo Mitsui Banking Corporation sowie weitere Finanzintermediäre. (vin)

Erstellt: 08.02.2012, 10:52 Uhr

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16 Kommentare

Daniel Altenburger

08.02.2012, 11:11 Uhr
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Mein Gott. Wieviel braucht es noch, bis die Politik und die Gesellschft diese Finanzinstitute, welche längst jeglichen Bezug zur Realität verlohren haben, endlich fallen lässt? Sollen sie doch von den Amis in den Konkurs geklagt werden Ewas anderes verdient man mit solche Geschäftsgebaren nicht. Die ergaunern sich ihre Millionen auf Kosten der Gesellschaft. Antworten


Hans Haag

08.02.2012, 11:38 Uhr
Melden 17 Empfehlung

Auch das noch. Mit solchen Praktiken können Gewinne und damit entsprechende Boni generiert werden. Aber es waren ja immer Spitzenkräfte die man nur mit hohen Entschädigungen bei Laune halten konnte. Jämmerliche Leistungen. Antworten



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