«UBS-Chefs sind noch nicht ganz aus dem Schneider»
Herr Pellegrini, Sie sehen davon ab, gegen Mitarbeiter der UBS ein Strafverfahren zu eröffnen. Stellen Sie damit den früheren UBS-Chefs Ospel und Kurer einen Persilschein aus?
Nein. Im Monitoringverfahren gingen wir allein der Frage nach, ob ein Anfangsverdacht für in der Schweiz begangene Straftatbestände besteht. Gemäss heutigem Kenntnisstand ist das zu verneinen. Wir führen unser Monitoring aber weiter.
Die UBS-Chefs sind also noch nicht ganz aus dem Schneider?
Nein. Es könnte sich ja weiterhin völlig Unerwartetes ereignen und alles wieder auf den Kopf stellen. Das war in der Vergangenheit ja so: Unser Monitoring begann im Februar 2008, seither rollten mehrere Wellen über uns hinweg, zuerst die Subprime-Krise, dann ging es um die Bankgeheimnisverletzungen, und schliesslich um die Verletzungen im Geschäft mit amerikanischen Privatkunden, das von der Schweiz aus betrieben wurde. Wir müssen also am Ball bleiben.
Gibt es denn heute wirklich nicht die geringsten Hinweise auf ein strafbares Verhalten?
Nein. Wohl hat die UBS das amerikanische Aufsichtsrecht und die vertragliche Absprachen mit den amerikanischen Steuerbehörden missachtet. Das allein entspricht aber gewöhnlichen Gesetzes- und Vertragsverletzungen und ist bezüglich einer ungetreuen Geschäftsbesorgung aber in der Schweiz kein Straftatbestand. Wir gingen mit unserer Arbeit der Frage nach, ob das Geschäftsmodell eine Reflexwirkung auf die Schweiz hat. Doch wir kamen zum Schluss, dass kein strafbares Verhalten vorliegt, selbst wenn man das bis weit hinauf in die UBS-Führung gewusst hat.
Weshalb nicht?
Erstens: Die zwischengeschalteten Gesellschaften, die man aufgebaut hat, erfüllten nicht die Eigenschaften einer kriminellen Konstruktion. Das Geschäftsmodell der UBS war legal – auch wenn es kundenseitig missbraucht werden konnte. Schliesslich wurde das Geschäft nicht von Einzelpersonen betrieben. Vielmehr waren ganze Linien und Stäbe involviert. Im übrigen verfolgte die UBS ein Geschäftsmodell, das auch andere Marktteilnehmer betrieben haben.
Kaum ein anderes Unternehmen nahm so grosse Risiken auf sich wie die UBS – und hielt so lange an dieser Risikostrategie fest.
Der Ausstieg aus diesem Geschäftsmodell mag zu schleppend erfolgt sein. Letztlich aber handelt es sich bloss um ein falsch kalkuliertes Risiko, das aber – aus damaliger Sicht – durchaus vertretbar erscheint. Das ist noch kein Delikt.
Man kann also auch nicht von ungetreuer Geschäftsführung sprechen?
Diese Frage können wir ganz klar verneinen. Aus einem grossen Schaden kann eben nicht einfach auch ein Straftatbestand abgeleitet werden.
Wie schwierig gestaltete sich ihre Arbeit konkret: Hat sich die heutige UBS-Führung gegenüber der Staatsanwaltschaft kooperativ gezeigt?
Es war unsere Aufgabe, auf die UBS zuzugehen. Dies unter dem Gesichtspunkt, dass ja auch die Bank hinsichtlich der Tatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung als Geschädigte infrage kam. Die Bank kam allerdings zur selben Schlussfolgerung wie wir: Auch sie konnte keine strafrechtlich relevanten Handlungen feststellen. Sie sieht sich deshalb nicht als Geschädigte, und erstattet deshalb keine Strafanzeige.
Zum Schluss die Frage: Inwiefern hat auch die Niederlage der Zürcher Staatsanwaltschaft im Swissair-Fall sie davon abgehalten, ein Strafverfahren gegen die UBS zu eröffnen?
In keiner Weise. Kein einziger Mitarbeiter unseres Teams war mit dem Swissair-Fall beschäftigt. Unsere Aufgabe war es allein, ganz genau hinzuschauen, ob ein Anfangstatverdacht besteht. Wir haben unsere Arbeit äusserst genau genommen. Was wir heute veröffentlicht haben, sagen wir aus vollster Überzeugung. Es ist der richtige Entscheid. (Tagesanzeiger.ch/Newsnetz)
Erstellt: 15.12.2009, 14:22 Uhr
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