Wirtschaft

UBS-Countdown läuft – 10 Fragen zum Prozess in den USA

Von Peter Jost. Aktualisiert am 11.07.2009

Für den US-Ableger der Schweizer Grossbank geht es ab Montag ums Überleben. Und so präsentiert sich die Ausgangslage.

In diesem Gerichtsgebäude sitzt die Schweizer Grossbank ab Montag auf der Anklagebank.

In diesem Gerichtsgebäude sitzt die Schweizer Grossbank ab Montag auf der Anklagebank.

1.Wer ist die Gegenpartei der UBS im Prozess, der am 13.Juli vor dem US-Bezirksbundesgericht in Miami (Florida) beginnt?
Vor Gericht gezerrt wurde die UBS von der US-Bundessteuerbehörde, der «Internal Revenue Service» (kurz IRS).

2.Wieso dieser Prozess? Hat die UBS nicht in diesem Februar einen Vergleich mit den USA abgeschlossen und dafür 930 Millionen Franken Busse bezahlt und die Kundendaten von 300 mutmasslichen Steuerbetrügern geliefert?
Doch. Aber dabei handelte es sich um eine Strafklage, welche dank der UBS-Zahlung vorerst für 18 Monate aufgeschoben wurde (und bei Wohlverhalten ganz ausgesetzt werden könnte). Am Tag nach dem erfolgreichen Abschluss des Vergleiches wurde allerdings eine seit Mitte 2008 laufende Zivilklage gegen die UBS reaktiviert.

3.Was ist der Unterschied zwischen diesen beiden Verfahren?
Bei einer Verurteilung im Rahmen der Strafklage könnten Verantwortliche der UBS zu Gefängnisstrafen verurteilt werden. Zudem würde die Gefahr bestehen, dass die Bank ihre Geschäftslizenz in den USA verlieren könnte. Im Rahmen eines Zivilverfahrens drohen dagegen «nur» Geldstrafen.

4.Was will die IRS mit dem Prozess erreichen?
Bei der Klage handelt es sich um eine amerikanische Spezialität, eine sogenannte «John-Doe-Summons». Für die unbekannten US-Steuerbetrüger sitzt deren Bank, eben die UBS, auf der Anklagebank. Die IRS will auf diese Weise die Herausgabe von Daten über eine grosse Zahl nicht deklarierter Konten von US-Kunden bei der UBS in der Schweiz erwirken. Die Rede ist von rund 52'000 US-Kunden.

5.Warum wehrt sich die UBS gegen die Lieferung der geforderten Kundendaten?
Die Juristen der Bank argumentieren damit, dass die UBS Schweizer Recht brechen müsste, um den US-Forderungen nachzukommen. Die Grossbank verwies auch auf die im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den USA vorgesehenen Verfahren zum Austausch von Informationen. Mit ihrer Aktion wolle die IRS zudem ihren eigenen Vertrag, das Qualified Intermediary Agreement (QIA), ausser Kraft setzen und verlange genau jene Informationen, die gemäss diesem Vertrag vertraulich bleiben könnten.

6.Wie präsentiert sich nun die Ausgangslage vor dem Beginn der Anhörung am 13. Juli?
Gestern Schweizer Zeit hat die UBS in ihrer bislang letzten Eingabe nochmals ihren Standpunkt klar gemacht. Die UBS-Anwälte wiesen mittels Rechtsgutachten wichtige Argumente aus der Stellungnahme der amerikanischen Behörden vom 30. Juni zurück, insbesondere die Behauptung, die Bank hätte bei der Herausgabe von Kundendaten in der Schweiz nicht zwingend mit einer Bestrafung zu rechnen. Die offizielle Schweiz hat zudem ein Urteil gegen einen Basler Banker aus dem Jahr 2007 als Beweismittel eingereicht, das zeigen soll, dass Verstösse gegen das Bankgeheimnis streng geahndet werden. Zwei Eingaben stehen jetzt noch aus: Zum einen dürfen die US-Behörden noch die jüngste UBS-Eingabe entgegnen, zum andern – und das ist von besonderem Interesse – erwartet Richter Alan S. Gold bis Sonntag eine Antwort auf die Frage, ob im Falle einer Verurteilung der UBS deren Vermögenswerte in den USA beschlagnahmt werden könnten.

7.Welche Rolle spielt die offizielle Schweiz?
Die Schweiz ist nicht Partei, hat aber das Recht, mit einer «Amicus Curiae» zum Fall Stellung zu beziehen und ihre Position klarzumachen. Mit Rudolf Wyss, dem stellvertretenden Chef des Bundesamts für Justiz, Eric Hess von der Eidgenössischen Steuerverwaltung und Urs Zulauf von der Finanzaufsicht sagen drei Schweizer Beamte in Miami aus.

8.Wird der Prozess überhaupt beginnen? Oder kommt es vielleicht in letzter Sekunde zu einem Vergleich?
Die Möglichkeit eines Vergleichs besteht und wird von vielen Experten sogar als sehr wahrscheinlich angesehen. Sogar nach Beginn der Anhörung ist der Abschluss eines Vergleichs noch möglich.

9.Wie teuer würde ein solcher Vergleich die UBS zu stehen kommen?
Eine zuverlässige Prognose lässt sich dazu nicht machen. Angesichts der grossen Zahl der geforderten Kundendatensätze (52'000) und der Höhe des Betrags, welcher den USA laut Schätzungen der US-Steuerbehörde über die Jahre entgangen ist (mehrere hundert Millionen Dollar), dürfte eine Vergleichszahlung die Milliarden-Dollar-Grenze überschreiten. Für mehrere Quellen ist ein Betrag von drei bis fünf Milliarden Dollar eine realistische Grösse.

10.Könnte die UBS eine solche Vergleichszahlung verkraften?
Ja. Dank der kürzlichen Kapitalerhöhung ist das Geld vorhanden. Für die Bank wäre dies nach den Milliardenverlusten der letzten Monate allerdings ein weiterer heftiger Schlag. (Berner Zeitung)

Erstellt: 11.07.2009, 20:54 Uhr

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