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UBS-Manager müssen eine Ehrenerklärung abgeben – Haltiner nicht
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Letzten Frühling erhielt die Finanzmarktaufsicht (Finma) von der Geschäftsprüfungskommission (GPK) die Strafaufgabe, nochmals abzuklären, ob denn gegen die ehemaligen Verantwortlichen bei der UBS (UBSN 11.15 -0.89%) aufsichtsrechtlich keine Massnahmen ergriffen werden könnten. Die Finma kommt nun in einer Stellungnahme wenig überraschend zum Schluss, dass dies nicht möglich sei. Bei unteren Chargen, hingegen würden Gewährsverfahren eingeleitet, falls die Personen wieder in verantwortungsvolle Positionen bei Schweizer Banken gelangen wollten. Namentlich betroffen von einer solchen Massnahme wäre wohl Martin Liechti, der Chef der US-Abteilung im Private Banking.
Von den ehemaligen Chefs der Vermögensverwaltung, den CEOs und den Verwaltungsratspräsidenten der fraglichen Zeit von 2001 bis 2008 würde laut der Finma verlangt, dass sie eine Art Ehrenerklärung abgeben: «Die Finma verlangt jedoch von diesen Personen eine förmliche schriftliche Erklärung, dass sie keine Kenntnisse von den nach Schweizer Aufsichtsrecht relevanten Pflichtverletzungen gehabt haben. Sollte sich herausstellen, dass diese Erklärung unwahr ist, würde dies eine Strafverfolgung nach sich ziehen.»
Die Frage, wer was genau gewusst hat, ist bis heute eine sehr kontrovers diskutierte. Die amerikanische Staatsanwaltschaft etwa kam zum Schluss, dass Raoul Weil, ehemaliger Chef der UBS-Vermögensverwaltung, sehr wohl informiert war über die Vorgänge innerhalb seiner Amerika-Abteilung. Offenbar kamen die Amerikaner zu diesem Schluss aufgrund von Angaben Liechtis, die er in den USA gemacht hatte, als er im Sommer 2008 dort festgehalten wurde. Peter Kurer, erst Chefjurist, dann VR-Präsident, erhielt 2004 einen Brief von Bradley Birkenfeld, in dem er auf unsaubere Machenschaften hingewiesen wurde. Kurer ging diesem Hinweis nach und führte einige Verbesserungen ein, setzte sich jedoch lange nicht durch. Die Amerikaner kamen zum Schluss, er habe nicht energisch genug gehandelt. Bis heute ist umstritten, was er genau wusste.
Merz war informiert
Eugen Haltiner, der abtretende Präsident der Finma, war in der fraglichen Zeit teilweise ebenfalls noch bei der UBS. Er war an einigen Sitzungen dabei, an denen die Probleme mit der Umsetzung der amerikanischen Börsenregeln (QI) besprochen wurden. Damit muss er mindestens gewusst haben, dass nicht alles rund lief. Als Finma-Präsident, was er 2006 wurde, war er bei Angelegenheiten zur UBS im Ausstand. Als dann aber der Finma-Bericht zum grenzüberschreitenden Geschäft mit den USA behandelt wurde, war er nicht mehr im Ausstand. Das Dokument wurde von ihm unterzeichnet, ebenso die Verfügung der Finma, in der zwar von schweren Pflichtverletzungen die Rede war, allerdings alle Verantwortlichen der ersten Führungsebene reingewaschen wurden. Auf die Frage, ob Haltiner auch eine Erklärung unterzeichnen muss, wenn er nach seinem Rücktritt Ende Jahr wieder ins Bankgeschäft zurückkehren wolle, sagt sein Sprecher Alain Bichsel: «Nein, das ist nicht der Fall.»
Im gestern erschienenen Bericht der Finma sind noch einige Details darüber zu lesen, wer wie von der Finma informiert wurde. Die GPK hat bemängelt, dass die Finma den Bundesrat zu wenig über die Dramatik der Ereignisse bei der UBS informiert habe. Die Finma schreibt hierzu, dass insbesondere Finanzminister Hans-Rudolf Merz immer alles wusste und es an ihm gelegen habe, die anderen Bundesräte zu informieren. Die Finma habe keine Kompetenz gehabt, an den Gesamtbundesrat zu gelangen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 27.11.2010, 15:29 Uhr
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