Wirtschaft

UBS-Steueraffäre: Finma muss ungeschwärzte Verfügung zu US-Kundendaten einreichen

Aktualisiert am 26.02.2009

Das Bundesverwaltungsgericht hat sein Verbot der Herausgabe von Bankdaten von acht UBS-Kunden an die USA aufgehoben. Das superprovisorische Verbot sei durch die erfolgte Übergabe hinfällig geworden.

Die Datenträger mit den Kundendaten der acht beschwerdeführenden Kunden habe die Finanzmarktaufsicht (Finma) am 18. Februar von der Grossbank UBS erhalten und gleichentags den amerikanischen Behörden weitergegeben, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit.

Insgesamt wurden den US-Behörden am Mittwoch vergangener Woche Daten von gegen 300 UBS-Kunden übergeben. Die Finma habe erklärt, sie habe weder die Herausgabe weiterer Kundendaten angeordnet noch werde sie dies tun, teilte das Gericht weiter mit.

Teilweise abgedeckte Verfügung eingereicht

Das Bundesverwaltungsgericht ordnete am Donnerstag an, die Finma müsse ihm ihre Verfügung zu der Datenübergabe bis am 2. März ohne eingeschwärzte Stellen einreichen. Im Rahmen des ersten bei dem Gericht anhängig gemachten Verfahrens hatte die Finma eine in Teilen abgedeckte Verfügung eingereicht.

Das weitere Verfahren werde zeigen, ob das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmässigkeit der Abdeckungen prüfen müsse, heisst es in der Gerichtsmitteilung weiter. In einem ersten Schritt gelte es abzuklären, ob die Finma-Verfügung von den Beschwerdeführern überhaupt angefochten werden kann. Diese Frage habe auch die UBS als Beschwerdegegnerin aufgeworfen.

Über die weiteren wegen der Datenübergabe eingereichten Beschwerden entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den kommenden Tagen. Nicht betroffen vom aktuellen Entscheid sind die Beschwerden gegen die Amtshilfe der Eidgenössischen Steuerverwaltung an die USA. (vin/sda)

Erstellt: 26.02.2009, 17:15 Uhr

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