Wirtschaft

Umsetzung des UBS-Vergleichs tritt in heisse Phase

Aktualisiert am 29.10.2009

Morgen Freitag läuft eine wichtige Frist ab: Die Umsetzung des Vergleichs über die US-Zivilklage gegen die Grossbank UBS tritt in die Phase der Entscheidungen.

Muss bis morgen die ersten 500 Dossiers von mutmasslichen Steuerbetrügern abliefern: UBS.

Muss bis morgen die ersten 500 Dossiers von mutmasslichen Steuerbetrügern abliefern: UBS. (Bild: Keystone)

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Am morgigen Freitag läuft die 60-tägige Frist ab, innerhalb der die Grossbank die ersten 500 Dossiers von mutmasslichen Steuerbetrügern an die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV abgeliefert haben muss. Innerhalb von weiteren 30 Tagen muss die Steuerverwaltung in diesen Fällen Schlussverfügungen erlassen haben. Sie können gemäss dem Amtshilfeverfahren von den Betroffenen beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Zum genauen Stand des Verfahrens wollten sich diese Woche weder die ESTV noch die UBS äussern. Die Grossbank erklärte, sie halte sich an die im Abkommen zwischen den Regierungen der Schweiz und den USA vereinbarte Umsetzung des Vergleichs. Thomas Brückner, Sprecher der ESTV, sagte der Nachrichtenagentur AP, die Steuerverwaltung erhalte die Dossiers laufend von der UBS. Schlussverfügungen seien noch keine verschickt worden. Sie würden zwischen dem 17. und dem 29. November versandt. Dies ergebe sich aus den vertraglichen Bestimmungen.

52'000 Kontoinhaber

Dann werden auch die bisher geheim gehaltenen Kriterien bekannt, nach denen die UBS die mutmasslichen Steuerbetrüger unter ihrer US-Kundschaft identifiziert hat. Beim Abschluss des Vergleichs im vergangenen August hatte sich die Schweiz verpflichtet, auf Grund des neuen Amtshilfegesuchs der USA innerhalb eines Jahres rund 4450 Konten zu bearbeiten. Im Gegenzug verzichteten die USA auf die Durchsetzung der Zivilklage gegen die UBS, mit der sie die Offenlegung der Identität von bis zu 52'000 Kontoinhabern gefordert hatten.

Nicht bekannt ist, wie viele der betroffenen UBS-Kunden ihre Identität gegenüber dem US-Fiskus bisher freiwillig offengelegt haben. Auf diese Möglichkeit werden sie von der UBS im Zuge des Identifizierungsprozesses schriftlich aufmerksam gemacht. In einem am vergangenen 15. Oktober abgelaufenen Teilamnestieangebot der US-Steuerbehörde IRS hatten sich rund 7500 Steuersünder eine Selbstanzeige gemacht. Bei wie vielen dieser Personen es sich um UBS-Kunden handelt, ist nicht bekannt. (sam/ap)

Erstellt: 29.10.2009, 14:24 Uhr

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