Wirtschaft
Unter dem Joch der Zusatzversicherer
Von Bernhard Fischer. Aktualisiert am 21.09.2011 7 Kommentare
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Das Geschäft mit Krankenzusatzversicherungen boomt. Prämien in der Höhe von 8,9 Milliarden Franken haben die Privatversicherungen im Jahr 2010 eingenommen. Im Jahr davor waren es 8,6 Milliarden Franken. In diesen zwei Geschäftsjahren hat die Branche die höchsten Einnahmenzuwächse bei den Zusatzversicherungen verzeichnet.
Davor sind die Prämieneinnahmen vergleichsweise schwach gestiegen: Von 2004 bis 2008 sind die Prämieneinnahmen der Krankenzusatzversicherer um lediglich 200 Millionen Franken von 8,1 auf 8,3 Milliarden Franken gestiegen. Das ergeben die Zahlen des Versicherungsreports der Finanzmarktaufsicht (Finma) sowie die Daten des ehemaligen Bundesamts für Privatversicherungen (BPV), das mit dem Jahr 2009 in die Finma eingegliedert wurde.
Provisionsgierige Versicherungsmakler
Konsumentenschützer kritisieren die Gründe des Geschäftserfolgs. Der Vorwurf: Die Zusatzversicherer würden häufig die Dossiers der Grundversicherten dazu missbrauchen, um diesen eine Zusatzversicherung nach der anderen anzuhängen. Bis zu 9:1 kann das Verhältnis der verkauften Zusatz- zu den Grundversicherungen laut Konsumentenschützern betragen. «Vordergründig will der Versicherungsmakler eine günstigere Grundversicherung anbieten. Das wird aber meist sehr rasch abgehandelt. Denn im Grunde will der Makler nur die Zusatzversicherung verkaufen, für die er auch eine Provision erhält», sagt die Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), Sara Stalder. Die Zusatzversicherung sei die «Geldmaschine» der Versicherungen.
Dieses Problem wird besonders im Herbst auf die Konsumenten zukommen. Bis Ende September haben die Versicherten Zeit, eine laufende Zusatzversicherung zu kündigen. Wenn es der Vertrag erlaubt. Denn meist werden langfristige Verträge von fünf Jahren abgeschlossen, die man zwischenzeitlich nicht kündigen kann. Deswegen fordern Konsumentenschützer, die verpflichtende Vertragszeit auf drei Jahre zu verkürzen.
Bundesrat will Gesetz ändern
Der Bundesrat hat sich dessen bereits angenommen. Demnach soll die Informationspflicht für Versicherer verschärft werden und die Konsumenten ein allgemeines Widerrufsrecht vom Vertrag erhalten. Das heisst, auch wenn der Vertrag bereits unterschrieben wurde, sollen die Konsumenten Bedenkzeit erhalten und allenfalls vom Vertrag zurücktreten können.
Stalder ist wenig zuversichtlich, dass das neue Gesetz rasch durchgeboxt wird. «Das ist eine seit Jahren langwierige Geschichte, die sich wohl weiter verzögern wird.» In Wahlkampfzeiten werde das neue VVG einen schweren Stand haben. Die parlamentarische Debatte dazu werde in Wahlkampfzeiten bestimmt nicht Priorität haben, meint Stalder.
Nachteilige Vertragsklauseln
Die Konsumentenschützer kritisieren besonders, dass die Versicherungsnehmer von den Assekuranzen über den Tisch gezogen werden: «Die Vertragsgestaltungen sind oft so komplex, dass der Kunde dabei für ihn nachteilige Klauseln übersieht. Wie etwa, dass er nach Unterschrift aus dem Vertrag nicht mehr herauskommt. In der Regel gibt es keine Möglichkeit, aus so einem Knebelvertrag herauszukommen», kritisiert Stalder.
Das Problem steht im Kleingedruckten: Vielfach wird ausbedungen, dass die Versicherungsleistung entfällt, wenn ein bestimmter Fall eintritt. Wie zum Beispiel, wenn ein Versicherungsnehmer ein Ereignis in seiner Krankengeschichte zu erwähnen vergisst. «Dann verweigert der Versicherer oft die Leistung», so Stalder. Der Versicherungsnehmer sei also gezwungen, jeden Schritt, jede Leistung und jeden Aspekt der Krankengeschichte im Detail festzuhalten, um nicht die Versicherungsleistung zu verlieren. Und das sei unzumutbar.
Bekanntestes Beispiel ist der von der Versicherung eingeforderte Gesundheits-Check, wenn man die Versicherung wechseln will. Meist per Kreuzchentest müssen dazu Gesundheitsfragen beantwortet werden. Oft drängt der Versicherer dabei darauf, das möglichst rasch abzuhandeln. Dass dabei die Krankengeschichte weniger detailliert ausfällt, rächt sich dann, wenn der Versicherungsnehmer die Versicherung wechseln oder Leistungen in Anspruch nehmen will, schildert Stalder einen dafür typischen Fall. In der Folge komme es häufig dazu, dass dem Versicherer entweder der Um- oder Ausstieg bzw. die Leistung versagt wird.
Versicherer wehren sich
Die Versicherungsvertreter sehen das anders und pochen weiter auf Vertragserfüllung: «Die umfassende Informationspflicht und das damit verbundene Kündigungsrecht bieten den Versicherungskunden bereits einen angemessenen Schutz bei Vertragsabschluss. Es wäre unverhältnismässig, allein in der Versicherungsbranche vom Grundsatz ‹Verträge sind einzuhalten› abzuweichen», so die Reaktion des Schweizerischen Versicherungsverbands (SVV) auf die Bundesratsinitiative.
(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 21.09.2011, 14:40 Uhr
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7 Kommentare
Die allgemeine Grundannahme: "Eine Versicherung ist für den Versicherten da." ist absolut falsch. Eine (private) Versicherungsgesellschaft hat einzig und allein den Zweck eine möglichst hohe Eigenkapitalrendite zu erwirtschaften, sprich mehr Prämien einzunehmen als Leistungen auszuzahlen. Dazu ist ihnen jedes (legale) Mittel recht. Antworten
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