Währungsgewinner: Verfahren gegen Jura eröffnet
Von David Vonplon. Aktualisiert am 28.10.2011 59 Kommentare
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Jetzt macht die Wettbewerbskommission (Weko) Ernst im Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz. In der ersten Oktoberwoche hiess es, die Behörden würden 10 Pilotverfahren gegen Unternehmen einleiten, die Währungsgewinne abschöpfen. Jetzt lässt die Weko ihrer Ankündigung Taten folgen: Sie hat Untersuchungen eröffnet gegen die Jura Elektroapparate AG sowie die Kosmetik-Herstellerin Care on Skin. Beide stehen im Verdacht, mit Absprachen Parallelimporte zu behindern.
Gegen die Solothurner Kaffeemaschinenherstellerin Jura sei man aufgrund von Konsumentenmeldungen aktiv geworden, erklärt Weko-Direktor Rafael Corazza. Diese hätten reklamiert, dass Jura Garantieleistungen für Geräte verweigere, die sie im Ausland oder übers Internet bezogen hätten. «Wir ermitteln, ob eine Marktabschottung vorliegt, die gegen das Kartellgesetz verstösst», so Corazza. Jura selbst will zum laufenden Verfahren keine Stellung nehmen, wie ein Sprecher erklärte.
Auch Elektrovelos im Visier
Im Falle von Care on Skin beklagte die Inhaberin eines Kosmetikstudios, sie sei daran gehindert worden, ihre Kosmetikprodukte im günstigeren Ausland zu kaufen. Auch habe die Firma das Kosmetikstudio unter Druck gesetzt, um zu unterbinden, dass dieses ihre Produkte im Internet vertrieb.
Die beiden Verfahren sind bloss der Anfang der Behördenoffensive gegen Währungsgewinner: Wegen Verdacht von Preisbindung im Online-Handel mit Elektrogeräten und bei Elektrovelos sind in den letzten Tagen bereits Vorabklärungen aufgenommen worden. Und in den nächsten Wochen dürfte die Weko auch Verfahren gegen Nike (NKE 50.1 -1.88%) und Adidas ( 0.00%) einleiten. Abklärungen dazu werden derzeit getroffen, wie Corazza bestätigt.
Dabei geht es ebenfalls um eine mögliche Behinderung von Parallelimporten: Den Anstoss gaben auch hier Konsumenten, denen Markenartikelunternehmen verwehrten, übers Internet Sportbekleidung im günstigeren Ausland zu bestellen. Auch sollen sich laut TA-Informationen Sportfachhändler in Grenzregionen darüber beklagen, dass die Einstandspreise über den Endverkaufspreisen im grenznahen Ausland liegen. Man habe von der Weko eine Anfrage erhalten und prüfe diese nun, sagt dazu Olaf Markhoff, Sprecher von Nike Schweiz. Adidas-Specherin Katja Schreiber erklärt, die Weko hätte bisher bloss im Rahmen einer allgemeinen Umfrage den Kontakt gesucht. Dabei sei es darum gegangen, das Marktverhalten von Adidas in der Schweiz zu analysieren.
Intervention «reichlich spät»
Eine weitere Vorabklärung hat die Weko gegen einen Hersteller von Babynahrung eingeleitet. Bemerkenswert daran ist, dass die Wettbewerbskommission «bloss» aufgrund von sehr grossen Preisunterschieden zwischen dem Ausland und der Schweiz Ermittlungen aufgenommen hat.
In der Vergangenheit wurden Weko-Vertreter nicht müde, zu wiederholen, Preisunterschiede allein würden noch keine behördliche Intervention rechtfertigen, da diese nicht zwingend gegen das Kartellgesetz vorstossen. Jetzt könnte sich in dieser Frage ein Gesinnungswandel abzeichnen, wie ihn Konsumentenschützer seit langem fordern. Entsprechend positiv fällt auch das Echo von Sara Stalder, Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz, aus: «Die Schritte der Weko kommen reichlich spät, aber sie stimmen uns zuversichtlich.»
Die Konsumentenschützerin hofft, dass die Weko nun den Mut hat, auch gegen Grosskonzerne wie Beiersdorf vorzugehen: «Noch ist die Weko den Beweis schuldig geblieben, gegen Firmen Verfahren einzuleiten, deren Produkte bei den Grossverteilern oder im Fachhandel im Regal stehen.» (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 28.10.2011, 07:54 Uhr
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