Weko zieht Swisscom-Urteil weiter

Aktualisiert am 22.03.2010

Die 333-Millionen-Rekordbusse der Weko gegen die Swisscom beschäftigt nun das Bundesgericht.

Weko-Vorwurf der Preisausbeutung: Swisscom.

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Nachdem das Bundesverwaltungsgericht eine Rekordbusse gegen die Swisscom (SCMN 352 0.09%) aufgehoben hat, zieht die Wettbewerbskommission (Weko) den Entscheid an das Bundesgericht weiter. Dies gab die Weko am Montag an ihrer Jahresmedienkonferenz bekannt.

Die Weko hatte gegen die Swisscom eine Busse in der Höhe von 333 Millionen Fr. verhängt. Sie war zum Schluss gekommen, dass die Swisscom von April 2004 bis Mai 2005 von Konkurrenten überhöhte Gebühren für die Durchstellung von Anrufen aus deren Netz auf das Swisscom-Mobilfunknetz verlangt habe.

Marktbeherrschende Stellung

Nach Ansicht der Wettbewerbshüter hatte Swisscom dabei ihre marktbeherrschende Stellung gegenüber den Konkurrenten Orange und Sunrise missbraucht, um die unangemessenen Terminierungspreise zu erzwingen. Die Weko verhängte deshalb gegen die Swisscom die kartellrechtliche Rekordbusse.

Das Bundesverwaltungsgericht hob Anfang März die Busse jedoch auf. Es kam zum Schluss, dass die Swisscom bei der Übernahme fremder Anrufe auf ihr Handynetz keine Preisausbeutung betrieben habe.

Diesen Entscheid will die Weko nun anfechten. Das Bundesgericht solle entscheiden, ob die Weko gestützt auf das Kartellgesetz auch in regulierten Bereichen gegen Missbräuche marktbeherrschender Unternehmen vorgehen könne, schreibt die Weko in einer Mitteilung.

(vin/sda)

Erstellt: 22.03.2010, 10:01 Uhr

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