Wirtschaft
Wer soll das bezahlen?
Von David Vonplon. Aktualisiert am 19.04.2010
Fluglinien wollen Geld
Wegen der Flugverbots über weiten Teilen Europas fordern europäische Fluglinien nun eine finanzielle Entschädigung von der EU und den einzelnen Regierung. Das erklärte der Chef von British Airways, Willie Walsh und sprach von einer aussergewöhnlichen Situation. Für die Forderung gebe es einen Präzedenzfall, fügte er hinzu. Nach der Sperrung des US-Luftraums infolge der Terroranschläge vom 11. September 2001 seien die Fluggesellschaften ebenfalls entschädigt worden.
Die EU-Kommission ist grundsätzlich bereit, Staatshilfen für Fluggesellschaften zu erlauben, die unter den Folgen des Vulkanausbruchs leiden. Die EU-Regeln sähen die Möglichkeit von Hilfen etwa bei Naturkatastrophen vor, sagte die Sprecherin von Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia am Montag in Brüssel.
Bundesrat Moritz Leuenberger, der am Montag die EU-Kommission in Brüssel besuchte, sagte auf die Frage von Jounalisten, ob die Schweiz auch der Fluggesellschaft Swiss Staatshilfen gewähren könnte, wörtlich: «Daran haben wir noch nicht gedacht.»
(sda)
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Die Aschewolke über Europa trifft die Airlines härter als die Anschläge vom 11. September 2001. Wegen der Flugausfälle betragen die Einbussen inzwischen 250 Millionen Dollar pro Tag. Dies gab der internationale Luftfahrtverband IATA am Montag bekannt.
Auch die Swiss muss sich auf Millionenverluste einstellen; in welcher Höhe, das weiss derzeit niemand – auch die Swiss selber nicht. «Es sind 160'000 Buchungen betroffen. Wie viele der Passagiere von ihrem Ticket Gebrauch machen, und wie viele eine Rückerstattung verlangen, können wir noch nicht abschätzen», erklärt Jean-Claude Donzel gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnet.
«Kein Konzern versichert dieses Risiko»
Die Fluggesellschaften sind gegen Ereignisse wie die Aschewolke nicht versichert. Zwar können sich die Airlines gegen Betriebsausfälle versichern, nicht aber wenn höhere Gewalt im Spiel ist. «Wir haben es hier mit einem Risiko zu tun, das nicht versichert werden kann», sagt Professor Hato Schmeiser, Direktor des Instituts für Versicherungswirtschaft der Universität St. Gallen. Ihn würde es sehr wundern, wenn sich ein Konzern finden liesse, der entsprechende Versicherungen anbieten würde. Auch die Swiss muss mit den Umsatzeinbussen und Kosten selbst fertig werden, wie Sprecher Jean-Claude Donzel erklärt.
Aufgrund der horrenden Umsatzverluste und der Unzufriedenheit über die umfassende Sperrung des Luftraums drohen nun Fluggesellschaften bereits mit Klagen. Vertreter der Lufthansa beispielsweise erklärten gestern, sie würden Regressansprüche auf die nationalen Flugaufsichtsbehörden prüfen. «Wir behalten uns auch vor, die Frage zu stellen, wer haftet eigentlich, wer kommt für die Schäden auf?», so ein Sprecher.
Swiss will Klagen nicht ausschliessen
Etwas zurückhaltender äussert sich dazu die Lufthansa-Tochter Swiss. «Ich will nicht ausschliessen, dass die Swiss klagen wird. Wir haben derzeit aber andere Sorgen», sagt Swiss-Sprecher Donzel. Priorität hätte nun die Aufgabe, die Passagiere möglichst rasch wieder in die Luft zu bekommen. «Erst danach werden wir uns um die juristischen Fragen kümmern.»
Laut Rechtsexperten hätten Fluggesellschaften kaum Chancen, mit Schadenersatzklagen durchzukommen. Das Gesetz sieht vor, dass der Staat das Recht hat, seinen Luftraum aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung teilweise oder vorübergehend einzuschränken oder zu schliessen. «Die Fluggesellschaften werden in der Schweiz nicht klagen können», erklärt Roland Müller, Rechtsanwalt und Präsident des Center for Aviation Competence an der Universität St. Gallen.
Auch wenn die Verhängung der Luftraumsperre sich im Nachhinein als unverhältnismässig herausstellt, könnten die Behörden sich darauf abstützen, dass sie keine Wahl gehabt hatten und der Sicherheit den Vorrang geben mussten, so Müller. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 19.04.2010, 13:06 Uhr
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