Wirtschaft

Weshalb ehemalige UBS-Banker zittern müssen

Von Hans Galli. Aktualisiert am 24.08.2009

Die Strafe gegen den früheren UBS-Vermögensberater Bradley Birkenfeld zeigt: Die in der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung mit US-Bürgern involvierten früheren UBS-Banker müssen hohe Strafen befürchten.

Hat Peter Kurer von den illegalen Tätigkeiten der UBS in Nordamerika gewusst?

Hat Peter Kurer von den illegalen Tätigkeiten der UBS in Nordamerika gewusst?
Bild: Keystone

Der ehemalige UBS-Vermögensberater Bradley Brikenfeld ist zu 40 Monaten Haft verurteilt worden.

Der ehemalige UBS-Vermögensberater Bradley Brikenfeld ist zu 40 Monaten Haft verurteilt worden.

Bradley Birkenfeld bekam eine überraschend lange Gefängnisstrafe von 40 Monaten aufgebrummt. Die Dauer erscheint hoch, weil Birkenfeld jene Informationen an die US-Steuerbehörde geliefert hat, welche die Grundlage für das Amtshilfegesuch an die Schweiz boten. Ohne diese Informationen hätten die USA die Schweiz kaum zu einem Vergleich im Steuerstreit zwingen können.

In der Regel profitiert der Kronzeuge in den USA von einer deutlichen Reduzierung des Strafmasses. Deshalb wird gerätselt, warum dies bei Birkenfeld nicht der Fall war. Als möglicher Grund wird genannt, Birkenfeld verfüge über weitere Informationen, welche die USA aus ihm herauspressen wollten. Gegenüber der Westschweizer Zeitung «Le Temps» hatte er angedeutet, er verfüge über Unterlagen, welche auch die obersten UBS-Chefs belasten, insbesondere den ehemaligen UBS-Präsidenten und früheren Chefjuristen Peter Kurer. Allerdings stellt sich die Frage, warum Birkenfeld diese angeblich brisanten Dokumente nicht schon längst zu seiner Verteidigung eingesetzt hat.

Richtlinien zu wenig kontrolliert

Tatsache ist, dass bisher weder in den USA noch in der Schweiz Beweismittel gefunden wurden, welche eine Strafanzeige gegen die ehemalige UBS-Spitze rechtfertigen würden. Gemäss einem Bericht der Finanzmarktaufsicht (Finma) haben die obersten UBS-Chefs inklusive Marcel Ospel und Peter Kurer nichts von der rechtswidrigen Tätigkeit ihrer Bank in Nordamerika gewusst. Die Konzernspitze habe im Gegenteil strenge Reglemente für das Verhalten im amerikanischen Vermögensverwaltungsgeschäft erlassen.

In zwei Punkten übt der Finma-Bericht allerdings Kritik. Die Konzernleitung habe zwar strenge Richtlinien für die Vermögensverwaltung in den USA erlassen. Aber sie habe die Einhaltung der Reglemente zu wenig kontrolliert. (Wollte sie möglicherweise gar nicht wissen, was dort passierte?) Zweitens habe sie im USA-Geschäft derart hohe Wachstumsziele festgelegt, dass sie auf legalem Weg kaum erreichbar gewesen seien.

Klar ist jedenfalls, dass die UBS-Vermögensverwalter die rechtlichen Grenzen überschritten haben. Ein ähnliches Verfahren wie dem verurteilten Birkenfeld droht auch Raoul Weil, dem ehemaligen Chef des weltweiten UBS-Vermögensverwaltungsgeschäfts. Weil wurde am 12. November 2008 in Florida angeklagt. Er gilt seither als flüchtig – vermutlich hält er sich in der Schweiz auf. Sein Anwalt forderte vergangene Woche, nach Abschluss des Vergleichs zwischen der Schweiz und den USA müsse die Klage gegen Weil fallen gelassen werden. Vor dem Hintergrund des harten Urteils im Fall Birkenfeld sind die Chancen dafür klein. Wie Dutzende andere Ex-UBS-Angestellte kann Weil deshalb wohl für eine lange Zeit nicht mehr in die USA einreisen, ohne verhaftet zu werden. Von der Schweizer Justiz werden Schweizer Bürger nicht ausgeliefert. Falls die USA aber internationale Haftbefehle gegen die ehemaligen UBS-Banker erlassen sollten, droht diesen die Verhaftung auch im EU-Raum.

UBS soll die Vergleichskosten begleichen

Die UBS selber hat sich durch den Vergleich aus den Fängen der US-Justiz befreit. Hält die Schweiz den Fahrplan bei der Bearbeitung der 4450 verdächtigen Kundendossiers ein, werden die USA die Klage definitiv fallen lassen. Die UBS hat gegenüber den USA auch bereits Reuegeld bezahlt: Im ersten Vergleich vom Februar, der das Strafverfahren betraf, verpflichtete sie sich zur Zahlung von 780 Millionen Dollar. Sie behauptete damals, damit habe sie ihre Zahlungspflicht vollständig erfüllt. Im Zivilverfahren, das in der vergangenen Woche mit dem Vergleich zwischen den beiden Staaten endete, sind denn auch keine weiteren Zahlungen vorgesehen.

Anders in der Schweiz: Hier fordern Politiker, die UBS müsse dem Bund die Kosten für die Vergleichsverhandlungen zurückerstatten. Die Bank möchte die geschätzten 40 bis 50 Millionen Franken denn auch lieber heute als morgen überweisen, um ein Imageproblem loszuwerden. Doch der Bund will das Geld gar nicht so rasch, weil er noch keine Rechtsgrundlage dafür gefunden hat.

Der Bundesrat tut sich auch insofern schwer, eine Rechnung zu stellen, als er gegenüber den USA nicht nur die UBS, sondern auch das Schweizer Bankgeheimnis verteidigt hat. Die Verteidigung des eigenen Rechtssystems ist eine der wichtigsten Aufgaben, welche eine Regierung hat.

Das Recht muss für alle gleich sein

Das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz aus dem Jahr 1997 sowie die darauf beruhende allgemeine Gebührenverordnung aus dem Jahr 2004 regeln zwar, welche Dienstleistung der Bund seinen Bürgern verrechnen darf. Auf den Fall UBS ist diese Rechtsgrundlage aber offenbar nicht anwendbar – auch nicht sinngemäss.

Sofern es keine klare Rechtsgrundlage für die Verrechnung der Kosten aus dem Steuervergleich gibt, muss der Bund mit der UBS eine vertragliche Lösung anstreben. Die Bank hat Fehler begangen und steht deshalb zu Recht in der öffentlichen Kritik. Die Forderung, sie müsse den Aufwand selber tragen, ist populär und aus moralischer Sicht auch verständlich. Aber das Recht muss für alle gleich sein. Wenn die UBS zur Kasse gebeten wird, besteht die Gefahr, dass gestützt auf diesen Fall künftig auch andere und kleinere Unternehmen finanziell belastet werden, wenn sich die Eidgenossenschaft für sie einsetzt.

Der allfällige Vertrag darf deshalb ausdrücklich nur für den ausserordentlichen Fall UBS gelten. Sonst besteht die Gefahr, dass ein Präjudiz geschaffen wird mit Folgen, die niemand will. (Der Bund)

Erstellt: 24.08.2009, 12:48 Uhr

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