Wirtschaft
Wider das Bankgeheimnis light
Von Hans Geiger. Aktualisiert am 14.10.2008 11 Kommentare
Hans Geiger.
Zur Person
Hans Geiger war Professor für Bankwesen an der Uni Zürich.
www.hansgeiger.ch
Die Maximalstrafe für die Verletzung des Berufsgeheimnisses beträgt seit 1934 sechs Monate Gefängnis - die maximale Busse 50'000 Franken. Die Verletzung des Berufsgeheimnisses des Bankiers ist demnach kein besonders schlimmes Vergehen, liegt es doch sechsmal tiefer als für Hebammen. Per 1. Januar 2009 wird das Strafmass für Organe und Angestellte von Banken demjenigen für Geistliche, Rechtsanwälte, Notare, Revisoren, Ärzte, Apotheker und eben Hebammen angeglichen. Das ist ein erfreulicher Aspekt des neuen Finanzmarktaufsichtsgesetzes (Finmag).
Für geldgierige Bankangestellte ist das Strafmass ein Klacks. Bedenkt man, dass kürzlich ein krimineller Bankangestellter von der deutschen Regierung für die Verletzung des liechtensteinischen Bankgeheimnisses rund 7 Millionen Franken kassiert hat, ist die Rechnung schnell gemacht. So, wie die deutsche Regierung illegale Daten kaufen kann, kann das auch die Mafia. Vielleicht bezahlt sie sogar noch mehr. Die Geschichte ist symptomatisch für eine beunruhigende Entwicklung.
Im Zeichen des Kampfes gegen das Böse
Die Privatsphäre der Menschen ist heute mehr denn je gefährdet. Das Interesse von Kriminellen, Steuer- und anderen Behörden, Geheimdiensten, Firmen und Geschäftspartnern an unseren Daten wächst. Das ist einerseits die Folge der Entwicklung der Informationstechnologien. Andererseits sind viele Staaten emsig daran, im Zeichen des Kampfes gegen das Böse, insbesondere gegen Terrorismusfinanzierung und Geldwäscherei, eine gewaltige Maschinerie zur totalen Überwachung ihrer Bürger aufzubauen, und zwar nicht nur im finanziellen Bereich. Die jüngste Attacke betrifft den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr. Bei solchen Zahlungen wird neu neben Name und Adresse des Auftraggebers auch dessen Kontonummer weitergegeben. Diese Informationen gehen im Ausland an die Begünstigten, an Banken sowie an System- und Netzwerkbetreiber. Die Schweizer Banken haben ihre Kunden Anfang Jahr informiert, dass ihre persönlichen Daten im Auslandszahlungsverkehr nicht mehr durch das Bankgeheimnis geschützt sind.
Drastische Massnahmen flexibel abwandeln
Dass die Argumente Terrorismus und Geldwäscherei sachlich falsch sind, scheint niemanden zu stören. Längst hat man sich an den Missbrauch dieser Argumente gewöhnt, nicht nur beim Bankgeheimnis. Die Regierungen scheuen auch nicht davor zurück, ihre Argumente für drastische Massnahmen flexibel abzuwandeln. Ein berühmtes Beispiel hierfür liefert Deutschland: Zur Bekämpfung des Terrorismus wurden dort 2003 alle Banken verpflichtet, dem Staat die über 500 Millionen Stammdaten ihrer Kunden zentral zugänglich zu machen. Zwei Jahre später bekamen auch die Steuer-, Arbeits- und Sozialämter Zugang zu den Konten- und Depotdaten. Nun ging es plötzlich um die «Förderung der Steuerehrlichkeit». EU, OECD, USA und weitere Länder haben die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und den «unfairen Steuerwettbewerb» zum Argument gegen den Schutz der Privatsphäre und gegen das Bankgeheimnis erkoren.
Das Bild vom gläsernen Menschen ist zum bedrohlichen Symbol der modernen Gesellschaft geworden. Der Bürger braucht deshalb zum Schutz seiner Privatsphäre auch ein starkes Bankgeheimnis. Das neue Strafmass macht es stärker. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 14.10.2008, 13:21 Uhr
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11 Kommentare
Wie oft bei diesen Lobby-Artikeln fehlen die Argumente für das Bank(kunden)geheimnis (BKG). Es werden "geldgierige Bankangestellte" als Argument angeführt. Deren Tun fällt unter den Datenschutz und ist strafbar. Das BKG ermöglicht in erster Linie ausl. Steuerhinterziehern, Gelder vor ihrem Staat zu verstecken. In anderen Länder ist das ein Verbrechen, hier nur ein Vergehen. Unmoralisch bleibt es! Antworten
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