Wirtschaft

Wie Banker entlassen werden

Von Olivia Kühni. Aktualisiert am 07.10.2011 68 Kommentare

In den nächsten Monaten verlieren in der Schweiz voraussichtlich Hunderte Bankangestellte ihren Job. In einem Finanzinstitut läuft das anders ab als in anderen Firmen.

Wer den Job verliert, wird oft sofort freigestellt: Bankensitze am Zürcher Paradeplatz.

Wer den Job verliert, wird oft sofort freigestellt: Bankensitze am Zürcher Paradeplatz.

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Auf die Schweizer Bankangestellten kommt eine neue Entlassungswelle zu – besonders Berater mit kleinem Kundenstamm, Investmentbanker oder Dienstleister im Backoffice müssen diesen Herbst mit einer Kündigung rechnen. Den Anfang machte im August die UBS mit einem angekündigten Abbau von 400 Stellen in der Schweiz. Weitere werden folgen: Der Kostendruck fordert Opfer.

Wer bei einer Bank seine Stelle verliert, erlebt in der Regel Gepflogenheiten, die sich von jenen in anderen Branchen unterscheiden. «Gerade Angestellte mit Zugang zu Adressdatenbanken oder anderen Systemen werden oft noch am selben Tag freigestellt», sagt der Personalberater Ivan Vaccari. Meist werde es den frisch gekündigten Mitarbeitern auch untersagt, weiter Kontakt zu ihren Kunden zu pflegen – zu gross ist die Angst, dass der Entlassene die Kunden oder deren Daten mitnimmt. «Bei Banken läuft das sicher direkter und unzimperlicher als etwa in der Industrie», so Vaccari.

Er geht im Frieden

Die Botschaft erfährt der frisch Gekündigte nicht nur vom Personalverantwortlichen – im Büro sitzt oft auch ein sogenannter Outplacement-Spezialist. Er übernimmt den Banker, sobald dieser die Botschaft erfahren hat. Seine Aufgabe: Ausbrüche und Racheaktionen zu vermeiden, Rufschäden, im schlimmsten Fall gar Anwaltskosten für die Bank. Der Entlassene soll nicht im Streit gehen, und er soll wieder eine Stelle finden.

Meist unterschreiben beide Parteien gleich nach dem Gespräch eine Abgangsvereinbarung: Der Entlassene erhält eine Begleitung seitens der Outplacement-Firma während einer vereinbarten Frist – bei unteren Chargen entspricht diese in der Regel der vertraglich festgehaltenen Kündigungsfrist –, teilweise auch eine Abfindung im Rahmen einiger Monatslöhne. Dafür verzichtet er explizit auf weitere Ansprüche. Und geht im Frieden. «Ein entlassener Kundenberater oder ein abgesetztes Geschäftsleitungsmitglied können durchaus Schaden anrichten», sagt Personalberater Vaccari. Auch andere Branchen seien sensitiv – doch die Bankindustrie in besonderem Masse.

Sechs Monate Intensivtraining

Riet Grass führt eine der bekannteren Outplacement-Firmen der Schweiz. Viele seiner Kunden stammen aus der Finanzindustrie oder der Pharmabranche – jene Industrien, die sich Outplacements am ehesten leisten können. Es sind laut Grass gute Zeiten für ihn und seine Kollegen: Immer öfter entschieden sich Firmen für eine solche Begleitung statt für pure Abfindungen. «Wir finden das gut, denn Geld allein ist keine Lösung», sagt Grass.

Durchschnittlich bis zu sechs Monate lang berät der Experte einen Entlassenen. Zieht mit ihm Bilanz, findet neue Ziele, unterstützt ihn bei Bewerbungen. Einfach sei es nicht, aktuell in der Finanzbranche eine neue Stelle zu finden, sagt Grass – sein Team hat ausgerechnet, dass es durchschnittlich 67 Anrufe, Treffen oder Bewerbungsgespräche braucht, bis ein Gekündigter wieder einen Job hat.

Auf eigenes Risiko

Kritik an dem System kommt von Denise Chervet vom Schweizerischen Bankenpersonalverband (SBPV). Auch Chervet sagt, heute sei eine Freistellung mit Outplacement – festgehalten in einer gegenseitig unterzeichneten Abgangsvereinbarung – häufiger als die früher übliche Abgangsentschädigung, die auf eine vertraglich festgehaltene Kündigungsfrist folgte.

Doch das sei für den Entlassenen mit höheren Risiken verbunden. Während bei einer normalen Kündigung Schutzregeln wie etwa die Fristverlängerung bei Krankheit wirkten, verzichte der Entlassene mit seiner Unterschrift unter der Abgangsvereinbarung darauf. Auch bei der Arbeitslosenkasse könnte er Pech haben: Kommt sie zum Schluss, dass der Arbeitnehmer auf eigenes Risiko auf seine Rechte verzichtet hat, kann sie Wartezeiten beschliessen.

(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 07.10.2011, 15:18 Uhr

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68 Kommentare

Karl Winter

07.10.2011, 16:18 Uhr
Melden 123 Empfehlung

Habt Ihr eigentlich Alle überhaupt eine Ahnung von wem in obigem Artikel die Rede ist?! Es werden nicht "BANKER" entlassen mir dicken Boni oder die oberen Bosse. Es werden die kleinen Mitarbeiter entlassen die sich nun auch noch über all Eure hämischen Komentare freuen dürfen. Wo lebt Ihr eigentlich alle? Antworten


Adriano Granello

07.10.2011, 15:46 Uhr
Melden 69 Empfehlung

Das sind dann wohl eher die BANKBEAMTEN (wie man sie früher nannte), die von dieser Entlassungswelle betroffen sind. Die BANKER aber werden gewiss innerhalb des Unternehmens umplatziert, um sich dort "neuen, anspruchsvollen Herausforderungen" zu stellen... Antworten



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