Wirtschaft

Wie UBS-Aktionäre Ospel & Co. vor die Richter bringen wollen

Von Matthias Chapman. Aktualisiert am 18.01.2011 16 Kommentare

Anwalt Hans-Jacob Heitz hat schon viele Schlachten für Kleinaktionäre geschlagen. Für die kommende UBS-Generalversammlung plant er den nächsten Coup. Die Busse der Börse und das Buch von Peter Wuffli bestärken ihn.

Bei der letzten UBS-GV im April 2010 wurde ihnen die Décharge verweigert, kommts jetzt noch dicker? Das UBS-Führungsduo von 2007, Peter Wuffli und Marcel Ospel.

Bei der letzten UBS-GV im April 2010 wurde ihnen die Décharge verweigert, kommts jetzt noch dicker? Das UBS-Führungsduo von 2007, Peter Wuffli und Marcel Ospel.
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Will, dass die Schweizer Justiz den Fall UBS beurteilt: Aktionärsvertreter Hans-Jacob Heitz. (Bild: Reuters )

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Aktionärsversammlungen der UBS (UBSN 11.15 -0.89%) haben es in sich, zumindest seit Ausbruch der Finanzkrise. Da wurden Marcel Ospel Cervelat-Ringe als Notvorrat angeboten, Abzocker-Initiant Thomas Minder von Sicherheitsleuten ab der Bühne geholt und schon mal die ganze Führungsriege ausgepfiffen. Es sind kleine Volksaufstände, bei denen zwar weder Könige gestürzt noch Paläste gestürmt werden. Zumindest aber wurden Manager, die während Jahren als geschickte Lenker der Geldmaschine UBS gefeiert wurden, aus ihren Logen gerissen und öffentlich demontiert.

Die jüngste Vorstellung in der Reihe dieser Spektakel fand am 14. April 2010 statt. Inzwischen war zwar mit Peter Kurer der letzte «Überlebende» der Ära Ospel von Bord gegangen. Der Aufstand aber hielt an. Fast neun Stunden dauerte die Generalversammlung, die in der Verweigerung der Décharge für die Führungsriege 2007 ihren Höhepunkt erlebte. 17:47 zeigt die Uhr, als die Zahl 52,9 Prozent bekannt gegeben wurde. Eine Mehrheit war dafür, dass das Annus horribilis 2007 nicht als Vergangenheit abgehakt wird.

Den Verwaltungsrat zu einer Klage verpflichten

Aktionärsvertreter wie Dominique Biedermann oder Hans-Jacob Heitz, die zum Widerstand aufgerufen hatten, fühlten sich bestätigt. Das Hauptziel aber hatten sie damit noch nicht erreicht: Nämlich, dass sich die frühere UBS-Führung für den Subprime-Schlamassel und den damit einhergehenden Kursturz der Aktie verantworten muss. Daran arbeitet Heitz nun. Er will, dass der Verwaltungsrat gegen die Bankmanager von damals eine Verantwortlichkeitsklage einreicht.

«Ich suche Aktionäre, die mitmachen, diesen Punkt an der Generalversammlung 2011 auf die Tagesordnung zu bringen», sagt Heitz im Gespräch mit Tagesanzeiger.ch/Newsnet. Bereits im letzten November hat er in seinem Beziehungsnetz von UBS-Aktionären den Puls gefühlt. Er wollte wissen, ob sie sich hinter sein Vorhaben stellen würden. «Rund drei Viertel haben sich positiv dazu geäussert», so der Wirtschaftsanwalt.

86'000 Aktienstimmen nötig

Nun, da die Bank von der Schweizer Börse mit einer Busse von 100'000 Franken belegt und wegen zu später Gewinnwarnungen gerügt wurde, fühlt sich Heitz in seinem Vorhaben erst recht gestärkt. «Der Bussenentscheid der Börse gibt uns Rückenwind.»

Gemäss Statuten braucht Heitz Stimmen von Aktien im Nennwert von 62'500 Franken, um sein Anliegen auf die Traktandenliste zu bringen. Nochmals hat er jetzt seine Fühler ausgestreckt, bis Ende Monat will er definitiv über sein Vorhaben entscheiden. «Angesichts der jüngsten Entwicklung ist das machbar», gibt sich der Aktionärsvertreter optimistisch.

«Einiges an Munition» in Wufflis Buch

Ist die Aufforderung an den Verwaltungsrat, gegen die alte UBS-Garde zu klagen, erst mal auf der Traktandenliste, beginnt für Heitz die grosse Aufgabe aber erst. «Wir wollen ja eine Mehrheit der Aktienstimmen für unser Anliegen gewinnen. Und das braucht einiges an Überzeugungsarbeit.»

Hier allerdings hat Heitz neben dem Bussen-Entscheid der Börse noch Trümpfe in der Hand. Dazu zählt er auch Wufflis letztes Jahr veröffentlichtes Buch «Liberale Ethik». «Dort hat es einiges an Munition drin», gibt sich der Anwalt geheimnisvoll. Er spricht von «Fehlereingeständnissen» des früheren UBS-Chefs.

Wie der Fall Swissair

Heitz rechnet damit, dass gerade amerikanische Grossaktionäre wie Pensionskassen oder Fonds sich hinter sein Vorhaben stellen. Unterstützung erhält er auch von der Anlagestiftung Ethos: «Wir von Ethos unterstützen ein mögliches Aktionärsanliegen, eine Verantwortlichkeitsklage des Verwaltungsrats gegen die UBS-Führung von 2007 auf die Traktandenliste der GV 2011 zu bringen», erklärt Direktor Dominique Biedermann gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnet. Und auch die Zahl von 52,9 Prozent, welche 2010 gegen die Décharge votierte, stimmt Heitz optimistisch.

Und warum klagt Heitz als UBS-Aktionär nicht selber? «Private können sich das gar nicht leisten», gibt er zu bedenken. Wenn es zu einer Klage kommen soll, dann müsse das vom Verwaltungsrat ausgehen. Wenn es um den Schutz des Aktionärs geht, ganz besonders um den des Kleinaktionärs, dann zeigt sich Heitz beharrlich. Das hat er schon bei der Swissair gezeigt. Der Fall gab ihm keine Ruhe, ehe er von der Schweizer Justiz abgehandelt wurde. Zwar zu seiner Enttäuschung mit Freisprüchen. Wichtig aber war ihm vor allem, dass es überhaupt zum Prozess kam. Das Gleiche gilt nun auch für die UBS.

Müssen Ospel und Co. zahlen?

Heitz glaubt, dass um die UBS erst richtig Ruhe einkehren kann, wenn dieses dunkle Kapitel juristisch aufgearbeitet worden ist. «Es geht um das Vertrauen in diese Bank.» Dass sich der Verwaltungsrat bisher gegen eine Verantwortlichkeitsklage sperrte, kritisiert er. Und die Bedenken, eine juristische Aufarbeitung schade Geschäft und Image, teilt Heitz auch nicht. «Dieser Punkt wird allgemein überschätzt.» Zivilprozesse würden unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt und enden häufig mit einem Vergleich. Vergleich im Übrigen würde heissen, Ospel, Wuffli und Co. müssten mit ihrem Privatvermögen für einen Teil des erlittenen Schadens aufkommen. Daran aber mag Heitz noch nicht denken. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 18.01.2011, 14:42 Uhr

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16 Kommentare

Peter Salto

18.01.2011, 15:06 Uhr
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Die geprellten Aktionäre müssen gegen die UBS Klagen, diese wiederum gegen den VR. Ospel hat die Aktionäre im Namen der UBS angelogen. Nicht einklagbar ist die Verarschung mit der inszenierten Servelat und Senf Show. Antworten


rene huber

18.01.2011, 15:14 Uhr
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Als Aktionär ist man Teilhaber auch am Geschehen. Wenn es gut läuft kassiert man Dividenden und wenn es schlecht läuft, ist man das Opfer und ist "betrogen" worden. Beschämend wer Aktien der UBS hat oder hatte. Für die Zukunft wünsche ich Ihnen weniger Naivität, und vielmehr Eigenverantwortung und Selbstkontrolle. Antworten



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